Kurz beantwortet: Beim Umbau in Wien arbeiten bis zu vier Rollen zusammen. Der Tragwerksplaner („Statiker“) rechnet, ob Decken, Wände und Fundamente halten. Der Bauführer – meist ein Baumeister – verantwortet die Ausführung gegenüber der Baupolizei. Der Prüfingenieur kontrolliert unabhängig, ob so gebaut wird wie berechnet; er muss Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein und darf weder Bauwerber noch Bauführer sein. Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben und bei Bauanzeigen mit statischer Vorbemessung verlangt die Bauordnung für Wien diesen Prüfingenieur grundsätzlich (§ 127 BO, Stand 11/2026).
Mittwoch, 8:15 Uhr, Wohnung im 7. Bezirk. Die Küche soll offen werden, die Wand zum Wohnzimmer muss weg. Der Installateur klopft gegen die Mauer: „Die trägt, da brauchen S’ einen Statiker.“ Der Fliesenleger sagt: „Das macht der Baumeister.“ Die Hausverwaltung schreibt: „Bitte Prüfingenieur bekannt geben.“ Drei Sätze, drei Begriffe – und Sie wissen nicht, wen Sie zuerst anrufen sollen.
In diesem Ratgeber: wer beim Umbau in Wien was macht, wer was unterschreiben darf, in welcher Reihenfolge Sie die Rollen brauchen – mit Übersichtstabelle, Zeitbeispiel und Checkliste vor der Beauftragung.
Statiker, Baumeister, Prüfingenieur, Bauführer: die vier Rollen
| Rolle | Aufgabe | Wer darf das | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Tragwerksplaner („Statiker“) | Statische Vorbemessung für die Einreichung, Ausführungsstatik für die Baustelle | Fachlich befugte Personen, z. B. Ziviltechniker für Bauingenieurwesen oder Baumeister im Rahmen ihrer Befugnis | § 63 Abs. 1 lit. h BO Wien, Gewerbe- bzw. Ziviltechnikerrecht |
| Planverfasser | Einreich- und Auswechslungspläne | Befugte Planer (Architekt, Baumeister, Ziviltechniker) | § 63, § 64 BO Wien |
| Bauführer | Führt den Bau aus, meldet Baubeginn, haftet für vorschriftsgemäße Ausführung | Wer nach den Berufsvorschriften gewerbsmäßig dazu berechtigt ist – meist ein Baumeisterbetrieb | § 124 BO Wien |
| Prüfingenieur | Prüft Tragwerk während des Baus (Bewehrung, Träger, Stützen), Rohbaubeschau | Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger des Fachgebiets – nicht Bauwerber, nicht Bauführer | § 127 Abs. 3/3a BO Wien |
Quellen: Bauordnung für Wien §§ 124, 127 (Fassung LGBl. Nr. 37/2023, abgerufen über forum-media.at, 11/2026); Kammer der Ziviltechniker:innen Ost, Erläuterung zum Inhalt statischer Berechnungen gem. BO Wien.
„Statiker“ ist übrigens keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern das Wort für die Tätigkeit. Entscheidend ist nicht der Titel auf der Visitenkarte, sondern die Befugnis. Und genau hier liegt die Falle, die viele Bauherren erst bei der Rohbaubeschau bemerken.
Warum Bauführer und Prüfingenieur nicht dieselbe Person sein dürfen
§ 127 Abs. 3a BO Wien ist eindeutig: Der Prüfingenieur darf weder Bauwerber noch Bauführer sein und auch in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu ihnen stehen. Der Grund ist einfach: Wer baut, soll nicht sich selbst kontrollieren.
Das heißt für Sie: Auch wenn Ihre Baufirma „alles aus einer Hand“ anbietet, kommt der Prüfingenieur von außen. Eine seriöse Firma organisiert ihn mit, legt aber offen, dass er unabhängig ist und wer ihn bezahlt.
Wird der Prüfingenieur nicht vor Baubeginn bekannt gegeben – samt Nachweis, dass er die Bekanntgabe zur Kenntnis genommen hat –, gilt die Bekanntgabe als nicht erfolgt. Dann darf die Bauführung nicht fortgesetzt werden (§ 127 Abs. 8 Z 2). Ein Baustopp mitten im Abbruch ist genau das, was Sie vermeiden wollen.
Was der Tragwerksplaner wann liefern muss
Zur Einreichung: die statische Vorbemessung
Für Baubewilligungen verlangt § 63 Abs. 1 lit. h BO eine statische Vorbemessung samt Fundierungskonzept – oder ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Vorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion handelt. Laut Erläuterung der Ziviltechnikerkammer muss sie das Vorhaben ausführungsfähig beschreiben, mit Bemessung der maßgebenden Bauteile und Erdbebennachweis.
Auch eine Bauanzeige kann eine statische Vorbemessung brauchen, etwa bei inneren Umbauten, die die Festigkeit berühren können (§ 62 Abs. 1 Z 4). Welches Verfahren Ihr Vorhaben braucht, steht in Bauanzeige oder Baubewilligung?.
Auf der Baustelle: die Ausführungsstatik
Nach § 127 Abs. 2 BO müssen die statischen Unterlagen dem Baufortschritt entsprechend auf der Baustelle aufliegen und mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Die Behörde kann jederzeit Einsicht nehmen. Ohne Ausführungsstatik weiß der Polier nicht, welcher Stahlträger wo mit welchem Auflager kommt.
Zeitbeispiel: tragende Wand in einer Altbauwohnung
Annahme: Altbauwohnung, eine tragende Mittelmauer soll auf 3 m geöffnet werden; Weg nach Bauordnung: Bauanzeige mit statischer Vorbemessung.
- Woche 1–2: Besichtigung, Tragwerksplaner nimmt Decke und Mauer auf, ggf. Sondieröffnung.
- Woche 3–4: Statische Vorbemessung und Pläne; Zustimmung der Miteigentümer einholen (siehe Umbau in der Eigentumswohnung).
- Woche 5: Bauanzeige einreichen, Prüfingenieur bestellen und bekannt geben.
- Frühestens 1 Monat nach Vorlage aller Unterlagen: Baubeginn nach Anzeige durch den Bauführer.
- Während des Baus: Prüfingenieur kontrolliert Abfangung und Träger, bevor verkleidet wird.
Realistisch vergehen so zwei bis drei Monate vom ersten Termin bis zum Durchbruch – die eigentliche Bauzeit ist oft kürzer als die Vorbereitung.
Alle Details zum Durchbruch selbst – Abfangung, Träger, typische Fehler – stehen in Tragende Wand entfernen in Wien.
Woran Sie befugte Fachleute erkennen
- Baumeister: Eintrag im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) mit dem Gewerbe Baumeister; bei Firmen auch den gewerberechtlichen Geschäftsführer prüfen.
- Ziviltechniker: Eintrag im Verzeichnis der Kammer der Ziviltechniker:innen mit Fachgebiet (z. B. Bauingenieurwesen).
- Gerichtlich beeideter Sachverständiger: Eintrag in der Sachverständigenliste der Justiz mit passendem Fachgebiet.
- Bei juristischen Personen als Bauführer: ein baurechtlicher Geschäftsführer muss benannt sein (§ 124 Abs. 2 BO).
- Versicherung: Berufshaftpflicht von Planer und Prüfingenieur erfragen.
Wer mehrere Angebote vergleicht, sollte genau diese Punkte nebeneinanderlegen – mehr dazu in Angebote von Baufirmen vergleichen.
Drei Missverständnisse, die Bauherren Geld kosten
„Der Statiker hat gerechnet, also ist alles erledigt.“ Die Berechnung ist nur die halbe Miete. Ob der Stahlträger tatsächlich mit dem richtigen Auflager eingebaut wurde, sieht man nach dem Verputzen nicht mehr. Genau deshalb prüft der Prüfingenieur während des Baus – und genau deshalb muss sein Termin vor dem Verkleiden im Bauzeitplan stehen.
„Bei einer Bauanzeige brauche ich niemanden.“ Auch bei einer Bauanzeige ist ein Bauführer zu bestellen (§ 124 Abs. 1 BO), und bei Arbeiten mit statischer Vorbemessung auch ein Prüfingenieur (§ 127 Abs. 3 BO). Die Anzeige ist schneller, aber nicht formlos.
„Das billigste Angebot hat die Statik ja inklusive.“ Fragen Sie nach, was genau enthalten ist: nur die Vorbemessung für die Einreichung oder auch die Ausführungsstatik, Baustellenbesuche und Auswechslungspläne bei Änderungen? Fehlt das, kommt es später als Nachtrag – oft dann, wenn die Baustelle schon offen ist.
Checkliste vor der Beauftragung
- Verfahren geklärt: bewilligungsfrei, Bauanzeige oder Baubewilligung?
- Tragwerksplaner beauftragt – Vorbemessung und Ausführungsstatik im Leistungsumfang?
- Planverfasser für Einreichpläne festgelegt
- Bauführer bestimmt, Plankenntnis schriftlich bestätigt
- Prüfingenieur unabhängig vom Bauführer bestellt und vor Baubeginn bekannt gegeben
- Bei Eingriffen in Nachbarbereiche: Beweissicherung vor Baubeginn
- Wer bezahlt wen? Honorare von Statik und Prüfingenieur im Angebot ausgewiesen
- Termine der Prüfungen (z. B. vor dem Verkleiden) im Bauzeitplan eingetragen
Weiterlesen: Sie wollen den Dachboden ausbauen? Dachgeschoßausbau in Wien: Genehmigung Schritt für Schritt – Unterlagen, Ablauf und Checkliste.
Weiterlesen: Hängt oder schwingt die Holzdecke? Wann eine Statikerin draufschauen sollte, lesen Sie hier: Holztramdecke im Wiener Altbau prüfen lassen.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Umbau einen Statiker?
Nein. Nur wenn tragende Teile betroffen sind oder die Bauordnung eine statische Vorbemessung verlangt, etwa bei Baubewilligungen oder bestimmten Bauanzeigen. Ein Fliesentausch braucht keine Statik.
Darf ein Baumeister die Statik rechnen?
Baumeister dürfen im Rahmen ihrer gewerberechtlichen Befugnis auch Tragwerke berechnen. Bei komplexen Tragwerken arbeiten viele mit Ziviltechnikern zusammen. Fragen Sie nach, wer konkret rechnet und unterschreibt.
Kann meine Baufirma auch den Prüfingenieur stellen?
Nein. Der Prüfingenieur darf weder Bauführer noch bei ihm angestellt sein. Die Firma kann ihn vermitteln, er muss aber unabhängig sein.
Was passiert, wenn kein Prüfingenieur gemeldet ist?
Dann gilt die Bekanntgabe als nicht erfolgt und die Bauführung darf nicht fortgesetzt werden. Die Behörde kann außerdem das Freilegen von Bauteilen anordnen, wenn Nachweise fehlen.
Wer ist der Bauwerber?
Derjenige, der um Bewilligung ansucht oder die Bauanzeige erstattet – meist der Eigentümer. Er muss Bauführer und Prüfingenieur bestellen.
Wie früh muss der Baubeginn gemeldet werden?
Bei Bewilligungen mindestens drei Tage vorher an Behörde, Bauwerber und Prüfingenieur; bei Bauanzeigen spätestens am Tag des Baubeginns (§ 124 Abs. 2 BO).
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 11/2026.