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Fundamentverstärkung Wienwenn das HausRisse bekommt.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Eine Fundamentverstärkung in Wien kostet 900 bis 2.800 Euro pro Laufmeter. Unterfangung in Abschnitten 1.200–2.800 €/lfm, Bodenverfestigung durch Injektion 450–1.400 €/lfm, Rissverpressung 180–450 €/lfm. Statik und Beweissicherung sind immer dabei.

Eine Fundamentverstärkung in Wien kostet 900 bis 2.800 € pro Laufmeter. Die klassische Unterfangung nach ÖNORM B 4433 liegt bei 1.200 bis 2.800 €/lfm, eine Bodenverfestigung durch Injektion bei 450 bis 1.400 €/lfm, die reine Rissverpressung bei 180 bis 450 €/lfm. Vor jeder Maßnahme stehen Statik, Baugrunduntersuchung und Beweissicherung an der Nachbarbebauung – zusammen 2.500 bis 8.000 €. Ohne diese Vorarbeit ist jede Verfahrenswahl geraten.
✓ Statik vor dem ersten Spatenstich✓ Beweissicherung beim Nachbarn✓ Abschnittsweise nach ÖNORM B 4433✓ Rissmonitoring vorher und nachher✓ Haus bleibt in der Regel bewohnt

Was eine Fundamentverstärkung in Wien kostet

Richtwerte netto, Stand 2026, verbindlich nach Baugrunduntersuchung und statischer Beurteilung.

VerfahrenWogegen es hilftPreis nettoBauzeit
RissverpressungRisse ohne fortschreitende Bewegung180–450 €/lfm2–5 Tage
Bodenverfestigung durch Injektionlockerer oder ausgespülter Untergrund450–1.400 €/lfm1–2 Wochen
Unterfangung, konventionellzu flache oder überlastete Fundamente1.200–2.800 €/lfm3–8 Wochen
Düsenstrahlverfahrenbeengte Verhältnisse, hoher Grundwasserstand1.800–3.500 €/lfm2–5 Wochen
MikropfähleLastabtrag in tiefere tragfähige Schichten280–650 €/Stk.2–6 Wochen
Bodenplatte verstärkenSetzungen im Inneren, Kellerboden180–420 €/m²2–4 Wochen

Vorleistungen und Nebenkosten

PositionEinheitPreis nettoWas dazugehört
Baugrunduntersuchungpsch.1.800–5.000 €Kernbohrungen, Laborwerte, geotechnischer Bericht
Statische Beurteilung und Bemessungpsch.1.500–6.000 €Bestandsaufnahme, Berechnung, Ausführungsplan
Beweissicherung Nachbarbebauungpsch.800–3.500 €Fotos, Rissprotokoll, Aufnahme durch Sachverständigen
Rissmonitore setzen und auswertenStk.120–350 €Gipsmarken oder Messuhren, Ablesung über Wochen
ErschütterungsmessungMonat450–1.200 €bei empfindlicher Nachbarbebauung
Einreichung MA 37psch.1.200–4.000 €über konzessionierten Partnerbetrieb
Aushub im Inneren, Handarbeitm³90–180 €kein Maschineneinsatz möglich, Abtransport in Kübeln
Wasserhaltung bei hohem GrundwasserWoche600–2.200 €Pumpen, Filterbrunnen, Ableitung
Abdichtung nach der Unterfangungm²250–500 €erdberührte Flächen, wenn ohnehin offen
Wiederherstellung Oberflächenpsch.nach AufwandEstrich, Putz, Boden, Hof
Rechenbeispiel · Gründerzeithaus, Setzung an der Hofseite, 14 lfm Unterfangung
Baugrund, Statik, Beweissicherung7.400 €
Unterfangung 14 lfm abschnittsweise26.600 €
Aushub Handarbeit, Wasserhaltung9.200 €
Abdichtung, Wiederherstellung, Monitoring11.800 €

Summe rund 55.000 € netto. Der Anteil der Vorleistungen wirkt hoch – ohne sie würde man aber blind arbeiten, und eine falsch angesetzte Unterfangung verschlimmert die Setzung, statt sie zu stoppen.

Woran Sie erkennen, dass das Fundament das Problem ist

Nicht jeder Riss ist ein Fundamentschaden. Diese Zeichen deuten auf Bewegungen im Untergrund hin – die letzten drei bedeuten sofortigen Handlungsbedarf.

  • Diagonale Risse über Fenster- und Türecken, meist im Winkel von etwa 45 Grad. Der klassische Setzungsriss.
  • Risse, die sich nach oben verjüngen oder verbreitern. Die Richtung zeigt, wo sich das Gebäude senkt.
  • Risse über mehrere Geschosse, die durchgehend verlaufen. Ein Putzriss endet an der Geschossdecke, ein Setzungsriss nicht.
  • Türen und Fenster klemmen, obwohl nichts daran verändert wurde – besonders wenn es über Monate schlimmer wird.
  • Schiefe Böden, die sich mit der Wasserwaage nachweisen lassen und früher nicht schief waren.
  • Risse breiter als 2 mm, die sich weiter öffnen. Das ist keine Beobachtungssache mehr.
  • Abgesetzte Gebäudeteile, Versatz an der Fassade, klaffende Fugen an Anbauten.
  • Risse nach Baustelle in der Nachbarschaft. Aushub, Baugrube oder Rammarbeiten nebenan – hier zählt sofortige Dokumentation.
Der erste Schritt ist nie die Sanierung, sondern die Messung. Rissmonitore setzen, vier bis acht Wochen beobachten, Baugrund untersuchen. Steht die Bewegung still, reicht oft eine Rissverpressung für wenige tausend Euro. Läuft sie weiter, hilft nur die Ursache – und die liegt im Untergrund, nicht im Putz.

Die Verfahren im Einzelnen

Unterfangung nach ÖNORM B 4433

Das Fundament wird abschnittsweise untergraben und der Hohlraum mit Beton verfüllt, sodass es tiefer und breiter aufsteht. Gearbeitet wird in Abschnitten von 1,0 bis 1,5 m, nie zusammenhängend – jeder zweite oder dritte Abschnitt zuerst, nach dem Aushärten die dazwischen. Das ist die sicherste und dauerhafteste Lösung und zugleich die aufwendigste.

Bodenverfestigung durch Injektion

In den Untergrund wird über Lanzen ein Harz oder eine Zementsuspension eingebracht, die den Boden verdichtet und verfestigt. Geeignet bei lockerem, ausgespültem oder gering tragfähigem Untergrund, wenn das Fundament selbst in Ordnung ist. Deutlich schneller und günstiger als eine Unterfangung, aber nicht in jedem Baugrund wirksam – das entscheidet die Untersuchung.

Düsenstrahlverfahren

Mit hohem Druck wird der Boden aufgeschnitten und mit Zementsuspension vermischt; es entstehen tragfähige Säulen unter dem Fundament. Möglich auch bei beengten Verhältnissen und hohem Grundwasserstand. Technisch anspruchsvoll, teurer, aber oft die einzige Lösung in dicht bebauten Lagen.

Mikropfähle

Schlanke Pfähle werden durch die weichen Schichten bis in tragfähigen Untergrund geführt und übernehmen die Last. Sinnvoll, wenn die tragfähige Schicht tief liegt und eine Unterfangung zu aufwendig wäre. Auch von innen ausführbar, mit kleinem Gerät.

Rissverpressung

Risse im Mauerwerk oder Beton werden mit Injektionspackern versehen und mit Harz oder Zementleim kraftschlüssig verfüllt. Das stellt den Verbund wieder her – aber nur, wenn die Bewegung zum Stillstand gekommen ist. Auf einen aktiven Setzungsriss aufgebracht, reißt er neben der Verpressung wieder auf.

Fünf Besonderheiten beim Wiener Baugrund

1. Gründerzeitfundamente sind flach

Viele Wiener Zinshäuser stehen auf Streifenfundamenten aus Bruchstein oder Stampfbeton, oft nur 60 bis 100 cm tief und ohne Bewehrung. Sie waren für die damalige Last bemessen – nicht für zusätzliche Geschosse, schwerere Böden oder eine Nachbarbaugrube.

2. Der Untergrund wechselt kleinräumig

Wien liegt auf Schotterterrassen der Donau, Tegel und Anschüttungen – teils innerhalb eines Grundstücks unterschiedlich. Ein Haus kann vorne auf Schotter und hinten auf Anschüttung stehen. Genau das erzeugt ungleichmäßige Setzungen, und genau deshalb ist die Baugrunduntersuchung nicht verhandelbar.

3. Alte Kriegsschäden und Verfüllungen

In Teilen der Stadt wurden Bombentrichter und Kellerräume mit Bauschutt verfüllt. Diese Verfüllungen sacken über Jahrzehnte nach. Der Befund zeigt sich dann als Setzung ohne erkennbaren Auslöser.

4. Baugruben in der Nachbarschaft

Ein Aushub neben einem Gründerzeithaus entzieht dem Fundament seitliche Stützung. Deshalb ist die Beweissicherung vor Beginn einer Nachbarbaustelle Ihr wichtigstes Beweismittel – Fotos und Rissprotokoll mit Datum, am besten durch einen Sachverständigen.

5. Kein Platz für Maschinen

Innerhalb des Hauses wird von Hand ausgehoben und in Kübeln abtransportiert, 90 bis 180 € je Kubikmeter. Im Innenhof ohne Zufahrt gilt dasselbe. Das ist der Grund, warum die Erdarbeiten bei innerstädtischen Unterfangungen einen so großen Anteil ausmachen.

Ablauf einer Fundamentverstärkung

1 · Begehung und RissaufnahmeRisse vermessen, fotografieren, Verlauf dokumentieren. Rissmonitore setzen – Gipsmarken oder Messuhren –, um festzustellen, ob die Bewegung aktiv ist.
2 · Beobachtung über 4 bis 8 WochenRegelmäßige Ablesung. Steht die Bewegung still, ändert das die gesamte Strategie. Diese Wochen sparen im besten Fall den Großteil der Kosten.
3 · BaugrunduntersuchungKernbohrungen, Bodenproben, Laborwerte, geotechnischer Bericht. Erst jetzt ist bekannt, worauf das Haus steht und welches Verfahren überhaupt wirkt.
4 · Statik und AusführungsplanungBemessung der Unterfangung oder Pfähle, Abschnittslängen, Reihenfolge. Über einen konzessionierten Partnerbetrieb nach § 94 Z 5 GewO.
5 · Beweissicherung und EinreichungAufnahme der Nachbarbebauung mit Fotos und Rissprotokoll, Einreichung bei der MA 37, bei Bedarf Erschütterungsmessung.
6 · Abschnittsweise AusführungNie durchgehend: Abschnitte von 1,0 bis 1,5 m, jeder zweite oder dritte zuerst. Nach dem Aushärten folgen die dazwischenliegenden. Dieses Prinzip ist der Kern der ÖNORM B 4433.
7 · Begleitendes MonitoringWährend der gesamten Bauzeit werden Risse und Höhen kontrolliert. Zeigt sich Bewegung, wird angehalten und die Statik nachjustiert.
8 · Abdichtung und WiederherstellungWenn die Flächen ohnehin offen sind, wird gleich abgedichtet – das spart eine spätere Baustelle. Danach Estrich, Putz, Böden, Hof.
9 · Nachkontrolle nach 6 und 12 MonatenErneute Messung der Risse und Höhenpunkte. Das ist der Nachweis, dass die Maßnahme gewirkt hat – und die Unterlage für Versicherung oder Käufer.

Nachbarschaft und Haftung

  • Beweissicherung vor Baubeginn ist Pflichtprogramm, nicht Kür. Ohne sie lässt sich später nicht klären, welcher Riss neu ist – und im Zweifel haftet der Bauherr.
  • Der Nachbar muss informiert werden, wenn in Grenznähe gearbeitet wird. Bei Eingriffen, die seinen Grund berühren, braucht es seine Zustimmung.
  • Erschütterungsmessung bei empfindlicher Nachbarbebauung, 450 bis 1.200 € im Monat. Sie schützt beide Seiten.
  • Bau-Haftpflicht mindestens 3 Mio. €. Bei Arbeiten am Fundament in geschlossener Bebauung ist das keine Formalie – lassen Sie sich die Polizze vor Auftragsbeginn zeigen.
  • Wenn die Nachbarbaustelle der Auslöser war, dokumentieren Sie sofort: Fotos mit Datum, Rissmonitore, schriftliche Mitteilung an Bauherrn und Bauführer. Je früher, desto belastbarer.

Die acht Fehler, die bei Fundamentschäden am teuersten sind

  • Risse zuspachteln und abwarten. Der Riss kommt wieder, und die Zeit arbeitet gegen das Haus.
  • Ohne Baugrunduntersuchung unterfangen. Das falsche Verfahren im falschen Boden verschlimmert die Setzung.
  • Durchgehend statt abschnittsweise arbeiten. Der schwerste Ausführungsfehler überhaupt – das Gebäude verliert seine Auflagerung.
  • Keine Beweissicherung beim Nachbarn. Jeder vorhandene Riss wird später Ihnen zugerechnet.
  • Rissverpressung bei aktiver Bewegung. Der Riss öffnet sich daneben erneut.
  • Wasserhaltung unterschätzt. Bei hohem Grundwasser läuft die Baugrube voll und der Aushub wird unmöglich.
  • Abdichtung nicht mitgemacht. Die Flächen sind offen – ein zweites Mal aufzugraben kostet ein Vielfaches.
  • Keine Nachkontrolle. Ohne Messung nach sechs und zwölf Monaten fehlt der Nachweis, dass die Bewegung gestoppt wurde.

Für wen wir arbeiten

Zinshaus-Eigentümer

Setzungen an Gründerzeithäusern, oft im Zuge einer Sockelsanierung. Statik, Verfahren und Wiederherstellung aus einer Hand.

Hausverwaltungen

Dokumentierte Beweissicherung, prüffähiges Leistungsverzeichnis für die Eigentümerversammlung, Monitoring mit Protokollen.

Eigenheimbesitzer

Risse nach Setzung, Anbau oder Nachbarbaustelle – von der Beobachtung bis zur dauerhaften Lösung.

Vor Umbau oder Aufstockung

Wenn das Haus schwerer wird, wird das Fundament zum Thema. Prüfung und Ertüchtigung vor der Planung, nicht danach.

Wann Sie uns nicht brauchen

Ein Haarriss im Putz, der sich seit Jahren nicht verändert, ist kein Fundamentschaden – das ist Putzarbeit. Wenn Sie unsicher sind, setzen Sie Rissmonitore und beobachten Sie vier bis acht Wochen; das kostet ein paar hundert Euro und beantwortet die Frage. Und wenn gerade nebenan eine Baugrube ausgehoben wird, brauchen Sie zuerst eine Beweissicherung und keinen Bauunternehmer – erst wenn sich etwas bewegt, wird es unsere Baustelle.

Häufige Fragen zur Fundamentverstärkung in Wien

Was kostet eine Fundamentverstärkung?
900 bis 2.800 € pro Laufmeter. Unterfangung 1.200–2.800 €/lfm, Bodenverfestigung durch Injektion 450–1.400 €/lfm, Rissverpressung 180–450 €/lfm. Dazu Baugrunduntersuchung, Statik und Beweissicherung mit zusammen 2.500 bis 8.000 €.
Was kostet eine Unterfangung für ein ganzes Haus?
Bei 14 Laufmetern an einer Gebäudeseite rund 55.000 € netto inklusive aller Vorleistungen. Für ein komplettes Gründerzeithaus mit 45 bis 60 Laufmetern liegt man bei 150.000 bis 350.000 € – deshalb wird nur dort unterfangen, wo es nötig ist.
Warum sind die Vorleistungen so teuer?
Weil sie über das Verfahren entscheiden. Eine Baugrunduntersuchung für 1.800 bis 5.000 € und eine Statik für 1.500 bis 6.000 € verhindern, dass 50.000 € in eine Maßnahme fließen, die im vorhandenen Boden nicht wirkt – oder die Setzung sogar verschlimmert.
Woran erkenne ich einen Setzungsriss?
An diagonalem Verlauf über Fenster- und Türecken, meist etwa 45 Grad, an durchgehendem Verlauf über mehrere Geschosse und daran, dass er sich verjüngt oder verbreitert. Ein reiner Putzriss endet an der Geschossdecke und verläuft ungerichtet.
Ab welcher Rissbreite wird es kritisch?
Unter 0,5 mm ist meist Putz betroffen. Zwischen 0,5 und 2 mm gehört beobachtet. Über 2 mm mit fortschreitender Öffnung ist es ein Fall für Statik und Baugrunduntersuchung – dann hilft Beobachten nicht mehr.
Was sind Rissmonitore?
Messmarken über dem Riss – klassisch Gipsmarken, heute meist Kunststoffmesslehren oder Messuhren. Sie zeigen über Wochen, ob sich der Riss bewegt. 120 bis 350 € je Stück inklusive Auswertung, und die wichtigste Investition am Anfang.
Wie lange muss ich beobachten?
Vier bis acht Wochen, bei jahreszeitlich schwankenden Böden länger. Bewegt sich nichts, genügt oft eine Rissverpressung. Bewegt sich etwas, wissen Sie, dass Sie eine Ursache im Untergrund haben – und wie schnell sie wirkt.
Was ist eine Unterfangung?
Das bestehende Fundament wird abschnittsweise untergraben und der Hohlraum mit Beton verfüllt, sodass es tiefer und breiter aufsteht. Ausgeführt nach ÖNORM B 4433, immer in Abschnitten von 1,0 bis 1,5 m – nie zusammenhängend.
Warum wird abschnittsweise gearbeitet?
Weil das Gebäude in jedem Moment aufliegen muss. Würde man durchgehend untergraben, verlöre die Wand ihre Auflagerung und würde absacken. Deshalb: jeder zweite oder dritte Abschnitt zuerst, nach dem Aushärten die dazwischen.
Kann ich während der Arbeiten im Haus bleiben?
In der Regel ja. Unterfangungen werden abschnittsweise ausgeführt, das Gebäude bleibt tragfähig. Laut und staubig wird es in den Räumen über der Baustelle; bei Arbeiten im Inneren ist der betroffene Raum zeitweise nicht nutzbar.
Was ist eine Bodenverfestigung?
Über Lanzen wird Harz oder Zementsuspension in den Untergrund eingebracht, verdichtet ihn und erhöht seine Tragfähigkeit. 450 bis 1.400 €/lfm, deutlich schneller als eine Unterfangung. Sie wirkt aber nicht in jedem Boden – das entscheidet die Untersuchung.
Was ist das Düsenstrahlverfahren?
Der Boden wird mit hohem Druck aufgeschnitten und mit Zementsuspension vermischt; es entstehen tragfähige Säulen unter dem Fundament. Möglich bei beengten Verhältnissen und hohem Grundwasser, 1.800 bis 3.500 €/lfm.
Was sind Mikropfähle?
Schlanke Pfähle, die durch weiche Schichten bis in tragfähigen Boden geführt werden und die Last übernehmen, 280 bis 650 € je Stück. Sie lassen sich mit kleinem Gerät auch von innen setzen – oft die Lösung, wenn außen kein Platz ist.
Hilft Rissverpressung allein?
Nur wenn die Bewegung zum Stillstand gekommen ist. Auf einen aktiven Setzungsriss aufgebracht, reißt das Mauerwerk neben der Verpressung wieder auf. Deshalb steht am Anfang immer die Beobachtung, nicht die Reparatur.
Brauche ich einen Statiker?
Bei jeder Maßnahme am Fundament ja. Die Berechnung erfolgt über einen konzessionierten Partnerbetrieb nach § 94 Z 5 GewO, 1.500 bis 6.000 € je nach Umfang. Ohne Statik wird bei uns nicht gegraben.
Fundamentverstärkung: Brauche ich eine Baubewilligung?
Für Eingriffe in das Tragwerk ja, über die MA 37. Die Einreichung läuft über den konzessionierten Partnerbetrieb, 1.200 bis 4.000 €. Reine Rissverpressung ohne Tragwerkseingriff ist in der Regel frei.
Was ist eine Baugrunduntersuchung?
Kernbohrungen, Bodenproben, Laborwerte und ein geotechnischer Bericht, der Schichtaufbau, Tragfähigkeit und Grundwasserstand beschreibt. 1.800 bis 5.000 €. Ohne sie ist die Verfahrenswahl geraten.
Warum setzt sich mein Haus überhaupt?
Typische Ursachen in Wien: kleinräumig wechselnder Untergrund, nachsackende Verfüllungen aus der Nachkriegszeit, ausgespülter Boden durch undichte Kanäle, Grundwasserabsenkung, Baugruben in der Nachbarschaft oder eine nachträglich erhöhte Last durch Aufstockung.
Kann ein undichter Kanal die Ursache sein?
Ja, und häufiger als vermutet. Austretendes Wasser spült Feinanteile aus dem Boden, es entstehen Hohlräume, das Fundament sackt. Deshalb gehört bei Setzungen eine Kanalprüfung dazu – sonst behebt man die Folge und lässt die Ursache laufen.
Was tun, wenn nebenan eine Baugrube entsteht?
Sofort Beweissicherung veranlassen: Fotos mit Datum, Rissprotokoll, idealerweise durch einen Sachverständigen. Rissmonitore setzen. Bauherrn und Bauführer schriftlich informieren. Ohne diese Dokumentation lässt sich später nicht klären, welcher Riss vorher da war.
Wer haftet, wenn die Nachbarbaustelle den Schaden verursacht hat?
Der Bauherr der Nachbarbaustelle über seine Bau-Haftpflicht. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Schäden vorher nicht bestanden – also wieder die Beweissicherung. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage.
Zahlt meine Versicherung?
Setzungsschäden durch allmähliche Bodenbewegung sind in der Regel nicht gedeckt, das gilt als Instandhaltung. Bei einem plötzlichen Ereignis – Erdrutsch, Wasserrohrbruch mit Bodenausspülung, Fremdeinwirkung – kann die Gebäudeversicherung greifen. Die Ursachenfeststellung entscheidet auch hier.
Fundamentverstärkung: Wer zahlt im Wohnungseigentum?
Fundament und Tragwerk sind allgemeine Teile der Liegenschaft. Die Sanierung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen und aus der Rücklage finanziert. Für die Beschlussfassung liefern wir Befund, Statik und prüffähiges Leistungsverzeichnis.
Fundamentverstärkung: Wer zahlt im Mietshaus?
Die Behebung ist Erhaltung nach § 3 MRG und damit Sache des Vermieters, zu decken aus der Mietzinsreserve. Reicht diese nicht, ist die Refinanzierung über ein Verfahren nach § 18 MRG möglich.
Wie lange dauert eine Unterfangung?
Abschnittsweise, meist zwei bis sechs Wochen. Jeder Abschnitt muss aushärten, bevor der nächste geöffnet wird – schneller geht es nicht.
Kann im Winter gearbeitet werden?
Betonarbeiten brauchen Temperaturen über 5 °C. Bei Frost wird nicht unterfangen. Aushub, Injektion im Inneren und Monitoring laufen ganzjährig. Wir planen das ein, statt einen Termin zu versprechen, der nur bei Idealwetter hält.
Was passiert, wenn sich während der Arbeiten etwas bewegt?
Dafür läuft das begleitende Monitoring: Risse und Höhenpunkte werden laufend kontrolliert. Zeigt sich Bewegung, wird angehalten, die Statik prüft nach und die Abschnittsfolge wird angepasst. Weiterarbeiten nach Plan wäre in dieser Situation der schwerwiegendste Fehler.
Gibt es eine Nachkontrolle?
Ja, nach sechs und nach zwölf Monaten werden Risse und Höhenpunkte erneut gemessen und protokolliert. Das ist der belastbare Nachweis, dass die Bewegung gestoppt wurde – für Sie, für die Versicherung und für einen späteren Käufer.
Kann ich danach aufstocken oder das Dachgeschoss ausbauen?
Genau dafür wird häufig unterfangen: Ein Dachgeschossausbau erhöht die Last, und die muss das Fundament tragen. Die Prüfung gehört vor die Planung des Ausbaus – siehe Dachgeschossausbau Wien.
Wird gleich abgedichtet, wenn schon gegraben wird?
Das empfehlen wir. Die erdberührten Flächen sind offen, eine Abdichtung kostet dann 250 bis 500 €/m². Später noch einmal aufzugraben kostet ein Vielfaches. Details auf Kellersanierung Wien.
Fundamentverstärkung: Führt Skyline Bau die Arbeiten selbst aus?
Aushub, Abbruch, Betonarbeiten im Rahmen unserer Gewerbeberechtigung, Abdichtung und Wiederherstellung machen unsere eigenen Leute. Statik, Bemessung, Einreichung und die Ausführung der Baumeisterleistungen laufen über konzessionierte Partnerbetriebe nach § 94 Z 5 GewO, die im Angebot namentlich stehen.
Fundamentverstärkung: Gibt es einen Festpreis?
Nach Baugrunduntersuchung und Statik ja, als Leistungsverzeichnis nach ÖNORM B 2110 mit Abschnittslängen, Betonmengen, Aushubmassen und ausdrücklichen Ausschlüssen. Vorher wäre jede Zahl geraten – bei Fundamentarbeiten mehr als bei jedem anderen Gewerk.
Fundamentverstärkung: Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Begehung mit Rissaufnahme binnen fünf Werktagen in ganz Wien. Bei akuten Schäden mit sichtbarer Bewegung kommen wir früher – dann zählt jede Woche.

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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.

Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

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Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.