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Generalunternehmer Wieneiner haftetfür alles.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Ein Generalunternehmer koordiniert alle Gewerke und haftet für das Gesamtergebnis. Der Aufschlag gegenüber Einzelvergabe liegt bei 8 bis 15 % – dafür übernimmt er Bauzeitplan, Schnittstellen und Gewährleistung. Festpreis nach ÖNORM B 2110.

Ein Generalunternehmer führt einen Teil der Leistungen selbst aus und vergibt die übrigen an Subunternehmer – haftet Ihnen gegenüber aber für alles. Sie haben einen Vertrag, einen Bauzeitplan, eine Abnahme und eine Gewährleistung. Der Aufschlag gegenüber der Einzelvergabe beträgt 8 bis 15 % der Bausumme und deckt Bauleitung, Koordination und das Risiko der Schnittstellen ab. Bei Projekten ab drei ineinandergreifenden Gewerken rechnet sich das meist schon dadurch, dass niemand auf niemanden wartet.
✓ Ein Vertrag, eine Haftung✓ Bauzeitplan als Vertragsbestandteil✓ Subunternehmer namentlich benannt✓ Festpreis ÖNORM B 2110✓ Nachträge vorab schriftlich

Was ein Generalunternehmer kostet

Richtwerte netto, Stand 2026. Der GU-Aufschlag ist kein Aufpreis für dieselbe Leistung, sondern der Preis für Koordination, Terminverantwortung und Haftung über alle Gewerke.

VergabemodellAufschlagWer koordiniertWer haftet
Einzelvergabe—der Bauherrjede Firma für ihr Gewerk
Generalunternehmer8–15 %der GUder GU für alles
Generalübernehmer12–20 %der GÜder GÜ, führt nichts selbst aus
Totalunternehmer15–25 %der TUder TU, inklusive Planung
Bauträgerim Kaufpreisder BauträgerSie kaufen ein fertiges Objekt

Typische Projektgrößen

ProjektBausumme nettoBauzeitGewerke
Wohnungssanierung 75 m²70.000–135.000 €8–16 Wochen7–10
Kernsanierung 95 m²140.000–240.000 €12–20 Wochen10–12
Einfamilienhaus sanieren170.000–400.000 €6–12 Monate10–14
Zinshaus, Sockelsanierung0,8–2,5 Mio. €6–18 Monate12–18
Zinshaus, Totalsanierung1,4–3,5 Mio. €12–18 Monate15–20
Gewerbeobjekt Ausbaunach Fläche8–16 Wochen8–12

Was im GU-Aufschlag enthalten ist

LeistungWas sie bedeutet
Bauleitung vor Orttäglich erreichbar, Aufmaß, Abnahmen der Subunternehmer
Bauzeitplan und Steuerungfeste Übergaben zwischen den Gewerken, Umplanung bei Verzug
Schnittstellenverantwortungdie Punkte, an denen bei Einzelvergabe gestritten wird
Einheitliche Gewährleistungein Ansprechpartner für Mängel, unabhängig vom ausführenden Gewerk
Ausschreibung und VergabeEinholen, Prüfen und Vergleichen der Subunternehmerangebote
BaustelleneinrichtungGerüst, Container, Strom, Wasser, Parkspur, Schutz
DokumentationFotos, Protokolle, Entsorgungsnachweise, Abnahmeprotokoll
Abrechnungeine Rechnung statt zwölf, nach Baufortschritt
Rechenbeispiel · Wohnungssanierung 75 m², Einzelvergabe gegen Generalunternehmer
Summe der Einzelangebote, 8 Firmen94.500 €
Gleiche Leistung als GU-Festpreis100.700 €
Aufschlag6.200 €
entspricht6,6 %

Dafür entfallen rund 60 bis 100 Stunden Koordinationsaufwand beim Bauherrn, das Risiko der Terminverschiebung und die Frage, wer haftet, wenn sich der Boden hebt. Erfahrungsgemäß kommt die Einzelvergabe am Ende selten günstiger heraus – die Differenz zeigt sich nicht im Angebot, sondern in den Nachträgen und der Bauzeit.

Generalunternehmer für die Altbausanierung in Wien

Die meisten Anfragen, die uns als Generalunternehmer erreichen, betreffen keinen Neubau, sondern Bestand: eine Altbauwohnung, ein Zinshaus, ein Reihenhaus aus den Siebzigern. Bestand ist der schwierigere Fall, weil erst nach dem Abbruch feststeht, was wirklich da ist.

VorhabenWas der Generalunternehmer übernimmtÜbliche Bauzeit
Wohnungssanierung im AltbauAbbruch, Elektro, Sanitär, Estrich, Trockenbau, Fliesen, Böden, Malerei, Türen6–14 Wochen
Kernsanierung mit Grundrissänderungzusätzlich Statik, Durchbrüche, komplette Haustechnik12–22 Wochen
Zinshaus, SockelsanierungDach, Fassade, Steigleitungen, Stiegenhaus, Förderabwicklung6–15 Monate
Haus umbauen und erweiternZubau, Statik, Hülle, Haustechnik, Innenausbau5–12 Monate
Geschäftslokal oder OrdinationRückbau, Ausbau nach Nutzerkonzept, Termin zum Eröffnungsdatum8–16 Wochen
Neubau schlüsselfertigab Baugrube bis Übergabe, alle Gewerke12–18 Monate
Im Bestand ist der Generalunternehmer mehr wert als im Neubau. Beim Neubau steht am Anfang ein Plan, und alle Gewerke arbeiten ihn ab. Im Altbau kommt hinter jeder zweiten Wand eine Überraschung: eine Leitung, wo keine sein sollte, ein Tram, der nicht mehr trägt, ein Estrich mit Asbestkleber. Bei Einzelvergabe steht dann die Baustelle, weil niemand zuständig ist. Beim Generalunternehmer wird umdisponiert, und die Folgen trägt der Vertrag – nicht der Bauherr.

Wir sind konzessionierter Baumeister. Reglementierte Gewerke – Elektro, Gas, Wasser – führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, koordiniert und verantwortet von uns. Für Sie ändert das nichts: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner, eine Gewährleistung.

Generalunternehmer, Generalübernehmer, Generalplaner: der Unterschied

RolleWas sie tutWer haftet für die Ausführung
Generalunternehmerführt wesentliche Teile selbst aus, vergibt den Rest an Subunternehmerder Generalunternehmer, gegenüber dem Bauherrn allein
Generalübernehmerführt selbst nichts aus, vergibt alles weiterebenfalls er, aber ohne eigene Baustellenkapazität
Generalplanerplant und koordiniert, baut nichtfür die Planung, nicht für die Bauleistung
EinzelvergabeBauherr beauftragt jedes Gewerk selbstjeder für sich, Schnittstellen beim Bauherrn
BaumeisterGewerbeberechtigung für Planung und Ausführung von Hochbautenfür die eigenen Leistungen
Der wichtigste Unterschied steht nicht im Namen, sondern in der Frage: Wer schickt jemanden auf die Baustelle, wenn etwas schiefgeht? Ein Generalübernehmer ohne eigene Mannschaft muss erst einen Subunternehmer finden – und der hat andere Termine. Wir haben eigene Leute und können dieselbe Woche reagieren. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, welche Arbeiten der Anbieter selbst ausführt. Steht dort nichts, ist es ein Vermittler.

Was im GU-Vertrag stehen muss

Leistungsverzeichnis mit MengenJede Position mit Einheitspreis, Systemangaben bei technischen Bauteilen, ausdrückliche Ausschlüsse. Ein Festpreis ohne die Zeile „nicht enthalten" ist keiner.
Bauzeitplan als VertragsbestandteilMit Meilensteinen, nicht nur einem Enddatum. Pönalen können vereinbart werden, üblich sind 0,5 bis 1 ‰ der Bausumme je Verzugstag, gedeckelt bei 5 %.
Zahlungsplan nach BaufortschrittTeilzahlungen entlang abgeschlossener Abschnitte, Deckungsrücklass 3 bis 5 % bis zur Abnahme, danach Haftrücklass für die Gewährleistungsfrist.
Benennung der SubunternehmerReglementierte Gewerke namentlich, mit Befugnisnachweis. Wer das verweigert, hat vermutlich keinen.
Regelung für NachträgeSchriftliche Freigabe vor der Ausführung. Kein Nachtrag wird nachträglich in Rechnung gestellt.
Bau-HaftpflichtMindestens 3 Mio. € bei Arbeiten in bewohnten Häusern. Polizze vor Auftragsbeginn vorlegen lassen.
ÖNORM B 2110 als VertragsgrundlageSie regelt Abnahme, Mängelrüge, Rücklässe und Leistungsänderungen. Ohne sie gilt nur das ABGB, und vieles ist ungeregelt.
Beweissicherung bei NachbarbebauungFotos und Rissprotokoll vor Baubeginn. Ohne sie wird im Streitfall jeder vorhandene Riss Ihnen zugerechnet.

Wie wir als Generalunternehmer arbeiten

1 · Begehung und BestandsaufnahmeKostenlos in ganz Wien, binnen fünf Werktagen. Zustand der Substanz, Feuchte, Tragfähigkeit, Aufbauhöhen, Zugang zur Baustelle.
2 · Leistungsverzeichnis und FestpreisInnerhalb von zwei Werktagen nach der Begehung, mit Mengen, Einheitspreisen, Bauzeitplan und Ausschlüssen.
3 · Verfahren und FörderungEinreichung über konzessionierte Partnerbetriebe, Förderantrag vor Auftragsvergabe. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.
4 · Vergabe der SubunternehmerWir arbeiten mit denselben Betrieben über Jahre. Das ist der Grund, warum die Schnittstellen funktionieren – die Leute kennen einander.
5 · Baustelleneinrichtung und AnkündigungStaubschutz, Stiegenhausschutz, Container, Parkspurbewilligung, Aushang im Haus zwei Wochen vorher.
6 · Ausführung mit einem BauleiterTäglich vor Ort erreichbar, wöchentlicher Fotobericht, Nachträge vorab schriftlich freigegeben.
7 · Dokumentation vor dem VerschließenLeitungen mit Maßangabe, Abdichtungen vor dem Verfliesen, Mess- und Druckprüfprotokolle.
8 · Abnahme und ÜbergabeGemeinsame Begehung, Mängelliste, Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110, vollständige Dokumentation, Endreinigung.

Was ein Generalunternehmer aufschlägt und was er spart

Der GU-Zuschlag ist die Frage, die jeder Bauherr stellt. Die ehrliche Antwort: Er liegt bei 8 bis 15 Prozent gegenüber der Summe der Einzelangebote – und er rechnet sich fast immer, weil die Einzelvergabe Kosten erzeugt, die in keinem Angebot stehen.

PostenEinzelvergabeGeneralunternehmer
Angebotspreis der Gewerkeniedriger, weil ohne Koordination kalkuliertplus 8–15 % Zuschlag
KoordinationIhre Zeit, oft 5–10 Stunden pro Wocheenthalten
Stillstand durch fehlende Vorleistungträgt der Bauherrträgt der Generalunternehmer
Schnittstellenmängeljeder zeigt auf den anderenein Verantwortlicher
Gewährleistunggetrennt je Gewerk, unterschiedliche Fristeneinheitlich aus einem Vertrag
Bauzeitlänger, weil Termine nacheinander verhandelt werdenkürzer, Gewerke greifen ineinander
Nachträgevon jedem Gewerk einzelnnur bei Änderung durch den Bauherrn
Die Einzelvergabe lohnt sich, wenn Sie selbst Bauleiter sind. Wer Zeit hat, den Ablauf kennt und Handwerker führen kann, spart den Zuschlag und macht nichts falsch. Wer berufstätig ist und die Baustelle abends nach der Arbeit sieht, verliert die Ersparnis beim ersten Gewerk, das umsonst anrückt, weil der Vorgänger nicht fertig war. Genau dafür gibt es den Generalunternehmer.

Alles aus einer Hand: was das konkret bedeutet

„Alles aus einer Hand" steht auf vielen Websites. Bei uns hat der Satz eine überprüfbare Bedeutung, und zwar diese sieben Punkte.

PunktWas Sie davon haben
Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110eine Rechtsgrundlage statt zwölf unterschiedlicher AGB
Ein Festpreisdie Summe steht, solange Sie nichts ändern
Ein Terminplanein Fertigstellungstermin, nicht zwölf Zusagen
Ein Ansprechpartnereine Nummer für alles, auch wenn es klemmt
Eine Rechnungein Zahlungsplan nach Baufortschritt
Eine Gewährleistungkein Streit darüber, welches Gewerk schuld ist
Eine VersicherungBau-Haftpflicht über 3 Mio. Euro für das gesamte Vorhaben
Der Unterschied zwischen einem Bauunternehmen und einem Vermittlungsportal zeigt sich beim Mangel. Ein Portal leitet die Beschwerde weiter und hofft, dass der ausführende Betrieb reagiert. Ein Bauunternehmen schickt jemanden. Fragen Sie vor der Beauftragung: Wer kommt, wenn in zwei Jahren eine Fuge reißt – und steht dieser Name im Vertrag?

Wie Sie einen Generalunternehmer auswählen

PrüfpunktWorauf achtenWarnzeichen
GewerbeberechtigungBaumeisterkonzession, im GISA nachprüfbarnur Gewerbe „Bauträger" oder „Hausbetreuung"
Eigene Ausführungwelche Arbeiten macht der Betrieb selbstkeine Angabe, alles wird vergeben
AngebotEinzelpositionen mit Mengen und Einheitspreiseneine Pauschalsumme ohne Aufgliederung
VertragsgrundlageÖNORM B 2110 ausdrücklich vereinbarteigene AGB ohne Norm
Zahlungsplannach Baufortschritt, mit Haftrücklasshohe Vorauszahlung vor Baubeginn
VersicherungBau-Haftpflicht, Summe nachweisen lassenNachweis wird nicht vorgelegt
Referenzenvergleichbare Objekte, besichtigbarnur Bilder ohne Ort und Jahr
Der Haftrücklass ist der wichtigste Satz im Zahlungsplan. Üblich sind drei bis fünf Prozent der Auftragssumme, die bis zum Ende der Gewährleistung einbehalten oder durch eine Bankgarantie ersetzt werden. Wer darauf nicht eingeht, hat ein Problem mit der eigenen Bonität oder mit der eigenen Arbeit. Beides sollten Sie vor der Unterschrift wissen, nicht danach.

Wo bei Einzelvergabe die Probleme entstehen

  • Der Estrichleger kommt, bevor die Elektrik fertig ist. Beide haben recht, beide haben ihren Termin – und der Bauherr steht dazwischen.
  • Der Boden wird zu früh verlegt. Ohne Belegreifemessung schüsselt das Parkett. Der Bodenleger sagt, der Estrich war zu feucht; der Estrichleger sagt, es wurde zu früh belegt.
  • Die Abdichtung im Bad fehlt. Der Fliesenleger dachte, der Installateur macht es. Sichtbar wird es beim Nachbarn.
  • Eine Firma fällt aus. Alle nachfolgenden Termine verschieben sich, und niemand ist für die Umplanung zuständig.
  • Material fehlt am Montagetag. Bei bauseitiger Beistellung steht die Baustelle, die Kosten laufen weiter.
  • Niemand hat die Fotos gemacht. In fünf Jahren bohrt jemand in eine Leitung, und es gibt keine Dokumentation.
Der GU-Aufschlag von 8 bis 15 % bezahlt genau diese Fälle. Nicht weil sie zwangsläufig eintreten, sondern weil jemand dafür einsteht, wenn sie es tun. Bei einem einzelnen Gewerk ist das hinausgeworfenes Geld – ab drei ineinandergreifenden Gewerken ist es die günstigere Variante.

Was wir selbst machen, was Subunternehmer

GewerkAusführungGrundlage
Abbruch, Entkernung, Aushubeigene LeuteGewerbeberechtigung laut GISA
Trockenbau, Estrich, Flieseneigene LeuteGewerbeberechtigung laut GISA
Malerei, Bodenlegen, Dämmungeigene LeuteGewerbeberechtigung laut GISA
Bauleitung und Koordinationeigene LeuteVertragspartner bleibt einer
Baumeisterleistungen, Statik, Einreichungkonzessionierter Partnerbetrieb§ 94 Z 5 GewO
Elektrotechnikkonzessionierter Partnerbetrieb§ 94 Z 16 GewO
Gas- und Sanitärtechnikkonzessionierter Partnerbetrieb§ 94 Z 25 GewO
Dachdecker, Spenglerkonzessionierter Partnerbetriebreglementiertes Gewerbe

Skyline Bau ist die Marke des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO – kein konzessionierter Baumeister. Reglementierte Gewerke führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, die im Angebot namentlich stehen. Prüfen können Sie das im öffentlichen GISA, bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.

Generalunternehmer für Wohnungssanierung

Die Wohnungssanierung ist der Fall, bei dem die Einzelvergabe am häufigsten schiefgeht. Sechs bis neun Gewerke arbeiten in achtzig Quadratmetern nacheinander, und jedes braucht das vorige fertig. Verschiebt sich der Estrich um eine Woche, steht die ganze Kette.

WocheGewerkWas danach möglich ist
1Abbruch, Entsorgung, StaubschutzLeitungen können gezogen werden
2–3Elektro und Sanitär, Schlitze und RohreWände können geschlossen werden
3–4Trockenbau, Vorwände, AusbesserungenEstrich kann eingebracht werden
4–5Estrich, danach Trocknungszeitnichts – die Zeit lässt sich nicht verkürzen
6–8Fliesen, Abdichtung im BadBöden und Türen folgen
8–10Böden, Malerei, TürenMontage der Geräte
10–12Sanitär- und Elektromontage, KücheÜbergabe
Die Estrichtrocknung ist der Punkt, an dem Terminpläne kippen. Zementestrich braucht je nach Dicke und Raumklima drei bis sechs Wochen, bis er belegreif ist – gemessen wird das mit der CM-Methode, nicht geschätzt. Wer früher Parkett verlegt, bekommt Schüsselungen und Fugen. Schnellestrich verkürzt das auf wenige Tage, kostet aber deutlich mehr. Diese Entscheidung treffen wir gemeinsam vor Baubeginn, weil sie den Einzugstermin bestimmt.

Details zum Ablauf und zu den Preisen stehen auf den Seiten Wohnungssanierung, Kernsanierung und Altbausanierung.

Wo wir als Generalunternehmer arbeiten

GebietTypische AufgabenAnfahrt im Preis
Wien, alle 23 BezirkeAltbau, Zinshaus, Wohnung, Geschäftslokal, Neubauenthalten
Klosterneuburg, Korneuburg, StockerauEinfamilienhaus, Zubau, Sanierung am Hangenthalten
Mödling, Baden, PerchtoldsdorfHaussanierung, Dachgeschoß, Neubauenthalten
Schwechat, Wiener Neudorf, GerasdorfGewerbe, Halle, Wohnbauenthalten
Weiteres NiederösterreichProjekte ab etwa 80.000 € Auftragswertnach Entfernung
Kleine Aufträge weit außerhalb lehnen wir ab, und wir sagen das gleich. Eine Badsanierung in St. Pölten können wir technisch, aber die Anfahrt macht sie für beide Seiten unwirtschaftlich – und bei Nacharbeiten dauert jede Kleinigkeit einen halben Tag. Lieber nennen wir Ihnen einen Betrieb vor Ort, als ein Angebot zu schreiben, das niemandem nützt.

Für wen wir als Generalunternehmer arbeiten

Private Bauherren

Wohnungssanierung bis Kernsanierung. Ein Ansprechpartner statt acht Terminabsprachen und der Frage, wer schuld ist.

Zinshaus-Eigentümer

Sockel- und Totalsanierung, oft im bewohnten Zustand, mit Förderabwicklung über den wohnfonds_wien und Abstimmung mit MA 19 und MA 37.

Hausverwaltungen

Prüffähige Leistungsverzeichnisse für die Beschlussfassung, getrennte Ausweisung von Erhaltung und Verbesserung, wöchentliche Fotoberichte.

Anleger und Bauträger

Mehrere Einheiten in Serie, terminfest, mit gleichbleibender Ausführungsqualität und einer Abrechnung je Objekt.

Wann Sie keinen Generalunternehmer brauchen

Bei einem einzelnen Gewerk ohne Schnittstellen zahlen Sie den Aufschlag für nichts – nur Boden neu heißt Bodenleger, nur streichen heißt Maler. Wenn Sie selbst vom Fach sind, Zeit haben und die Gewerke kennen, ist die Einzelvergabe günstiger; der Aufschlag bezahlt genau die Arbeit, die Sie dann selbst machen. Und wenn Ihr Vorhaben noch nicht geklärt ist – Grundriss offen, Budget unklar, Förderung ungeprüft –, lohnt zuerst eine Begehung mit Kostenrahmen statt eines Vertrags.

Häufige Fragen zum Generalunternehmer in Wien

Was macht ein Generalunternehmer?
Er führt einen Teil der Leistungen mit eigenen Leuten aus, vergibt die übrigen an Subunternehmer und haftet Ihnen gegenüber für das Gesamtergebnis. Sie haben einen Vertrag, einen Bauzeitplan, eine Abnahme und eine Gewährleistung.
Was kostet ein Generalunternehmer?
Der Aufschlag gegenüber der Summe der Einzelangebote beträgt 8 bis 15 % der Bausumme. Bei einer Wohnungssanierung mit 94.500 € Einzelvergabesumme sind das rund 6.200 €. Dafür entfallen 60 bis 100 Stunden Koordination beim Bauherrn.
Ist Einzelvergabe günstiger?
Im Angebot ja, am Ende selten. Die Differenz zeigt sich nicht beim Vergleich der Summen, sondern in Nachträgen, Bauzeitverlängerung und Streitfällen an den Schnittstellen. Ab drei ineinandergreifenden Gewerken ist der GU meist die günstigere Variante.
Was ist der Unterschied zum Generalübernehmer?
Der Generalunternehmer führt einen Teil selbst aus, der Generalübernehmer vergibt alles weiter und koordiniert nur. Dessen Aufschlag liegt mit 12 bis 20 % höher, weil er keine eigene Wertschöpfung hat. Wir arbeiten als Generalunternehmer.
Was ist ein Totalunternehmer?
Er übernimmt zusätzlich die Planung – Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung und Bau aus einer Hand, Aufschlag 15 bis 25 %. Sinnvoll bei Neubau und großen Umbauten, bei Sanierungen im Bestand ist der GU die üblichere Form.
Wer haftet, wenn ein Subunternehmer schlecht arbeitet?
Wir. Sie haben einen Vertrag mit uns, und wir stehen für die Leistung der Subunternehmer ein. Ob wir uns intern an ihnen schadlos halten, ist nicht Ihr Thema – das ist der Kern des GU-Modells.
Welche Gewährleistung gibt es?
Drei Jahre nach § 933 ABGB auf die Ausführung, über alle Gewerke hinweg, mit einem Ansprechpartner. Herstellergewährleistungen auf Produkte laufen getrennt und oft länger.
Ist der Generalunternehmer-Preis ein Festpreis?
Ja, auf Basis des Leistungsverzeichnisses nach ÖNORM B 2110. Was vom Befund abhängt, steht als Bedarfsposition mit Preis darin.
Wie hoch sind übliche Nachträge?
Im Altbau 5 bis 12 % der Bausumme. Wer null verspricht, hat sie eingepreist oder wird später nachfordern. Entscheidend ist, dass jeder Nachtrag vor der Ausführung schriftlich freigegeben wird – nicht, dass es keine gibt.
Was passiert bei verdeckten Schäden?
Wir stoppen, dokumentieren mit Fotos und legen ein Nachtragsangebot vor, bevor weitergearbeitet wird. Bei Altbausanierungen tritt das regelmäßig auf: morsche Tramköpfe, aufgegebene Kamine, nicht dokumentierte Leitungen, Schadstoffe.
Was sichert mich ab, wenn ich in Raten zahle?
Jede Rate hängt an einem erreichten Bauabschnitt, dazu kommen Deckungs- und Haftrücklass nach ÖNORM B 2110. So bleibt bis zur Abnahme ein Teil der Summe offen.
Wie ist die Schlusszahlung abgesichert?
Über Deckungs- und Haftrücklass nach ÖNORM B 2110: Ein Teil bleibt bis zur Abnahme offen, ein weiterer über die Gewährleistungsfrist.
Können Pönalen vereinbart werden?
Ja. Üblich sind 0,5 bis 1 ‰ der Bausumme je Verzugstag, gedeckelt bei etwa 5 %. Voraussetzung ist ein Bauzeitplan als Vertragsbestandteil – ohne ihn gibt es keinen Bezugspunkt für Verzug.
Was passiert, wenn sich der Bau verzögert?
Verzögerungen, die wir zu vertreten haben, gehen zu unseren Lasten. Verzögerungen durch Behördenverfahren, bauseitige Entscheidungen, Materialauswahl oder höhere Gewalt verschieben den Termin – schriftlich festgehalten, mit neuem Zieldatum.
Werden die Subunternehmer benannt?
Ja, reglementierte Gewerke namentlich und mit Befugnisnachweis vor Vertragsabschluss. Wir arbeiten mit denselben Betrieben über Jahre – das ist der Grund, warum die Schnittstellen funktionieren.
Kann ich einzelne Gewerke selbst beistellen?
Möglich, aber die Schnittstelle wird zum Risiko: Kommt Ihr Elektriker zwei Tage später, steht die ganze Baustelle. Beigestellte Leistungen schreiben wir ausdrücklich ins Angebot und nehmen sie aus unserer Gewährleistung – damit klar ist, wer wofür einsteht.
Übernehmen Sie auch Planung und Einreichung?
Über konzessionierte Partnerbetriebe nach § 94 Z 5 GewO, mit 8 bis 14 % der Bausumme für Planung, Statik, Einreichung und örtliche Bauaufsicht. Die Koordination der Verfahren läuft über uns – Sie haben einen Ansprechpartner.
Kümmern Sie sich um Förderungen?
Ja, bei THEWOSAN, der Sockelsanierung über den wohnfonds_wien und der Wohnungsverbesserung der Stadt Wien. Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe bewilligt sein – wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.
Arbeiten Sie auch im bewohnten Objekt?
Ja, bei Zinshäusern ist das der Regelfall. Abschnittsweise Ausführung, Staubschutz mit Schleuse, Stiegenhausschutz, tägliche Grobreinigung, freie Fluchtwege, Ankündigung im Haus zwei Wochen vorher.
Wie groß muss ein Projekt sein?
Ab etwa drei ineinandergreifenden Gewerken lohnt sich das Modell. Bei einem einzelnen Gewerk ist ein Fachbetrieb günstiger – das sagen wir offen, auch wenn es einen Auftrag kostet.
Was bekomme ich am Ende in die Hand?
Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110, Fotodokumentation der verdeckten Leistungen, Prüfprotokolle der Gewerke und die Rechnung nach Leistungsverzeichnis.
Was ist, wenn der Generalunternehmer insolvent wird?
Deshalb zahlt man nach Baufortschritt und nicht im Voraus: Was nicht gebaut ist, ist auch nicht bezahlt. Fragen Sie, seit wann der Betrieb besteht, und prüfen Sie die Gewerbeberechtigung im GISA – das kostet dreißig Sekunden und gilt für jeden Anbieter.
Welche Versicherung besteht?
Eine Bau-Haftpflicht mit 3 Mio. € Deckungssumme. Die Polizze legen wir vor Auftragsbeginn vor – eine Zusage im Angebot ersetzt den Nachweis nicht, weder bei uns noch bei einem Mitbewerber.
Wer trägt das Risiko gegenüber Dritten?
Der Generalunternehmer. Vor Beginn wird beweisgesichert, während der Arbeiten deckt die Bau-Haftpflicht mit 3 Mio. € Deckungssumme.
Was kostet ein Generalunternehmer in Wien?
Der Zuschlag liegt bei 8 bis 15 Prozent gegenüber der Summe der Einzelangebote. Dafür entfallen Koordination, Stillstandskosten und der Streit über Schnittstellen. Bei Einzelvergabe rechnen Sie fünf bis zehn Stunden Ihrer Zeit pro Woche dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalübernehmer?
Der Generalunternehmer führt wesentliche Teile selbst aus und vergibt den Rest. Der Generalübernehmer führt nichts selbst aus und vergibt alles weiter. Haften tun beide – nur kann der eine eigene Leute schicken, wenn etwas schiefgeht, und der andere nicht.
Übernehmen Sie eine Altbausanierung als Generalunternehmer?
Ja, das ist unser häufigster Fall: Wohnungssanierung 6 bis 14 Wochen, Kernsanierung mit Grundrissänderung 12 bis 22 Wochen, Zinshaus-Sockelsanierung 6 bis 15 Monate. Im Bestand ist ein Generalunternehmer mehr wert als im Neubau, weil hinter jeder zweiten Wand eine Überraschung steckt.
Worauf soll ich bei der Auswahl achten?
Baumeisterkonzession im GISA prüfen, Einzelpositionen statt Pauschalsumme verlangen, ÖNORM B 2110 als Vertragsgrundlage vereinbaren, Zahlungsplan nach Baufortschritt mit drei bis fünf Prozent Haftrücklass, Nachweis der Bau-Haftpflicht verlangen.
Was heißt bei Ihnen alles aus einer Hand?
Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110, ein Festpreis, ein Terminplan, ein Ansprechpartner, eine Rechnung, eine Gewährleistung und eine Bau-Haftpflicht über 3 Mio. Euro für das gesamte Vorhaben – auch dort, wo konzessionierte Partnerbetriebe ausführen.

Verwandte Leistungen

◆ Partnerfirma · Bling Premium Reinigung

Alles aus einer Hand — auch die Reinigung.

Die Bauendreinigung ist das letzte Gewerk vor der Übergabe. Über unsere Partnerfirma Bling Premium Reinigung läuft sie im selben Bauzeitplan mit, ohne dass Sie sie gesondert beauftragen müssen. Mehr unter bling-bling.at.

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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.

Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Firmendaten im Impressum

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.