Generalunternehmer Wieneiner haftetfür alles.
Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.
Ein Generalunternehmer koordiniert alle Gewerke und haftet für das Gesamtergebnis. Der Aufschlag gegenüber Einzelvergabe liegt bei 8 bis 15 % – dafür übernimmt er Bauzeitplan, Schnittstellen und Gewährleistung. Festpreis nach ÖNORM B 2110.
Was ein Generalunternehmer kostet
Richtwerte netto, Stand 2026. Der GU-Aufschlag ist kein Aufpreis für dieselbe Leistung, sondern der Preis für Koordination, Terminverantwortung und Haftung über alle Gewerke.
| Vergabemodell | Aufschlag | Wer koordiniert | Wer haftet |
|---|---|---|---|
| Einzelvergabe | — | der Bauherr | jede Firma für ihr Gewerk |
| Generalunternehmer | 8–15 % | der GU | der GU für alles |
| Generalübernehmer | 12–20 % | der GÜ | der GÜ, führt nichts selbst aus |
| Totalunternehmer | 15–25 % | der TU | der TU, inklusive Planung |
| Bauträger | im Kaufpreis | der Bauträger | Sie kaufen ein fertiges Objekt |
Typische Projektgrößen
| Projekt | Bausumme netto | Bauzeit | Gewerke |
|---|---|---|---|
| Wohnungssanierung 75 m² | 70.000–135.000 € | 8–16 Wochen | 7–10 |
| Kernsanierung 95 m² | 140.000–240.000 € | 12–20 Wochen | 10–12 |
| Einfamilienhaus sanieren | 170.000–400.000 € | 6–12 Monate | 10–14 |
| Zinshaus, Sockelsanierung | 0,8–2,5 Mio. € | 6–18 Monate | 12–18 |
| Zinshaus, Totalsanierung | 1,4–3,5 Mio. € | 12–18 Monate | 15–20 |
| Gewerbeobjekt Ausbau | nach Fläche | 8–16 Wochen | 8–12 |
Was im GU-Aufschlag enthalten ist
| Leistung | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Bauleitung vor Ort | täglich erreichbar, Aufmaß, Abnahmen der Subunternehmer |
| Bauzeitplan und Steuerung | feste Übergaben zwischen den Gewerken, Umplanung bei Verzug |
| Schnittstellenverantwortung | die Punkte, an denen bei Einzelvergabe gestritten wird |
| Einheitliche Gewährleistung | ein Ansprechpartner für Mängel, unabhängig vom ausführenden Gewerk |
| Ausschreibung und Vergabe | Einholen, Prüfen und Vergleichen der Subunternehmerangebote |
| Baustelleneinrichtung | Gerüst, Container, Strom, Wasser, Parkspur, Schutz |
| Dokumentation | Fotos, Protokolle, Entsorgungsnachweise, Abnahmeprotokoll |
| Abrechnung | eine Rechnung statt zwölf, nach Baufortschritt |
Dafür entfallen rund 60 bis 100 Stunden Koordinationsaufwand beim Bauherrn, das Risiko der Terminverschiebung und die Frage, wer haftet, wenn sich der Boden hebt. Erfahrungsgemäß kommt die Einzelvergabe am Ende selten günstiger heraus – die Differenz zeigt sich nicht im Angebot, sondern in den Nachträgen und der Bauzeit.
Generalunternehmer für die Altbausanierung in Wien
Die meisten Anfragen, die uns als Generalunternehmer erreichen, betreffen keinen Neubau, sondern Bestand: eine Altbauwohnung, ein Zinshaus, ein Reihenhaus aus den Siebzigern. Bestand ist der schwierigere Fall, weil erst nach dem Abbruch feststeht, was wirklich da ist.
| Vorhaben | Was der Generalunternehmer übernimmt | Übliche Bauzeit |
|---|---|---|
| Wohnungssanierung im Altbau | Abbruch, Elektro, Sanitär, Estrich, Trockenbau, Fliesen, Böden, Malerei, Türen | 6–14 Wochen |
| Kernsanierung mit Grundrissänderung | zusätzlich Statik, Durchbrüche, komplette Haustechnik | 12–22 Wochen |
| Zinshaus, Sockelsanierung | Dach, Fassade, Steigleitungen, Stiegenhaus, Förderabwicklung | 6–15 Monate |
| Haus umbauen und erweitern | Zubau, Statik, Hülle, Haustechnik, Innenausbau | 5–12 Monate |
| Geschäftslokal oder Ordination | Rückbau, Ausbau nach Nutzerkonzept, Termin zum Eröffnungsdatum | 8–16 Wochen |
| Neubau schlüsselfertig | ab Baugrube bis Übergabe, alle Gewerke | 12–18 Monate |
Wir sind konzessionierter Baumeister. Reglementierte Gewerke – Elektro, Gas, Wasser – führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, koordiniert und verantwortet von uns. Für Sie ändert das nichts: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner, eine Gewährleistung.
Generalunternehmer, Generalübernehmer, Generalplaner: der Unterschied
| Rolle | Was sie tut | Wer haftet für die Ausführung |
|---|---|---|
| Generalunternehmer | führt wesentliche Teile selbst aus, vergibt den Rest an Subunternehmer | der Generalunternehmer, gegenüber dem Bauherrn allein |
| Generalübernehmer | führt selbst nichts aus, vergibt alles weiter | ebenfalls er, aber ohne eigene Baustellenkapazität |
| Generalplaner | plant und koordiniert, baut nicht | für die Planung, nicht für die Bauleistung |
| Einzelvergabe | Bauherr beauftragt jedes Gewerk selbst | jeder für sich, Schnittstellen beim Bauherrn |
| Baumeister | Gewerbeberechtigung für Planung und Ausführung von Hochbauten | für die eigenen Leistungen |
Was im GU-Vertrag stehen muss
Wie wir als Generalunternehmer arbeiten
Was ein Generalunternehmer aufschlägt und was er spart
Der GU-Zuschlag ist die Frage, die jeder Bauherr stellt. Die ehrliche Antwort: Er liegt bei 8 bis 15 Prozent gegenüber der Summe der Einzelangebote – und er rechnet sich fast immer, weil die Einzelvergabe Kosten erzeugt, die in keinem Angebot stehen.
| Posten | Einzelvergabe | Generalunternehmer |
|---|---|---|
| Angebotspreis der Gewerke | niedriger, weil ohne Koordination kalkuliert | plus 8–15 % Zuschlag |
| Koordination | Ihre Zeit, oft 5–10 Stunden pro Woche | enthalten |
| Stillstand durch fehlende Vorleistung | trägt der Bauherr | trägt der Generalunternehmer |
| Schnittstellenmängel | jeder zeigt auf den anderen | ein Verantwortlicher |
| Gewährleistung | getrennt je Gewerk, unterschiedliche Fristen | einheitlich aus einem Vertrag |
| Bauzeit | länger, weil Termine nacheinander verhandelt werden | kürzer, Gewerke greifen ineinander |
| Nachträge | von jedem Gewerk einzeln | nur bei Änderung durch den Bauherrn |
Alles aus einer Hand: was das konkret bedeutet
„Alles aus einer Hand" steht auf vielen Websites. Bei uns hat der Satz eine überprüfbare Bedeutung, und zwar diese sieben Punkte.
| Punkt | Was Sie davon haben |
|---|---|
| Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110 | eine Rechtsgrundlage statt zwölf unterschiedlicher AGB |
| Ein Festpreis | die Summe steht, solange Sie nichts ändern |
| Ein Terminplan | ein Fertigstellungstermin, nicht zwölf Zusagen |
| Ein Ansprechpartner | eine Nummer für alles, auch wenn es klemmt |
| Eine Rechnung | ein Zahlungsplan nach Baufortschritt |
| Eine Gewährleistung | kein Streit darüber, welches Gewerk schuld ist |
| Eine Versicherung | Bau-Haftpflicht über 3 Mio. Euro für das gesamte Vorhaben |
Wie Sie einen Generalunternehmer auswählen
| Prüfpunkt | Worauf achten | Warnzeichen |
|---|---|---|
| Gewerbeberechtigung | Baumeisterkonzession, im GISA nachprüfbar | nur Gewerbe „Bauträger" oder „Hausbetreuung" |
| Eigene Ausführung | welche Arbeiten macht der Betrieb selbst | keine Angabe, alles wird vergeben |
| Angebot | Einzelpositionen mit Mengen und Einheitspreisen | eine Pauschalsumme ohne Aufgliederung |
| Vertragsgrundlage | ÖNORM B 2110 ausdrücklich vereinbart | eigene AGB ohne Norm |
| Zahlungsplan | nach Baufortschritt, mit Haftrücklass | hohe Vorauszahlung vor Baubeginn |
| Versicherung | Bau-Haftpflicht, Summe nachweisen lassen | Nachweis wird nicht vorgelegt |
| Referenzen | vergleichbare Objekte, besichtigbar | nur Bilder ohne Ort und Jahr |
Wo bei Einzelvergabe die Probleme entstehen
- Der Estrichleger kommt, bevor die Elektrik fertig ist. Beide haben recht, beide haben ihren Termin – und der Bauherr steht dazwischen.
- Der Boden wird zu früh verlegt. Ohne Belegreifemessung schüsselt das Parkett. Der Bodenleger sagt, der Estrich war zu feucht; der Estrichleger sagt, es wurde zu früh belegt.
- Die Abdichtung im Bad fehlt. Der Fliesenleger dachte, der Installateur macht es. Sichtbar wird es beim Nachbarn.
- Eine Firma fällt aus. Alle nachfolgenden Termine verschieben sich, und niemand ist für die Umplanung zuständig.
- Material fehlt am Montagetag. Bei bauseitiger Beistellung steht die Baustelle, die Kosten laufen weiter.
- Niemand hat die Fotos gemacht. In fünf Jahren bohrt jemand in eine Leitung, und es gibt keine Dokumentation.
Was wir selbst machen, was Subunternehmer
| Gewerk | Ausführung | Grundlage |
|---|---|---|
| Abbruch, Entkernung, Aushub | eigene Leute | Gewerbeberechtigung laut GISA |
| Trockenbau, Estrich, Fliesen | eigene Leute | Gewerbeberechtigung laut GISA |
| Malerei, Bodenlegen, Dämmung | eigene Leute | Gewerbeberechtigung laut GISA |
| Bauleitung und Koordination | eigene Leute | Vertragspartner bleibt einer |
| Baumeisterleistungen, Statik, Einreichung | konzessionierter Partnerbetrieb | § 94 Z 5 GewO |
| Elektrotechnik | konzessionierter Partnerbetrieb | § 94 Z 16 GewO |
| Gas- und Sanitärtechnik | konzessionierter Partnerbetrieb | § 94 Z 25 GewO |
| Dachdecker, Spengler | konzessionierter Partnerbetrieb | reglementiertes Gewerbe |
Skyline Bau ist die Marke des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO – kein konzessionierter Baumeister. Reglementierte Gewerke führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, die im Angebot namentlich stehen. Prüfen können Sie das im öffentlichen GISA, bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.
Generalunternehmer für Wohnungssanierung
Die Wohnungssanierung ist der Fall, bei dem die Einzelvergabe am häufigsten schiefgeht. Sechs bis neun Gewerke arbeiten in achtzig Quadratmetern nacheinander, und jedes braucht das vorige fertig. Verschiebt sich der Estrich um eine Woche, steht die ganze Kette.
| Woche | Gewerk | Was danach möglich ist |
|---|---|---|
| 1 | Abbruch, Entsorgung, Staubschutz | Leitungen können gezogen werden |
| 2–3 | Elektro und Sanitär, Schlitze und Rohre | Wände können geschlossen werden |
| 3–4 | Trockenbau, Vorwände, Ausbesserungen | Estrich kann eingebracht werden |
| 4–5 | Estrich, danach Trocknungszeit | nichts – die Zeit lässt sich nicht verkürzen |
| 6–8 | Fliesen, Abdichtung im Bad | Böden und Türen folgen |
| 8–10 | Böden, Malerei, Türen | Montage der Geräte |
| 10–12 | Sanitär- und Elektromontage, Küche | Übergabe |
Details zum Ablauf und zu den Preisen stehen auf den Seiten Wohnungssanierung, Kernsanierung und Altbausanierung.
Wo wir als Generalunternehmer arbeiten
| Gebiet | Typische Aufgaben | Anfahrt im Preis |
|---|---|---|
| Wien, alle 23 Bezirke | Altbau, Zinshaus, Wohnung, Geschäftslokal, Neubau | enthalten |
| Klosterneuburg, Korneuburg, Stockerau | Einfamilienhaus, Zubau, Sanierung am Hang | enthalten |
| Mödling, Baden, Perchtoldsdorf | Haussanierung, Dachgeschoß, Neubau | enthalten |
| Schwechat, Wiener Neudorf, Gerasdorf | Gewerbe, Halle, Wohnbau | enthalten |
| Weiteres Niederösterreich | Projekte ab etwa 80.000 € Auftragswert | nach Entfernung |
Für wen wir als Generalunternehmer arbeiten
Private Bauherren
Wohnungssanierung bis Kernsanierung. Ein Ansprechpartner statt acht Terminabsprachen und der Frage, wer schuld ist.
Zinshaus-Eigentümer
Sockel- und Totalsanierung, oft im bewohnten Zustand, mit Förderabwicklung über den wohnfonds_wien und Abstimmung mit MA 19 und MA 37.
Hausverwaltungen
Prüffähige Leistungsverzeichnisse für die Beschlussfassung, getrennte Ausweisung von Erhaltung und Verbesserung, wöchentliche Fotoberichte.
Anleger und Bauträger
Mehrere Einheiten in Serie, terminfest, mit gleichbleibender Ausführungsqualität und einer Abrechnung je Objekt.
Wann Sie keinen Generalunternehmer brauchen
Bei einem einzelnen Gewerk ohne Schnittstellen zahlen Sie den Aufschlag für nichts – nur Boden neu heißt Bodenleger, nur streichen heißt Maler. Wenn Sie selbst vom Fach sind, Zeit haben und die Gewerke kennen, ist die Einzelvergabe günstiger; der Aufschlag bezahlt genau die Arbeit, die Sie dann selbst machen. Und wenn Ihr Vorhaben noch nicht geklärt ist – Grundriss offen, Budget unklar, Förderung ungeprüft –, lohnt zuerst eine Begehung mit Kostenrahmen statt eines Vertrags.
Häufige Fragen zum Generalunternehmer in Wien
Was macht ein Generalunternehmer?
Was kostet ein Generalunternehmer?
Ist Einzelvergabe günstiger?
Was ist der Unterschied zum Generalübernehmer?
Was ist ein Totalunternehmer?
Wer haftet, wenn ein Subunternehmer schlecht arbeitet?
Welche Gewährleistung gibt es?
Ist der Generalunternehmer-Preis ein Festpreis?
Wie hoch sind übliche Nachträge?
Was passiert bei verdeckten Schäden?
Was sichert mich ab, wenn ich in Raten zahle?
Wie ist die Schlusszahlung abgesichert?
Können Pönalen vereinbart werden?
Was passiert, wenn sich der Bau verzögert?
Werden die Subunternehmer benannt?
Kann ich einzelne Gewerke selbst beistellen?
Übernehmen Sie auch Planung und Einreichung?
Kümmern Sie sich um Förderungen?
Arbeiten Sie auch im bewohnten Objekt?
Wie groß muss ein Projekt sein?
Was bekomme ich am Ende in die Hand?
Was ist, wenn der Generalunternehmer insolvent wird?
Welche Versicherung besteht?
Wer trägt das Risiko gegenüber Dritten?
Was kostet ein Generalunternehmer in Wien?
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalübernehmer?
Übernehmen Sie eine Altbausanierung als Generalunternehmer?
Worauf soll ich bei der Auswahl achten?
Was heißt bei Ihnen alles aus einer Hand?
Verwandte Leistungen
Alles aus einer Hand — auch die Reinigung.
Die Bauendreinigung ist das letzte Gewerk vor der Übergabe. Über unsere Partnerfirma Bling Premium Reinigung läuft sie im selben Bauzeitplan mit, ohne dass Sie sie gesondert beauftragen müssen. Mehr unter bling-bling.at.
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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.
Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.
Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.