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Baufirma Wiendie alle Gewerke, Termineund Preise zusammenhält.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Eine Baufirma in Wien kostet je nach Leistung 250 bis 2.500 Euro pro Quadratmeter. Renovierung ab 250 €/m², Komplettsanierung 900–1.800 €/m², Kernsanierung bis 2.500 €/m². Ein Vertrag, ein Bauleiter, ein Festpreis nach ÖNORM B 2110 – statt sieben Firmen, die aufeinander warten.

Eine Baufirma in Wien kostet je nach Leistung 250 bis 2.500 € pro Quadratmeter. Renovierung 250–500 €/m², Komplettsanierung einer Wohnung 900–1.800 €/m², Kernsanierung 1.500–2.500 €/m², Zinshaus-Sockelsanierung 1.500–2.000 €/m² Nutzfläche. Für Regiearbeiten gelten Stundensätze von 58 bis 78 € für Facharbeiter. Skyline Bau führt die freien Gewerke mit eigenen Leuten aus – Abbruch, Trockenbau, Estrich, Fliesen, Malerei, Dämmung – und koordiniert konzessionierte Partnerbetriebe für Baumeisterleistungen, Statik, Elektro sowie Gas und Sanitär.
◆bauausführendes Unternehmen ◆Marke der Bling Bling GmbH◆GISA-Zahl im Impressum Baugewerbetreibender◆Konzessionierte Partnerbetriebe◆Festpreis nach ÖNORM B 2110◆Bau-Haftpflicht 3 Mio. €◆


Was eine Baufirma in Wien kostet

Richtwerte netto, Stand 2026, verbindlich nach Begehung. Die Übersicht zeigt die gängigsten Leistungen – Details stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten.

LeistungPreis nettoBauzeitMehr dazu
Renovierung Wohnung250–500 €/m²2–4 WochenWohnungssanierung
Komplettsanierung Wohnung900–1.800 €/m²8–16 WochenSanierung Wien
Kernsanierung1.500–2.500 €/m²12–20 WochenKernsanierung
Zinshaus-Sockelsanierung1.500–2.000 €/m² NF6–18 MonateZinshaussanierung
Badsanierung9.800–32.000 € je Bad12–20 WerktageBadsanierung
Trockenbau40–120 €/m²je nach UmfangTrockenbau
Estrich verlegen45–80 €/m²1–2 WochenEstrich verlegen
Abbruch und Entkernung45–180 €/m²1–3 WochenAbbruch Wien
Fassadensanierung120–350 €/m²2–6 MonateFassadensanierung
Dachsanierung180–450 €/m²2–5 WochenDachsanierung
Malerarbeiten12–28 €/m²3–10 TageMalerarbeiten
Innenausbau350–900 €/m²4–14 WochenInnenausbau

Stundensätze für Regiearbeiten

QualifikationStundensatz nettoWofür
Facharbeiter58–78 €Ausführung, Montage, handwerkliche Arbeiten
Helfer44–58 €Zuarbeit, Abbruch, Transport, Reinigung
Polier oder Bauleiter75–105 €Koordination, Aufmaß, Abnahmen
Kleinmaterial und Verbrauch3–8 % der LohnsummeSchrauben, Klebeband, Werkzeugverschleiß
An- und Abfahrt45–120 € je Einsatzinnerhalb Wiens, pauschal

Regie wird dort vereinbart, wo der Umfang vorher nicht feststeht – bei Schadenssuche, Nacharbeiten oder kleinen Aufträgen. Für definierte Leistungen ist der Festpreis nach ÖNORM B 2110 der Regelfall.

Rechenbeispiel · Altbauwohnung 75 m², Komplettsanierung durch eine Firma
Abbruch, Entsorgung, Trockenbau18.400 €
Elektro, Sanitär, Estrich, Fußbodenheizung36.200 €
Bad, Fliesen, Türen24.700 €
Malerei, Böden, Bauleitung, Reinigung21.400 €

Summe rund 100.700 € netto, das sind 1.343 €/m². Bei Einzelvergabe an sieben Firmen liegt die Summe erfahrungsgemäß nicht niedriger – dafür trägt der Bauherr die Koordination und jede Schnittstelle selbst.

Baufirma für Rohbau, Dachsanierung und Dachgeschossausbau

Drei Anfragen kommen bei uns immer wieder in genau dieser Form: eine Baufirma für den Rohbau, eine Baufirma zum Dachsanieren, eine Baufirma für den Dachgeschossausbau. Das sind die Bereiche, in denen ein einzelner Professionist nicht reicht, weil Statik, Bauphysik und Behörde zusammenkommen.

VorhabenWas wir übernehmenPreis nettoBauzeit
Rohbau EinfamilienhausAushub, Fundament, Mauerwerk, Decken, Dachstuhl bis Dichtheit780–1.200 €/m²4–7 Monate
Rohbau mit Kellerzusätzlich Baugrube, Kellerwände, Abdichtung, Drainage1.100–1.700 €/m²6–9 Monate
DachsanierungEindeckung, Spenglerarbeiten, Dämmung, Entsorgung180–320 €/m²2–5 Wochen
DachgeschossausbauStatik, Einreichung, Rohbau, Dach, Fenster, Innenausbau2.400–5.500 €/m²8–14 Monate

Der Unterschied zum Einzelgewerk: Beim Rohbau übergeben wir dicht und maßhaltig, mit Aufmaß und Fotodokumentation — das ist die Grundlage, auf der die Folgegewerke kalkulieren. Bei Dach und Dachgeschoss läuft die Einreichung bei der MA 37 über uns, weil dort die meiste Zeit verloren geht, wenn niemand zuständig ist.

Zu den einzelnen Bereichen: Rohbau Wien, Dachsanierung Wien und Dachgeschossausbau Wien.

Was Skyline Bau selbst macht und was Partnerbetriebe

GewerkAusführungGrundlage
Abbruch, Entkernung, Aushubeigene LeuteGewerbeberechtigung laut GISA
Trockenbau, Estrich, Flieseneigene LeuteGewerbeberechtigung laut GISA
Malerei, Dämmung, Bodenlegeneigene LeuteGewerbeberechtigung laut GISA
Baumeisterleistungen, Statik, Einreichungkonzessionierter Partnerbetrieb§ 94 Z 5 GewO
Elektrotechnikkonzessionierter Partnerbetrieb§ 94 Z 16 GewO
Gas- und Sanitärtechnikkonzessionierter Partnerbetrieb§ 94 Z 25 GewO
Dachdecker, Spenglerkonzessionierter Partnerbetriebreglementiertes Gewerbe
Skyline Bau ist die Marke des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO – kein konzessionierter Baumeister. Reglementierte Gewerke führen konzessionierte Partnerbetriebe aus, die im Angebot namentlich stehen und deren Befugnisnachweis Sie vor Vertragsabschluss erhalten. Ihr Vertragspartner bleibt einer, Ihre Gewährleistung auch.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baufirma und einem Baumeister?

Der Begriff „Baufirma“ ist ein Sammelbegriff im Alltagsgebrauch — er umfasst Baumeister-Betriebe, Baugewerbetreibende und Bauhandwerks-Betriebe. Fach-Bedeutung: Nach österreichischer Gewerbeordnung gibt es zwei Klassen:

  • Baugewerbetreibender (§ 99 GewO): eingeschränkt befugter Bauhandwerks-Betrieb mit dem Recht zur Baustellen-Ausführung, aber ohne eigenständige Planungs- und Statik-Berechtigung. Bling Bling GmbH (unter der Marke Skyline Bau) fällt in diese Klasse.
  • Bauhandwerks-Betriebe: eingeschränktere Gewerke wie Trockenbau, Fliesen-Verlegung, Malerarbeiten — ohne Baumeister- oder Baugewerbetreibenden-Rang.

Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Wählen Sie nach Ihrem Bau-Bedarf. Bei Statisch relevanten Bauvorhaben (neue Tragende Wand-Öffnung, Aufstockung, Zubau) ist ein Baumeister-Betrieb erforderlich — oder eine Baufirma wie unsere Bling Bling GmbH mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Bei reiner Renovierung ohne Grundriss-Änderung reicht ein Baugewerbetreibender.

Was Skyline Bau als ausführende Baufirma für Sie tut

Unsere Rolle unter der Marke Skyline Bau ist klar definiert: Baustellen-Ausführung, Gewerke-Koordination und Bauleitung. Planung und Statik überlassen wir befugten Ziviltechnikern oder konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. konkret leisten wir:

  • Baustellen-Ausführung durch die Bling Bling GmbH. Wohnungssanierung, Altbausanierung, Generalsanierung, Zinshaussanierung — bauhandwerklich umgesetzt.
  • Gewerke-Koordination durch einen Bauleiter. Ein Ansprechpartner statt 12 Handwerkern. Der Bauleiter koordiniert die Sub-Gewerke.
  • Konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe für reglementierte Gewerke. Baumeister-Statik (§ 94 Z 5 GewO), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Heizungstechnik (§ 94 Z 31), Rauchfangkehrer (§ 94 Z 55).
  • Bauleitung und wöchentliche Foto-Dokumentation. Für Sie, Ihre Hausverwaltung und Ihre Versicherung.
  • Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023. Keine Nachträge-Überraschung.
  • Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.
  • Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB. Bei verdeckten Mängeln bis 30 Jahre § 1489 ABGB.

Kostenrahmen 2026

die die Wiener Bauordnung-Kostenrahmen · Skyline Bau als Baufirma 2026
Wohnungssanierung1.000-1.800 €/m²
Gesamtgebäude1.500-2.500 €/m²
Kleinbad 4-6 m²12.000-18.000 €
Mittelbad 7-10 m²18.000-25.000 €
Renovierung ohne Leitungen300-600 €/m²
Zinshaus-Sanierung1.500-3.000 €/m²

Bau-Gewerke und ihre Konzessionen (§ 94 GewO)

Auftraggeber sollten die Gewerbe-Zuordnung kennen. Skyline Bau bündelt als ausführende Baufirma alle relevanten Gewerke — durch eigene Baustellen-Ausführung (Bling Bling GmbH) plus konzessionierte Partnerbetriebe für reglementierte Aufgaben:

  • § 94 Z 5 GewO — Baumeister-Konzession: Planung, Statik, Tragwerk. Erbracht durch konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb.
  • § 94 Z 16 GewO — Elektrotechnik: Elektro-Installation, FI-Schutzschalter, Zone-Klassifikation im Bad nach ÖVE E 8001-1. konzessionierter Partner.
  • § 94 Z 25 GewO — Gas- und Sanitärtechnik: Wasser-, Gas-, Abwasser-Anschluss. konzessionierter Partner.
  • § 94 Z 31 GewO — Heizungstechnik: Wärmepumpe, Gastherme, Fernwärme-Anschluss. konzessionierter Partner.
  • § 94 Z 55 GewO — Rauchfangkehrer: Kamin-Kehrung, Emissions-Messung. konzessionierter Partner.
  • § 99 GewO — Baugewerbetreibender: Baustellen-Ausführung. Skyline Bau als Marke der Bling Bling GmbH — direkter Träger.
  • freie Bauhandwerks-Gewerke: Trockenbau, Fliesen-Verlegung, Malerarbeiten, Bodenverlegung. direkt durch Bling Bling GmbH oder freie Handwerker-Partner.

Sanierungs- und Bauleistungs-Spektrum

  • Wohnungssanierung. Wohnungen aller 23 Bezirke.
  • Haussanierung. Einfamilien- und Reihenhaus-Sanierung.
  • Wiener Altbausanierung. Wiener Gründerzeit 1848-1918 mit MA-19-Schutzzonen-Bezug.
  • Generalsanierung. Vollsanierung. die Kostenrichtwerte.
  • Wiener Zinshaussanierung. Sanierung von Mietshäusern unter MRG.
  • Kernsanierung. bis auf Rohbau-Zurückgeführte Vollsanierung.
  • Badsanierung. Kleinbad 12.000-18.000 €.
  • Küchen-Umbau. Küchen-Neuinstallation.
  • Fliesen verlegen. Feinstein, Naturstein, XXL-Formate.
  • Trockenbau. Trennwände, abgehängte Decken, Vorsatzschalen.
  • Malerarbeiten. Innen- und Außenanstrich.
  • Fassadensanierung. WDVS, Original-Fassaden.
  • Balkonsanierung. Belag, Abdichtung, Geländer.
  • Tiefgaragensanierung. Beton-Sanierung nach ÖNORM EN 1504.
  • Dachausbau und Aufstockung. Mit konzessionierten Baumeister-Partnern für Statik.
  • Abbruch und Entkernung. Innenabbruch, Teilabbruch.
  • Aushub und Pflasterung. Kellerräume, Zufahrten.

Wiener Bauordnung §§ 60-62a und Behörden-Verfahren

  • § 60 BO für Wien — Bewilligungspflicht: bei tragender-Wand-Öffnung, Aufstockung, Zubau, Nutzungs-Änderung. Einreichplan-Erfordernis. Verfahrensdauer 3-8 Monate.
  • § 62 BO für Wien — Anzeigepflichtige Vorhaben: bei nicht-tragender Zwischenwand-Änderung. Bauanzeige an MA 37.
  • § 62a BO für Wien — Bewilligungsfreie Vorhaben: reine Innen-Renovierung ohne statischen Eingriff.
  • MA 37 Baupolizei-Zuständigkeit: Bauverfahren beim jeweiligen Wiener Bezirk.
  • MA 19 Schutzzonen-Konsultation: bei Schutzzonen-Adresse (1.-9. Bezirk großteils, Teile 10.-19. Bezirk). Vorlauf 6-12 Wochen.
  • Bundesdenkmalamt (BDA): bei denkmalgeschützten Bauten.
  • Skyline Bau-Behörden-Begleitung: unser Bauleiter begleitet MA-19-Konsultation, Einreichplan-Erstellung und Fertigstellungs-Anzeige § 128 BO für Wien.

Förderungen 2026 für Bauprojekte

  • Wohnfonds Wien: Sanierungsförderung bei Wiener Zinshaus und größeren Bauprojekten.
  • MA 25 Wohnbauförderung: Ersterwerber-Sanierungsförderung.
  • Stadt Wien thermisch-energetische Sanierung: laut wien.gv.at.
  • Klima- und Innovationsagentur Wien: innovative Bauprojekte.
  • Hauskunft Wien: neutrale Beratungs-Institution.
  • FSW Barrierefrei-Förderung: bis 6.000 €.
  • Kesseltausch-Prämie 2026: bis 4.500 €.
  • BDA-Denkmalschutz-Zuschuss: bis 30 % der Bausumme.
  • Skyline Bau-Fördermittel-Vorbereitung: Bauleiter unterstützt Antrag-Vorbereitung kostenlos.

Ablauf in 12 Phasen — vom Erstgespräch zur Endabnahme

Erstgespräch vor Ortkostenlose Erstbesichtigung mit Aufmaß und Substanz-Bewertung.
MA-19-Vorklärung / BDA-Anfragebei Schutzzone oder Denkmalschutz. Vorlauf 6-12 Wochen.
Sanierungskonzept mit 3 VariantenBasic, Standard, Premium.
Konzessionierte Baumeister-Partner-Konsultationbei Statisch relevanten Fragen.
Einreichplan-Erstellungbei bewilligungspflichtigen Vorhaben.
Festpreis-Angebot ÖNORM B 2110:2023schriftlicher Vertrag mit Bauzeit-Zusage.
MA-37-BauanzeigeBehörden-Kommunikation durch Skyline-Bauleiter.
Baustellen-StartEntkernung, Abbruch, Rohbau-Anpassungen.
Rohinstallationdurch konzessionierte Partner (Elektro/Sanitär/Heizung).
Estrich + Trocknung4-8 Wochen.
FeinausbauFliesen, Malerarbeiten, Bodenverlegung.
Endabnahme mit Foto-DokumentationGewährleistung 3 Jahre § 933 ABGB.

Bezirks-Vollabdeckung: alle 23 Bezirke

Was eine Baufirma in Wien kostet — Marktrichtwerte 2026

„Baufirma“ ist ein Sammelbegriff, und entsprechend weit gehen die Preise auseinander. Sinnvoll vergleichen lässt sich nur, was denselben Leistungsumfang meint. Die Werte, die am Wiener Markt kursieren:

Stundensatz Bau & Handwerk

60–90 €/h — je nach Gewerk und Qualifikation. Relevant bei Regiearbeiten, nicht bei Festpreisprojekten.

Teilsanierung

ab 400 €/m² — Böden, Maler, einzelne Gewerke ohne Eingriff in die Haustechnik.

Komplettsanierung

1.000–2.500 €/m² — Rückbau, Haustechnik, Elektrik, Bodenaufbau, Oberflächen.

Rohbau

600–800 €/m² — Fundament, Wände, Decken, Dachstuhl ohne Ausbau.

Neubau belagsfertig

1.900–2.700 €/m² Wohnnutzfläche — ohne Böden und Endoberflächen.

Neubau schlüsselfertig

2.100–2.900 €/m² Wohnnutzfläche — bezugsfertig übergeben.

Zur Einordnung: Spannen sind keine Preise. Wo Sie in der Spanne landen, entscheidet der Zustand der Substanz — Steigleitungen, Elektrik, Statik, Bodenaufbau. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Deshalb nennen wir den Preis nach der Besichtigung als Festpreis und nicht vorher als Spanne im Prospekt.

Woran Sie eine seriöse Baufirma erkennen

Die Wirtschaftskammer nennt Kriterien, die sich in der Praxis bewährt haben. Prüfen Sie die — bei uns wie bei jedem anderen:

  • Gewerbeberechtigung und Kammermitgliedschaft — lassen Sie sich die GISA-Zahl zeigen. Sie ist öffentlich abfragbar. Unsere: GISA-Zahl im Impressum (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO).
  • Nachweisbare Referenzen — abgeschlossene Projekte, nicht Renderings.
  • Transparenter Kostenvoranschlag — Positionen einzeln aufgeschlüsselt, mit Mengen und Einheitspreisen. Ein Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung ist kein Angebot, sondern eine Hausnummer.
  • Einhaltung der Wiener Bauordnung und OIB-Richtlinien — inklusive Arbeits- und Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle.
  • Klare Aussage zu reglementierten Gewerken — wer macht Gas, Sanitär, Elektro, Statik? Ist der Betrieb befugt? Lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Das ist Ihr gutes Recht.
  • Keine Anzahlung vor Leistung — Zahlung nach Baufortschritt, nicht im Voraus.

Die häufigsten Fallen im Bauangebot

Der fehlende Posten

Entsorgung, Baustelleneinrichtung, Staubschutz, Endreinigung — das sind reale Kosten, die in günstigen Angeboten gern fehlen und später als Nachtrag kommen. Prüfen Sie, ob sie im Leistungsverzeichnis stehen.

Die verschwiegene Abdichtung

Steht keine Verbundabdichtung im Angebot, ist sie nicht kalkuliert. In Nassbereichen ist sie nach ÖNORM B 3407 vorgeschrieben — wer sie weglässt, spart am einzigen Bauteil, das über Dichtheit entscheidet.

Die optimistische Bauzeit

Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife, Fließestrich 7–14 Tage. Wer eine Komplettsanierung mit neuem Estrich in zwei Wochen verspricht, hat entweder keinen Estrich eingeplant oder rechnet gegen die Belegreife. Beides rächt sich.

Das offene Nachtragsverfahren

Fragen Sie konkret: Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht? Gibt es ein Nachtragsangebot mit Ihrer Zustimmung — oder wird weitergearbeitet und hinterher verrechnet? Bei uns gilt: wir stoppen, fotografieren, melden uns. Sie entscheiden, bevor weitergebaut wird.

Der unklare Vertragspartner

Bei Vermittlungsportalen bekommen Sie Angebote, aber keinen Vertragspartner. Bei Einzelgewerken haben Sie fünf Verträge und fünf Ansprechpartner, die im Schadensfall aufeinander zeigen. Klären Sie vorab: Wer schuldet die Gesamtleistung, und wer haftet?

Der Wiener Markt für Baufirmen — 496 Betriebe, drei Klassen

Allein im Bundesland Wien sind mehrere hundert Betriebe als Bauunternehmen oder Baufirma registriert. Die Zahl sagt wenig — entscheidend ist, in welche der drei gewerberechtlichen Klassen ein Betrieb fällt. Denn davon hängt ab, was er überhaupt darf.

Konzessionierte Baumeisterbetriebe (§ 94 Z 5 GewO)

Dürfen planen, statisch berechnen, bauleiten und ausführen — auch Eingriffe in tragende Bauteile. Die weitreichendste Befugnis im Hochbau. Wer sie führt, hat Befähigungsprüfung, einschlägige Praxis und kaufmännischen Eignungsnachweis erbracht. Wenn Ihr Projekt Statik berührt, ist das die Adresse — entweder direkt oder über einen Generalunternehmer, der einen solchen Betrieb einbindet.

Baugewerbetreibende (§ 99 GewO)

Dürfen ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Für tragende Bauteile und Statik binden sie einen konzessionierten Baumeister ein. Das ist unsere Einstufung: Die Bling Bling GmbH ist Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Nach § 99 Abs. 5 GewO dürfen wir uns nicht „Baumeister“ nennen — und tun es auch nicht.

Vermittlungsportale und Verzeichnisse

Sie führen keine Bauleistung aus, sondern leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Sie bekommen Angebote, aber keinen Vertragspartner. Im Mangelfall haben Sie niemanden, der die Gesamtleistung schuldet. Das ist kein Vorwurf — es ist einfach ein anderes Geschäftsmodell, und Sie sollten wissen, welches Sie gerade nutzen.

Warum die Firmengröße wenig aussagt

Am Wiener Markt finden Sie Betriebe, die seit 170 Jahren bestehen, und solche, die seit drei Jahren am Markt sind. Beides sagt für sich genommen nichts über die Eignung für Ihr Projekt.

  • Große Konzerne — stark bei Großprojekten und Infrastruktur. Für eine 80-m²-Wohnungssanierung meist überdimensioniert; Sie sind dort ein kleiner Auftrag unter vielen.
  • Mittelständische Baufirmen — der übliche Zuschnitt für Sanierung, Umbau und Rohbau im Wohnbau. Hier fällt die Entscheidung meist über Referenzen und Kommunikation, nicht über Größe.
  • Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen — günstig bei klar abgegrenzten Einzelgewerken. Bei mehreren Gewerken koordinieren Sie selbst.
  • Generalunternehmer — Vertragsrolle, keine Größenklasse. Ein GU kann klein sein und trotzdem die Gesamtleistung schulden, weil er die Gewerke bündelt und dafür haftet.

Die relevantere Frage als „wie groß“ ist: Wer steht im Vertrag, und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Prüfen Sie uns

Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.

Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen

Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.

1. Die GISA-Zahl

Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.

2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe

Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.

3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110

Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.

Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.

Ehrlich gesagt

Was wir nicht versprechen.

Vier Dinge, die Sie woanders hören — und bei uns nicht

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass jemand alles verspricht. Es entsteht dadurch, dass jemand sagt, wo die Grenze ist.

  • „Wir sind die Günstigsten.“ — Sind wir nicht. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist billiger. Bis zur Schlussrechnung.
  • „Das geht in zwei Wochen.“ — Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, keine Verhandlungssache. Wer es trotzdem verspricht, arbeitet gegen die Belegreife — und Sie haben in zwei Jahren hohl klingende Fliesen.
  • „Ich sag Ihnen gleich am Telefon, was das kostet.“ — Nein. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge.
  • „Wir machen alles selbst.“ — Dürfen wir nicht. Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) sind reglementiert. Wer behauptet, das alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.

Wann Sie uns nicht brauchen

Nicht jedes Projekt braucht ein Bauunternehmen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung ehrlich, wenn Sie bei uns falsch sind — auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Ein einzelnes Gewerk

Wenn nur der Maler kommen soll, brauchen Sie keinen Koordinator. Beauftragen Sie ihn direkt — das ist günstiger.

Überwiegend Statik und Planung

Besteht Ihr Projekt hauptsächlich aus Einreichplanung und statischer Berechnung, gehen Sie direkt zum konzessionierten Baumeister. Ein Bauunternehmen dazwischen ist eine Ebene zu viel.

Technisch intakt, nur alt

Leitungen aus Kupfer, Abdichtung hält, keine Feuchteschäden? Dann reicht eine Renovierung. Sparen Sie sich das Geld.

Warum wir das sagen: Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.

Alles aus einer Hand: sieben Punkte, die überprüfbar sind

Der Satz steht auf jeder zweiten Bauwebsite. Bei uns bedeutet er sieben konkrete Dinge, die Sie vor der Unterschrift abfragen können.

PunktWas Sie davon haben
Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110eine Rechtsgrundlage statt zwölf verschiedener AGB
Ein Festpreis nach Begehungdie Summe steht, solange Sie nichts ändern
Ein Terminplanein Fertigstellungstermin statt zwölf Zusagen
Ein Ansprechpartnereine Nummer, auch wenn es klemmt
Eine RechnungZahlung nach Baufortschritt, mit Haftrücklass
Eine Gewährleistungkein Streit darüber, welches Gewerk schuld ist
Eine Bau-Haftpflicht3 Mio. Euro Deckung für das gesamte Vorhaben
Der Unterschied zwischen einem Bauunternehmen und einem Vermittlungsportal zeigt sich beim Mangel. Ein Portal leitet Ihre Beschwerde weiter und hofft, dass der ausführende Betrieb reagiert. Ein Bauunternehmen schickt jemanden. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung: Wer kommt, wenn in zwei Jahren eine Fuge reißt – und steht dieser Name im Vertrag? Bei uns steht er dort.

Was wir selbst ausführen

BereichAusführung
Maurer- und Betonarbeiten, Durchbrüche, Estricheigene Mannschaft
Abbruch, Entkernung, Entsorgungeigene Mannschaft
Trockenbau, Fliesen, Malerei, Bödeneigene Mannschaft
Fassade, Dämmung, Gerüsteigene Mannschaft mit Gerüstpartner
Elektro, Gas, Wasser, Heizungkonzessionierte Partnerbetriebe, von uns koordiniert und verantwortet
Statik, Vermessung, EnergieausweisZiviltechniker, von uns beauftragt
Warum das wichtig ist: Ein Betrieb ohne eigene Leute kann bei einem Mangel nur weitertelefonieren. Wer selbst Maurer, Trockenbauer und Fliesenleger beschäftigt, schickt sie – auch für eine halbe Stunde. Das ist der Grund, warum wir die Kernarbeiten nicht auslagern, obwohl es rechnerisch bequemer wäre.

Häufige Fragen zur Baufirma Wien

Wie viele Baufirmen gibt es in Wien?
Mehrere hundert Betriebe sind im Bundesland Wien als Bauunternehmen oder Baufirma registriert. Die Zahl sagt wenig — entscheidend ist die gewerberechtliche Klasse: konzessionierter Baumeisterbetrieb (§ 94 Z 5 GewO), Baugewerbetreibender (§ 99 GewO) oder Vermittlungsportal ohne eigene Bauleistung. Davon hängt ab, was der Betrieb überhaupt darf und ob Sie einen Vertragspartner haben.
Spielt die Größe der Baufirma eine Rolle?
Weniger, als man denkt. Große Konzerne sind stark bei Infrastruktur, für eine 80-m²-Wohnungssanierung aber meist überdimensioniert. Kleinbetriebe sind günstig bei Einzelgewerken, dann koordinieren Sie aber selbst. Die relevantere Frage ist: Wer steht im Vertrag, und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Was ist ein Generalunternehmer?
Keine Gewerbeart, sondern eine Vertragsrolle: Ein Betrieb schuldet die Gesamtleistung und koordiniert alle Gewerke. Ein GU kann klein sein und trotzdem für alles haften. Wir übernehmen diese Rolle — Bauleistung mit eigenen Leuten, reglementierte Gewerke über konzessionierte Partnerbetriebe, ein Vertrag, eine Gewährleistung.
Was bringt mir ein Vergleichsportal?
Angebote — aber keinen Vertragspartner. Portale führen keine Bauleistung aus, sie leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Im Mangelfall haben Sie niemanden, der die Gesamtleistung schuldet. Das ist kein Vorwurf, nur ein anderes Geschäftsmodell. Sie sollten wissen, welches Sie gerade nutzen.
Wo finde ich die Gewerbeberechtigung einer Baufirma?
Im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) — öffentlich und kostenlos abfragbar. Lassen Sie sich die GISA-Zahl geben und prüfen Sie sie. Unsere: GISA-Zahl im Impressum, Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, ist ein Warnsignal.
Was kostet eine Baufirma in Wien?
Das hängt vom Leistungsumfang ab. Marktrichtwerte 2026: Stundensätze für Bau- und Handwerksleistungen liegen bei 60–90 €/h. Teilsanierung ab 400 €/m², Komplettsanierung 1.000–2.500 €/m², Rohbau 600–800 €/m², Neubau schlüsselfertig 2.100–2.900 €/m² Wohnnutzfläche. Den genauen Preis nennen wir nach kostenloser Besichtigung als Festpreis.
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Nein. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH. Diese ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke führen ausschließlich konzessionierte Partnerbetriebe aus, die wir koordinieren.
Was ist der Unterschied zwischen Baufirma, Bauunternehmen und Baumeister?
Baufirma und Bauunternehmen sind allgemeine Sammelbegriffe ohne gewerberechtliche Bedeutung — sie sagen nichts über die Befugnis aus. Baumeister ist dagegen eine geschützte Konzession nach § 94 Z 5 GewO: Sie berechtigt zu Planung, statischer Berechnung, Bauleitung und Ausführung. Der Baugewerbetreibende nach § 99 GewO darf ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen.
Wer ist mein Vertragspartner?
Die Bling Bling GmbH . Skyline Bau ist deren Markenbezeichnung für den Bau- und Sanierungsbereich und keine eigenständige Rechtsperson. Alle Angebote, Verträge, Rechnungen und die Gewährleistung laufen über die Bling Bling GmbH.
Woran erkenne ich eine seriöse Baufirma?
An sechs Dingen: Gewerbeberechtigung (GISA-Zahl ist öffentlich abfragbar), nachweisbare Referenzen, aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag mit Mengen und Einheitspreisen, Einhaltung der Wiener Bauordnung und OIB-Richtlinien, klare Aussage zu reglementierten Gewerken (wer macht Gas, Sanitär, Elektro — und ist er befugt?), und keine Anzahlung vor Leistung.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Nein. Gezahlt wird nach Baufortschritt, nicht im Voraus. Wer eine hohe Anzahlung vor dem ersten Handschlag verlangt, verlagert sein unternehmerisches Risiko auf Sie.
Was ist ein Kostenvoranschlag — und was ein Festpreis?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung; er kann überschritten werden. Ein Festpreis ist verbindlich. Wir nennen den Preis nach der Besichtigung als Festpreis, mit Leistungsverzeichnis — inklusive dem, was nicht enthalten ist. Was sich später ändert, geht nur über ein Nachtragsangebot mit Ihrer Zustimmung.
Arbeiten Sie in allen Wiener Bezirken?
Ja, in allen 23. Der Bezirk sagt wenig über den Preis, aber viel über die Bausubstanz: Gründerzeit-Altbau mit Dippelboden ist aufwändiger als ein Neubau mit Betondecke. Das fließt in die Kalkulation ein — nicht die Postleitzahl.
Was, wenn während der Arbeiten etwas Unerwartetes auftaucht?
Wir halten an, dokumentieren mit Fotos und legen ein Nachtragsangebot vor. Erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe geht es weiter.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Auf schriftliche Anfragen antworten wir an Werktagen binnen 2 Werktagen. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich; danach bekommen Sie das Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis.
Sind Sie eine Baumeister-Firma?

Nein. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH — einer Baugewerbetreibenden nach § 99 GewO. Nur Betriebe mit uneingeschränkter Baumeister-Konzession dürfen sich laut § 99 Abs. 5 GewO als „Baumeister“ bezeichnen. Für Baumeister-Aufgaben (Statik, Tragwerk, Bewilligungs-Einreichung) arbeiten wir mit einem Netz aus konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baufirma und einem Baumeister?

Baufirma ist ein Sammelbegriff. Baumeister-Betrieb (§ 94 Z 5 GewO) hat uneingeschränkte Konzession für Planung und Statik. Baugewerbetreibender (§ 99 GewO) hat eingeschränktere Konzession für Baustellen-Ausführung — dazu zählt Bling Bling GmbH unter der Marke Skyline Bau.

Wer plant unsere Bauleistung?

Planung erfolgt durch befugte Ziviltechniker oder konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe. unser Bauleiter koordiniert Planung, Ausführung und Behörden-Kommunikation als ein Ansprechpartner.

Wer macht die Statik?

statischer Nachweis durch befugten Ziviltechniker oder konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO). unser Bauleiter organisiert den Statik-Nachweis für MA-37-Einreichung.

Wer haftet für Bauleistungen?

Bling Bling GmbH als ausführender Betrieb unter der Marke Skyline Bau. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €. Gewährleistung 3 Jahre § 933 ABGB. Bei verdeckten Mängeln § 1489 ABGB bis 30 Jahre.

Wie funktioniert „alles aus einer Hand“ konkret?

unser Bauleiter ist ein Ansprechpartner. Bling Bling GmbH führt Baustellen aus. konzessionierte Partnerbetriebe decken reglementierte Gewerke ab. Auftraggeber hat einen Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 mit Bling Bling GmbH.

Wie lange dauert eine Bauleistung?

Renovierung 3-8 Wochen. Vollsanierung 8-16 Wochen. Kernsanierung 16-24 Wochen. Wartezeit bis Baustart aktuell 6-12 Wochen wegen hoher Nachfrage bei Skyline Bau-Vollprogramm-Aufträgen.

Bietet Skyline Bau einen Festpreis-Vertrag?

Ja. Unser Standard-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 mit klarer Positionsliste und Bauzeit-Zusage. keine Nachträge ohne schriftliche Freigabe.

Wie ist die Gewährleistung geregelt?

3 Jahre nach § 933 ABGB auf Bauleistungen. Bei verdeckten Mängeln bis 30 Jahre nach § 1489 ABGB. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.

Welche Bezirke bedienen Sie?

Alle 23 Bezirke. Skyline Bau-Standort

Brauche ich einen Einreichplan?

Bei Statisch relevanten Wand-Öffnungen § 60 BO für Wien ja. Bei nicht-tragender Wand-Änderung Bauanzeige § 62. Bei reiner Renovierung § 62a bewilligungsfrei. unser Bauleiter klärt das im Erstgespräch.

Was ist mit Schutzzonen (MA 19)?

Bei Schutzzonen-Adresse (1.-9. Bezirk großteils, Teile 10.-19. Bezirk) MA-19-Konsultation Pflicht. Vorlauf 6-12 Wochen. unser Bauleiter begleitet Konsultation.

Welche Förderungen sind für Baufirma-Aufträge möglich?

Wohnfonds Wien Sanierungsförderung, MA 25 Wohnbauförderung, FSW Barrierefrei-Zuschuss bis 6.000 €, Kesseltausch-Prämie bis 4.500 €, BDA Denkmalschutz-Zuschuss bis 30 %. unser Bauleiter unterstützt Antrag-Vorbereitung kostenlos.

Wie ist der Zahlungsplan?

Standard-Zahlungsplan: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Zwischenzahlung bei Rohinstallations-Fertigstellung, 30 % Schlusszahlung bei Endabnahme. alternativer Plan bei Kleinaufträgen 60/40 %. 14-Tage-Zahlungsziel.

Kann Skyline Bau die Bauschluss-Reinigung mit übernehmen?

Ja. Bling Bling Premium Reinigung als Schwesterunternehmen bietet Bauschluss-Reinigung, Grundreinigung und Unterhaltsreinigung. Kombi-Angebot bei Sanierungs-Abschluss.

Wo finde ich das Impressum?

Impressum-Träger: Bling Bling GmbH,

Wie können wir eine Erstberatung vereinbaren?

kostenlose Erstberatung vor Ort in Wien. unser Bauleiter mit Aufmaß, Foto-Dokumentation, Substanz-Bewertung. Anschließend Sanierungskonzept mit 3 Varianten und Festpreis-Angebot innerhalb 7-14 Werktagen. Anfrage über das Formular auf dieser Seite.

Warum die Zweiteilung Skyline Bau + Bling Bling GmbH?

Rechts-Transparenz. Skyline Bau Bau ist die etablierte Markenbezeichnung für Sanierung, Bauleistung und Generalsanierung. Bling Bling GmbH ist der Rechts- und Betriebs-Träger als Baugewerbetreibender. Zusammenspiel: Marke Skyline Bau + befugter Baugewerbetreibender Bling Bling GmbH + konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe für reglementierte Aufgaben.

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Rechtliche Klarstellung: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender laut § 99 GewO. Für reglementierte Gewerke wie Baumeister-Aufgaben (§ 94 Z 5 GewO), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Heizungstechnik (§ 94 Z 31) und Rauchfangkehrer (§ 94 Z 38) arbeiten wir ausschließlich mit befugten konzessionierten Partnerbetrieben zusammen. Die Bezeichnung „Baumeister“ verwenden wir nicht als Selbstbezeichnung. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €. Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB.
Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Firmendaten im Impressum

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.

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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.

Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Firmendaten im Impressum

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.