Baufirma Wiendie alle Gewerke, Termineund Preise zusammenhält.
Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.
Eine Baufirma in Wien kostet je nach Leistung 250 bis 2.500 Euro pro Quadratmeter. Renovierung ab 250 €/m², Komplettsanierung 900–1.800 €/m², Kernsanierung bis 2.500 €/m². Ein Vertrag, ein Bauleiter, ein Festpreis nach ÖNORM B 2110 – statt sieben Firmen, die aufeinander warten.
Was eine Baufirma in Wien kostet
Richtwerte netto, Stand 2026, verbindlich nach Begehung. Die Übersicht zeigt die gängigsten Leistungen – Details stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten.
| Leistung | Preis netto | Bauzeit | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Renovierung Wohnung | 250–500 €/m² | 2–4 Wochen | Wohnungssanierung |
| Komplettsanierung Wohnung | 900–1.800 €/m² | 8–16 Wochen | Sanierung Wien |
| Kernsanierung | 1.500–2.500 €/m² | 12–20 Wochen | Kernsanierung |
| Zinshaus-Sockelsanierung | 1.500–2.000 €/m² NF | 6–18 Monate | Zinshaussanierung |
| Badsanierung | 9.800–32.000 € je Bad | 12–20 Werktage | Badsanierung |
| Trockenbau | 40–120 €/m² | je nach Umfang | Trockenbau |
| Estrich verlegen | 45–80 €/m² | 1–2 Wochen | Estrich verlegen |
| Abbruch und Entkernung | 45–180 €/m² | 1–3 Wochen | Abbruch Wien |
| Fassadensanierung | 120–350 €/m² | 2–6 Monate | Fassadensanierung |
| Dachsanierung | 180–450 €/m² | 2–5 Wochen | Dachsanierung |
| Malerarbeiten | 12–28 €/m² | 3–10 Tage | Malerarbeiten |
| Innenausbau | 350–900 €/m² | 4–14 Wochen | Innenausbau |
Stundensätze für Regiearbeiten
| Qualifikation | Stundensatz netto | Wofür |
|---|---|---|
| Facharbeiter | 58–78 € | Ausführung, Montage, handwerkliche Arbeiten |
| Helfer | 44–58 € | Zuarbeit, Abbruch, Transport, Reinigung |
| Polier oder Bauleiter | 75–105 € | Koordination, Aufmaß, Abnahmen |
| Kleinmaterial und Verbrauch | 3–8 % der Lohnsumme | Schrauben, Klebeband, Werkzeugverschleiß |
| An- und Abfahrt | 45–120 € je Einsatz | innerhalb Wiens, pauschal |
Regie wird dort vereinbart, wo der Umfang vorher nicht feststeht – bei Schadenssuche, Nacharbeiten oder kleinen Aufträgen. Für definierte Leistungen ist der Festpreis nach ÖNORM B 2110 der Regelfall.
Summe rund 100.700 € netto, das sind 1.343 €/m². Bei Einzelvergabe an sieben Firmen liegt die Summe erfahrungsgemäß nicht niedriger – dafür trägt der Bauherr die Koordination und jede Schnittstelle selbst.
Baufirma für Rohbau, Dachsanierung und Dachgeschossausbau
Drei Anfragen kommen bei uns immer wieder in genau dieser Form: eine Baufirma für den Rohbau, eine Baufirma zum Dachsanieren, eine Baufirma für den Dachgeschossausbau. Das sind die Bereiche, in denen ein einzelner Professionist nicht reicht, weil Statik, Bauphysik und Behörde zusammenkommen.
| Vorhaben | Was wir übernehmen | Preis netto | Bauzeit |
|---|---|---|---|
| Rohbau Einfamilienhaus | Aushub, Fundament, Mauerwerk, Decken, Dachstuhl bis Dichtheit | 780–1.200 €/m² | 4–7 Monate |
| Rohbau mit Keller | zusätzlich Baugrube, Kellerwände, Abdichtung, Drainage | 1.100–1.700 €/m² | 6–9 Monate |
| Dachsanierung | Eindeckung, Spenglerarbeiten, Dämmung, Entsorgung | 180–320 €/m² | 2–5 Wochen |
| Dachgeschossausbau | Statik, Einreichung, Rohbau, Dach, Fenster, Innenausbau | 2.400–5.500 €/m² | 8–14 Monate |
Der Unterschied zum Einzelgewerk: Beim Rohbau übergeben wir dicht und maßhaltig, mit Aufmaß und Fotodokumentation — das ist die Grundlage, auf der die Folgegewerke kalkulieren. Bei Dach und Dachgeschoss läuft die Einreichung bei der MA 37 über uns, weil dort die meiste Zeit verloren geht, wenn niemand zuständig ist.
Zu den einzelnen Bereichen: Rohbau Wien, Dachsanierung Wien und Dachgeschossausbau Wien.
Was Skyline Bau selbst macht und was Partnerbetriebe
| Gewerk | Ausführung | Grundlage |
|---|---|---|
| Abbruch, Entkernung, Aushub | eigene Leute | Gewerbeberechtigung laut GISA |
| Trockenbau, Estrich, Fliesen | eigene Leute | Gewerbeberechtigung laut GISA |
| Malerei, Dämmung, Bodenlegen | eigene Leute | Gewerbeberechtigung laut GISA |
| Baumeisterleistungen, Statik, Einreichung | konzessionierter Partnerbetrieb | § 94 Z 5 GewO |
| Elektrotechnik | konzessionierter Partnerbetrieb | § 94 Z 16 GewO |
| Gas- und Sanitärtechnik | konzessionierter Partnerbetrieb | § 94 Z 25 GewO |
| Dachdecker, Spengler | konzessionierter Partnerbetrieb | reglementiertes Gewerbe |
Was ist der Unterschied zwischen einer Baufirma und einem Baumeister?
Der Begriff „Baufirma“ ist ein Sammelbegriff im Alltagsgebrauch — er umfasst Baumeister-Betriebe, Baugewerbetreibende und Bauhandwerks-Betriebe. Fach-Bedeutung: Nach österreichischer Gewerbeordnung gibt es zwei Klassen:
- Baugewerbetreibender (§ 99 GewO): eingeschränkt befugter Bauhandwerks-Betrieb mit dem Recht zur Baustellen-Ausführung, aber ohne eigenständige Planungs- und Statik-Berechtigung. Bling Bling GmbH (unter der Marke Skyline Bau) fällt in diese Klasse.
- Bauhandwerks-Betriebe: eingeschränktere Gewerke wie Trockenbau, Fliesen-Verlegung, Malerarbeiten — ohne Baumeister- oder Baugewerbetreibenden-Rang.
Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Wählen Sie nach Ihrem Bau-Bedarf. Bei Statisch relevanten Bauvorhaben (neue Tragende Wand-Öffnung, Aufstockung, Zubau) ist ein Baumeister-Betrieb erforderlich — oder eine Baufirma wie unsere Bling Bling GmbH mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Bei reiner Renovierung ohne Grundriss-Änderung reicht ein Baugewerbetreibender.
Was Skyline Bau als ausführende Baufirma für Sie tut
Unsere Rolle unter der Marke Skyline Bau ist klar definiert: Baustellen-Ausführung, Gewerke-Koordination und Bauleitung. Planung und Statik überlassen wir befugten Ziviltechnikern oder konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. konkret leisten wir:
- Baustellen-Ausführung durch die Bling Bling GmbH. Wohnungssanierung, Altbausanierung, Generalsanierung, Zinshaussanierung — bauhandwerklich umgesetzt.
- Gewerke-Koordination durch einen Bauleiter. Ein Ansprechpartner statt 12 Handwerkern. Der Bauleiter koordiniert die Sub-Gewerke.
- Konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe für reglementierte Gewerke. Baumeister-Statik (§ 94 Z 5 GewO), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Heizungstechnik (§ 94 Z 31), Rauchfangkehrer (§ 94 Z 55).
- Bauleitung und wöchentliche Foto-Dokumentation. Für Sie, Ihre Hausverwaltung und Ihre Versicherung.
- Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023. Keine Nachträge-Überraschung.
- Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.
- Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB. Bei verdeckten Mängeln bis 30 Jahre § 1489 ABGB.
Kostenrahmen 2026
Bau-Gewerke und ihre Konzessionen (§ 94 GewO)
Auftraggeber sollten die Gewerbe-Zuordnung kennen. Skyline Bau bündelt als ausführende Baufirma alle relevanten Gewerke — durch eigene Baustellen-Ausführung (Bling Bling GmbH) plus konzessionierte Partnerbetriebe für reglementierte Aufgaben:
- § 94 Z 5 GewO — Baumeister-Konzession: Planung, Statik, Tragwerk. Erbracht durch konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb.
- § 94 Z 16 GewO — Elektrotechnik: Elektro-Installation, FI-Schutzschalter, Zone-Klassifikation im Bad nach ÖVE E 8001-1. konzessionierter Partner.
- § 94 Z 25 GewO — Gas- und Sanitärtechnik: Wasser-, Gas-, Abwasser-Anschluss. konzessionierter Partner.
- § 94 Z 31 GewO — Heizungstechnik: Wärmepumpe, Gastherme, Fernwärme-Anschluss. konzessionierter Partner.
- § 94 Z 55 GewO — Rauchfangkehrer: Kamin-Kehrung, Emissions-Messung. konzessionierter Partner.
- § 99 GewO — Baugewerbetreibender: Baustellen-Ausführung. Skyline Bau als Marke der Bling Bling GmbH — direkter Träger.
- freie Bauhandwerks-Gewerke: Trockenbau, Fliesen-Verlegung, Malerarbeiten, Bodenverlegung. direkt durch Bling Bling GmbH oder freie Handwerker-Partner.
Sanierungs- und Bauleistungs-Spektrum
- Wohnungssanierung. Wohnungen aller 23 Bezirke.
- Haussanierung. Einfamilien- und Reihenhaus-Sanierung.
- Wiener Altbausanierung. Wiener Gründerzeit 1848-1918 mit MA-19-Schutzzonen-Bezug.
- Generalsanierung. Vollsanierung. die Kostenrichtwerte.
- Wiener Zinshaussanierung. Sanierung von Mietshäusern unter MRG.
- Kernsanierung. bis auf Rohbau-Zurückgeführte Vollsanierung.
- Badsanierung. Kleinbad 12.000-18.000 €.
- Küchen-Umbau. Küchen-Neuinstallation.
- Fliesen verlegen. Feinstein, Naturstein, XXL-Formate.
- Trockenbau. Trennwände, abgehängte Decken, Vorsatzschalen.
- Malerarbeiten. Innen- und Außenanstrich.
- Fassadensanierung. WDVS, Original-Fassaden.
- Balkonsanierung. Belag, Abdichtung, Geländer.
- Tiefgaragensanierung. Beton-Sanierung nach ÖNORM EN 1504.
- Dachausbau und Aufstockung. Mit konzessionierten Baumeister-Partnern für Statik.
- Abbruch und Entkernung. Innenabbruch, Teilabbruch.
- Aushub und Pflasterung. Kellerräume, Zufahrten.
Wiener Bauordnung §§ 60-62a und Behörden-Verfahren
- § 60 BO für Wien — Bewilligungspflicht: bei tragender-Wand-Öffnung, Aufstockung, Zubau, Nutzungs-Änderung. Einreichplan-Erfordernis. Verfahrensdauer 3-8 Monate.
- § 62 BO für Wien — Anzeigepflichtige Vorhaben: bei nicht-tragender Zwischenwand-Änderung. Bauanzeige an MA 37.
- § 62a BO für Wien — Bewilligungsfreie Vorhaben: reine Innen-Renovierung ohne statischen Eingriff.
- MA 37 Baupolizei-Zuständigkeit: Bauverfahren beim jeweiligen Wiener Bezirk.
- MA 19 Schutzzonen-Konsultation: bei Schutzzonen-Adresse (1.-9. Bezirk großteils, Teile 10.-19. Bezirk). Vorlauf 6-12 Wochen.
- Bundesdenkmalamt (BDA): bei denkmalgeschützten Bauten.
- Skyline Bau-Behörden-Begleitung: unser Bauleiter begleitet MA-19-Konsultation, Einreichplan-Erstellung und Fertigstellungs-Anzeige § 128 BO für Wien.
Förderungen 2026 für Bauprojekte
- Wohnfonds Wien: Sanierungsförderung bei Wiener Zinshaus und größeren Bauprojekten.
- MA 25 Wohnbauförderung: Ersterwerber-Sanierungsförderung.
- Stadt Wien thermisch-energetische Sanierung: laut wien.gv.at.
- Klima- und Innovationsagentur Wien: innovative Bauprojekte.
- Hauskunft Wien: neutrale Beratungs-Institution.
- FSW Barrierefrei-Förderung: bis 6.000 €.
- Kesseltausch-Prämie 2026: bis 4.500 €.
- BDA-Denkmalschutz-Zuschuss: bis 30 % der Bausumme.
- Skyline Bau-Fördermittel-Vorbereitung: Bauleiter unterstützt Antrag-Vorbereitung kostenlos.
Ablauf in 12 Phasen — vom Erstgespräch zur Endabnahme
Bezirks-Vollabdeckung: alle 23 Bezirke
Was eine Baufirma in Wien kostet — Marktrichtwerte 2026
„Baufirma“ ist ein Sammelbegriff, und entsprechend weit gehen die Preise auseinander. Sinnvoll vergleichen lässt sich nur, was denselben Leistungsumfang meint. Die Werte, die am Wiener Markt kursieren:
Stundensatz Bau & Handwerk
60–90 €/h — je nach Gewerk und Qualifikation. Relevant bei Regiearbeiten, nicht bei Festpreisprojekten.
Teilsanierung
ab 400 €/m² — Böden, Maler, einzelne Gewerke ohne Eingriff in die Haustechnik.
Komplettsanierung
1.000–2.500 €/m² — Rückbau, Haustechnik, Elektrik, Bodenaufbau, Oberflächen.
Rohbau
600–800 €/m² — Fundament, Wände, Decken, Dachstuhl ohne Ausbau.
Neubau belagsfertig
1.900–2.700 €/m² Wohnnutzfläche — ohne Böden und Endoberflächen.
Neubau schlüsselfertig
2.100–2.900 €/m² Wohnnutzfläche — bezugsfertig übergeben.
Zur Einordnung: Spannen sind keine Preise. Wo Sie in der Spanne landen, entscheidet der Zustand der Substanz — Steigleitungen, Elektrik, Statik, Bodenaufbau. Das sieht man erst nach dem Öffnen. Deshalb nennen wir den Preis nach der Besichtigung als Festpreis und nicht vorher als Spanne im Prospekt.
Woran Sie eine seriöse Baufirma erkennen
Die Wirtschaftskammer nennt Kriterien, die sich in der Praxis bewährt haben. Prüfen Sie die — bei uns wie bei jedem anderen:
- Gewerbeberechtigung und Kammermitgliedschaft — lassen Sie sich die GISA-Zahl zeigen. Sie ist öffentlich abfragbar. Unsere: GISA-Zahl im Impressum (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO).
- Nachweisbare Referenzen — abgeschlossene Projekte, nicht Renderings.
- Transparenter Kostenvoranschlag — Positionen einzeln aufgeschlüsselt, mit Mengen und Einheitspreisen. Ein Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung ist kein Angebot, sondern eine Hausnummer.
- Einhaltung der Wiener Bauordnung und OIB-Richtlinien — inklusive Arbeits- und Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle.
- Klare Aussage zu reglementierten Gewerken — wer macht Gas, Sanitär, Elektro, Statik? Ist der Betrieb befugt? Lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Das ist Ihr gutes Recht.
- Keine Anzahlung vor Leistung — Zahlung nach Baufortschritt, nicht im Voraus.
Die häufigsten Fallen im Bauangebot
Der fehlende Posten
Entsorgung, Baustelleneinrichtung, Staubschutz, Endreinigung — das sind reale Kosten, die in günstigen Angeboten gern fehlen und später als Nachtrag kommen. Prüfen Sie, ob sie im Leistungsverzeichnis stehen.
Die verschwiegene Abdichtung
Steht keine Verbundabdichtung im Angebot, ist sie nicht kalkuliert. In Nassbereichen ist sie nach ÖNORM B 3407 vorgeschrieben — wer sie weglässt, spart am einzigen Bauteil, das über Dichtheit entscheidet.
Die optimistische Bauzeit
Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife, Fließestrich 7–14 Tage. Wer eine Komplettsanierung mit neuem Estrich in zwei Wochen verspricht, hat entweder keinen Estrich eingeplant oder rechnet gegen die Belegreife. Beides rächt sich.
Das offene Nachtragsverfahren
Fragen Sie konkret: Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht? Gibt es ein Nachtragsangebot mit Ihrer Zustimmung — oder wird weitergearbeitet und hinterher verrechnet? Bei uns gilt: wir stoppen, fotografieren, melden uns. Sie entscheiden, bevor weitergebaut wird.
Der unklare Vertragspartner
Bei Vermittlungsportalen bekommen Sie Angebote, aber keinen Vertragspartner. Bei Einzelgewerken haben Sie fünf Verträge und fünf Ansprechpartner, die im Schadensfall aufeinander zeigen. Klären Sie vorab: Wer schuldet die Gesamtleistung, und wer haftet?
Der Wiener Markt für Baufirmen — 496 Betriebe, drei Klassen
Allein im Bundesland Wien sind mehrere hundert Betriebe als Bauunternehmen oder Baufirma registriert. Die Zahl sagt wenig — entscheidend ist, in welche der drei gewerberechtlichen Klassen ein Betrieb fällt. Denn davon hängt ab, was er überhaupt darf.
Konzessionierte Baumeisterbetriebe (§ 94 Z 5 GewO)
Dürfen planen, statisch berechnen, bauleiten und ausführen — auch Eingriffe in tragende Bauteile. Die weitreichendste Befugnis im Hochbau. Wer sie führt, hat Befähigungsprüfung, einschlägige Praxis und kaufmännischen Eignungsnachweis erbracht. Wenn Ihr Projekt Statik berührt, ist das die Adresse — entweder direkt oder über einen Generalunternehmer, der einen solchen Betrieb einbindet.
Baugewerbetreibende (§ 99 GewO)
Dürfen ausführen, aber nicht planen und nicht statisch beurteilen. Für tragende Bauteile und Statik binden sie einen konzessionierten Baumeister ein. Das ist unsere Einstufung: Die Bling Bling GmbH ist Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Nach § 99 Abs. 5 GewO dürfen wir uns nicht „Baumeister“ nennen — und tun es auch nicht.
Vermittlungsportale und Verzeichnisse
Sie führen keine Bauleistung aus, sondern leiten Ihre Anfrage gegen Provision weiter. Sie bekommen Angebote, aber keinen Vertragspartner. Im Mangelfall haben Sie niemanden, der die Gesamtleistung schuldet. Das ist kein Vorwurf — es ist einfach ein anderes Geschäftsmodell, und Sie sollten wissen, welches Sie gerade nutzen.
Warum die Firmengröße wenig aussagt
Am Wiener Markt finden Sie Betriebe, die seit 170 Jahren bestehen, und solche, die seit drei Jahren am Markt sind. Beides sagt für sich genommen nichts über die Eignung für Ihr Projekt.
- Große Konzerne — stark bei Großprojekten und Infrastruktur. Für eine 80-m²-Wohnungssanierung meist überdimensioniert; Sie sind dort ein kleiner Auftrag unter vielen.
- Mittelständische Baufirmen — der übliche Zuschnitt für Sanierung, Umbau und Rohbau im Wohnbau. Hier fällt die Entscheidung meist über Referenzen und Kommunikation, nicht über Größe.
- Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen — günstig bei klar abgegrenzten Einzelgewerken. Bei mehreren Gewerken koordinieren Sie selbst.
- Generalunternehmer — Vertragsrolle, keine Größenklasse. Ein GU kann klein sein und trotzdem die Gesamtleistung schulden, weil er die Gewerke bündelt und dafür haftet.
Die relevantere Frage als „wie groß“ ist: Wer steht im Vertrag, und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.
Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen
Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.
1. Die GISA-Zahl
Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.
2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe
Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.
3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110
Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.
Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.
Was wir nicht versprechen.
Vier Dinge, die Sie woanders hören — und bei uns nicht
Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass jemand alles verspricht. Es entsteht dadurch, dass jemand sagt, wo die Grenze ist.
- „Wir sind die Günstigsten.“ — Sind wir nicht. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist billiger. Bis zur Schlussrechnung.
- „Das geht in zwei Wochen.“ — Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, keine Verhandlungssache. Wer es trotzdem verspricht, arbeitet gegen die Belegreife — und Sie haben in zwei Jahren hohl klingende Fliesen.
- „Ich sag Ihnen gleich am Telefon, was das kostet.“ — Nein. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge.
- „Wir machen alles selbst.“ — Dürfen wir nicht. Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) sind reglementiert. Wer behauptet, das alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.
Unsere Leistungen in Wien
Alle Bau- und Sanierungsleistungen von Skyline Bau in Wien — als ausführendes Bauunternehmen, reglementierte Gewerke über konzessionierte Partnerbetriebe. Zum Detail jeder Leistung:
Wann Sie uns nicht brauchen
Nicht jedes Projekt braucht ein Bauunternehmen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung ehrlich, wenn Sie bei uns falsch sind — auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.
Ein einzelnes Gewerk
Wenn nur der Maler kommen soll, brauchen Sie keinen Koordinator. Beauftragen Sie ihn direkt — das ist günstiger.
Überwiegend Statik und Planung
Besteht Ihr Projekt hauptsächlich aus Einreichplanung und statischer Berechnung, gehen Sie direkt zum konzessionierten Baumeister. Ein Bauunternehmen dazwischen ist eine Ebene zu viel.
Technisch intakt, nur alt
Leitungen aus Kupfer, Abdichtung hält, keine Feuchteschäden? Dann reicht eine Renovierung. Sparen Sie sich das Geld.
Warum wir das sagen: Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.
Alles aus einer Hand: sieben Punkte, die überprüfbar sind
Der Satz steht auf jeder zweiten Bauwebsite. Bei uns bedeutet er sieben konkrete Dinge, die Sie vor der Unterschrift abfragen können.
| Punkt | Was Sie davon haben |
|---|---|
| Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110 | eine Rechtsgrundlage statt zwölf verschiedener AGB |
| Ein Festpreis nach Begehung | die Summe steht, solange Sie nichts ändern |
| Ein Terminplan | ein Fertigstellungstermin statt zwölf Zusagen |
| Ein Ansprechpartner | eine Nummer, auch wenn es klemmt |
| Eine Rechnung | Zahlung nach Baufortschritt, mit Haftrücklass |
| Eine Gewährleistung | kein Streit darüber, welches Gewerk schuld ist |
| Eine Bau-Haftpflicht | 3 Mio. Euro Deckung für das gesamte Vorhaben |
Was wir selbst ausführen
| Bereich | Ausführung |
|---|---|
| Maurer- und Betonarbeiten, Durchbrüche, Estrich | eigene Mannschaft |
| Abbruch, Entkernung, Entsorgung | eigene Mannschaft |
| Trockenbau, Fliesen, Malerei, Böden | eigene Mannschaft |
| Fassade, Dämmung, Gerüst | eigene Mannschaft mit Gerüstpartner |
| Elektro, Gas, Wasser, Heizung | konzessionierte Partnerbetriebe, von uns koordiniert und verantwortet |
| Statik, Vermessung, Energieausweis | Ziviltechniker, von uns beauftragt |
Häufige Fragen zur Baufirma Wien
Wie viele Baufirmen gibt es in Wien?
Spielt die Größe der Baufirma eine Rolle?
Was ist ein Generalunternehmer?
Was bringt mir ein Vergleichsportal?
Wo finde ich die Gewerbeberechtigung einer Baufirma?
Was kostet eine Baufirma in Wien?
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Was ist der Unterschied zwischen Baufirma, Bauunternehmen und Baumeister?
Wer ist mein Vertragspartner?
Woran erkenne ich eine seriöse Baufirma?
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Was ist ein Kostenvoranschlag — und was ein Festpreis?
Arbeiten Sie in allen Wiener Bezirken?
Was, wenn während der Arbeiten etwas Unerwartetes auftaucht?
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Sind Sie eine Baumeister-Firma?
Nein. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH — einer Baugewerbetreibenden nach § 99 GewO. Nur Betriebe mit uneingeschränkter Baumeister-Konzession dürfen sich laut § 99 Abs. 5 GewO als „Baumeister“ bezeichnen. Für Baumeister-Aufgaben (Statik, Tragwerk, Bewilligungs-Einreichung) arbeiten wir mit einem Netz aus konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Baufirma und einem Baumeister?
Baufirma ist ein Sammelbegriff. Baumeister-Betrieb (§ 94 Z 5 GewO) hat uneingeschränkte Konzession für Planung und Statik. Baugewerbetreibender (§ 99 GewO) hat eingeschränktere Konzession für Baustellen-Ausführung — dazu zählt Bling Bling GmbH unter der Marke Skyline Bau.
Wer plant unsere Bauleistung?
Planung erfolgt durch befugte Ziviltechniker oder konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe. unser Bauleiter koordiniert Planung, Ausführung und Behörden-Kommunikation als ein Ansprechpartner.
Wer macht die Statik?
statischer Nachweis durch befugten Ziviltechniker oder konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO). unser Bauleiter organisiert den Statik-Nachweis für MA-37-Einreichung.
Wer haftet für Bauleistungen?
Bling Bling GmbH als ausführender Betrieb unter der Marke Skyline Bau. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €. Gewährleistung 3 Jahre § 933 ABGB. Bei verdeckten Mängeln § 1489 ABGB bis 30 Jahre.
Wie funktioniert „alles aus einer Hand“ konkret?
unser Bauleiter ist ein Ansprechpartner. Bling Bling GmbH führt Baustellen aus. konzessionierte Partnerbetriebe decken reglementierte Gewerke ab. Auftraggeber hat einen Festpreis-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 mit Bling Bling GmbH.
Wie lange dauert eine Bauleistung?
Renovierung 3-8 Wochen. Vollsanierung 8-16 Wochen. Kernsanierung 16-24 Wochen. Wartezeit bis Baustart aktuell 6-12 Wochen wegen hoher Nachfrage bei Skyline Bau-Vollprogramm-Aufträgen.
Bietet Skyline Bau einen Festpreis-Vertrag?
Ja. Unser Standard-Vertrag nach ÖNORM B 2110:2023 mit klarer Positionsliste und Bauzeit-Zusage. keine Nachträge ohne schriftliche Freigabe.
Wie ist die Gewährleistung geregelt?
3 Jahre nach § 933 ABGB auf Bauleistungen. Bei verdeckten Mängeln bis 30 Jahre nach § 1489 ABGB. Bau-Haftpflicht 3 Mio. €.
Welche Bezirke bedienen Sie?
Alle 23 Bezirke. Skyline Bau-Standort
Brauche ich einen Einreichplan?
Bei Statisch relevanten Wand-Öffnungen § 60 BO für Wien ja. Bei nicht-tragender Wand-Änderung Bauanzeige § 62. Bei reiner Renovierung § 62a bewilligungsfrei. unser Bauleiter klärt das im Erstgespräch.
Was ist mit Schutzzonen (MA 19)?
Bei Schutzzonen-Adresse (1.-9. Bezirk großteils, Teile 10.-19. Bezirk) MA-19-Konsultation Pflicht. Vorlauf 6-12 Wochen. unser Bauleiter begleitet Konsultation.
Welche Förderungen sind für Baufirma-Aufträge möglich?
Wohnfonds Wien Sanierungsförderung, MA 25 Wohnbauförderung, FSW Barrierefrei-Zuschuss bis 6.000 €, Kesseltausch-Prämie bis 4.500 €, BDA Denkmalschutz-Zuschuss bis 30 %. unser Bauleiter unterstützt Antrag-Vorbereitung kostenlos.
Wie ist der Zahlungsplan?
Standard-Zahlungsplan: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % Zwischenzahlung bei Rohinstallations-Fertigstellung, 30 % Schlusszahlung bei Endabnahme. alternativer Plan bei Kleinaufträgen 60/40 %. 14-Tage-Zahlungsziel.
Kann Skyline Bau die Bauschluss-Reinigung mit übernehmen?
Ja. Bling Bling Premium Reinigung als Schwesterunternehmen bietet Bauschluss-Reinigung, Grundreinigung und Unterhaltsreinigung. Kombi-Angebot bei Sanierungs-Abschluss.
Wo finde ich das Impressum?
Impressum-Träger: Bling Bling GmbH,
Wie können wir eine Erstberatung vereinbaren?
kostenlose Erstberatung vor Ort in Wien. unser Bauleiter mit Aufmaß, Foto-Dokumentation, Substanz-Bewertung. Anschließend Sanierungskonzept mit 3 Varianten und Festpreis-Angebot innerhalb 7-14 Werktagen. Anfrage über das Formular auf dieser Seite.
Warum die Zweiteilung Skyline Bau + Bling Bling GmbH?
Rechts-Transparenz. Skyline Bau Bau ist die etablierte Markenbezeichnung für Sanierung, Bauleistung und Generalsanierung. Bling Bling GmbH ist der Rechts- und Betriebs-Träger als Baugewerbetreibender. Zusammenspiel: Marke Skyline Bau + befugter Baugewerbetreibender Bling Bling GmbH + konzessionierte Baumeister-Partnerbetriebe für reglementierte Aufgaben.
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Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.
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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.
Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.
Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.