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Aufzug einbauen Wiender vierte Stock wirdwieder erreichbar.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Ein Aufzug im Bestand kostet in Wien 150.000 bis 400.000 Euro. Im Stiegenauge 150.000–260.000 €, im Nebenraum 200.000–320.000 €, als Hof- oder Außenanbau 250.000–400.000 €. Enthalten sind Statik, Schacht, Anlage und Wiederherstellung. Bauzeit 6 bis 14 Monate.

Ein Aufzug im Wiener Altbau kostet 150.000 bis 400.000 €. Der Einbau ins Stiegenauge ist mit 150.000 bis 260.000 € am günstigsten, ein eigener Schacht im Nebenraum liegt bei 200.000 bis 320.000 €, ein Hof- oder Außenanbau bei 250.000 bis 400.000 €. Die Anlage selbst macht dabei nur 60.000 bis 120.000 € aus – der größere Teil entfällt auf Statik, Schachtbau, Fundament und die Wiederherstellung des Stiegenhauses. Im Rahmen einer geförderten Sockelsanierung sind bis zu 40 % der förderbaren Kosten möglich.
✓ Machbarkeitsprüfung vor der Planung✓ Statik und Einreichung koordiniert✓ Haus bleibt bewohnt✓ Förderung im Rahmen der Sockelsanierung✓ Ein Vertrag für Bau und Anlage

Was ein Aufzug im Bestand in Wien kostet

Richtwerte netto, Stand 2026, verbindlich nach Machbarkeitsprüfung und Statik.

EinbauortWas dafür nötig istPreis nettoBauzeit
StiegenaugeSchacht in Stahl-Glas, Geländer versetzen, Treppe anpassen150.000–260.000 €6–10 Monate
Nebenraum oder NassräumeDurchbrüche je Geschoss, Massivschacht, Statik200.000–320.000 €8–12 Monate
HofanbauFundament, Außenschacht, Anbindung an Podeste250.000–380.000 €10–14 Monate
Straßenseitiger Anbauzusätzlich MA-19-Verfahren, meist nicht bewilligungsfähig280.000–400.000 €12–18 Monate
Bestandsaufzug erneuernAnlage tauschen, Schacht bleibt60.000–140.000 €2–4 Monate

Wofür das Geld ausgegeben wird

PositionPreis nettoWas dazugehört
Machbarkeitsprüfung2.500–7.000 €Aufmaß, Varianten, erste Kostenschätzung
Statik und Ausführungsplanung8.000–25.000 €Schacht, Fundament, Durchbrüche, Bewehrung
Einreichung MA 374.000–12.000 €über konzessionierten Partnerbetrieb
Fundament und Schachtgrube18.000–55.000 €Aushub, Unterfangung wenn nötig, Betonwanne
Schachtbau massiv45.000–110.000 €Stahlbeton oder Mauerwerk über alle Geschosse
Schachtbau Stahl-Glas55.000–130.000 €Konstruktion, Verglasung, Brandschutz
Durchbrüche je Geschoss3.500–9.000 €/Stk.Sturz, Bewehrung, Wiederherstellung
Aufzugsanlage60.000–120.000 €Kabine, Antrieb, Steuerung, Türen, Montage
Elektroanschluss und Notruf6.000–18.000 €über konzessionierten Elektrotechniker
Stiegenhaus wiederherstellen15.000–45.000 €Geländer, Putz, Terrazzo, Malerei, Beleuchtung
Abnahme und Inbetriebnahme3.000–8.000 €TÜV oder akkreditierte Stelle, Prüfbefund
Baustelleneinrichtung12.000–35.000 €Gerüst, Schutz, Container, Parkspur
Rechenbeispiel · Gründerzeithaus, 5 Geschosse, Aufzug im Stiegenauge
Machbarkeit, Statik, Einreichung31.000 €
Fundament, Schachtgrube, Stahl-Glas-Schacht84.000 €
Anlage, Elektro, Notruf, Abnahme92.000 €
Stiegenhaus, Baustelle, Wiederherstellung38.000 €

Summe rund 245.000 € netto. Bei einer bewilligten Sockelsanierung mit 35 % Förderung verbleiben etwa 159.000 € – verteilt über ein Verfahren nach § 18 MRG auf zehn bis fünfzehn Jahre eine andere Rechnung als die Rohsumme.

Die vier Einbauorte im Vergleich

Stiegenauge

Der Schacht wird in die Mitte der Treppe gestellt, meist in Stahl-Glas. Günstigste Variante, kein Eingriff in Wohnungen. Voraussetzung ist ein Stiegenauge von mindestens 1,20 × 1,20 m – in vielen Wiener Gründerzeithäusern gegeben. Nachteil: Die Treppenlaufbreite wird geringer, was bewilligungsrechtlich zu prüfen ist.

Nebenraum oder Nassräume

Ein übereinanderliegender Raum in jedem Geschoss wird zum Schacht – oft ehemalige Bäder oder Abstellräume. Setzt voraus, dass diese Flächen verfügbar sind, also meist eine Vereinbarung mit den betroffenen Wohnungen. Teurer, aber die Treppe bleibt unangetastet.

Hofanbau

Ein eigener Schacht im Innenhof, angebunden an die Stiegenpodeste. Keine Einschränkung im Stiegenhaus, dafür Fundament, Außenwandaufbau und Wärmedämmung. Braucht Platz im Hof und die Zustimmung, wenn Allgemeinflächen betroffen sind.

Straßenseitiger Anbau

In Schutzzonen praktisch nie bewilligungsfähig, weil er das Erscheinungsbild verändert. Außerhalb von Schutzzonen möglich, aber die teuerste Variante mit dem längsten Verfahren.

Technik: welche Anlage passt in den Altbau

AntriebPreis AnlageEigenschaftenIm Altbau
Seilaufzug maschinenraumlos70.000–120.000 €energieeffizient, leise, kein eigener MaschinenraumStandard bei Nachrüstungen
Hydraulikaufzug60.000–95.000 €geringere Schachtkopfhöhe nötig, höherer Stromverbrauchwenn oben die Höhe fehlt
Seilaufzug mit Maschinenraum65.000–110.000 €bewährt, braucht Raum über dem Schachtselten, meist kein Platz
Homelift, geringe Geschwindigkeit35.000–70.000 €kleinere Anlage, wenige HaltestellenEinfamilienhaus, nicht für Zinshäuser
  • Schachtkopf und Schachtgrube sind die kritischen Maße. Klassisch braucht ein Seilaufzug 3,50 m über der obersten Haltestelle und 1,10 m unter der untersten. Reduzierte Ausführungen kommen mit weniger aus, kosten aber Aufpreis.
  • Kabinengröße für Barrierefreiheit: mindestens 1,10 × 1,40 m nach ÖNORM B 1600, damit ein Rollstuhl hineinpasst. Kleinere Kabinen sind möglich, erfüllen aber die Barrierefreiheit nicht – und das ist oft die Fördervoraussetzung.
  • Türbreite mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite für Barrierefreiheit.
  • Haltestellen auf Podestniveau oder Geschossniveau. Halbstock-Haltestellen sind im Gründerzeithaus häufig – dann bleiben trotz Aufzug einige Stufen, was die Barrierefreiheit einschränkt.
  • Notrufsystem mit permanenter Verbindung ist vorgeschrieben, dazu eine Wartung durch eine befugte Firma in festgelegten Intervallen.

Rechtliches: wer entscheidet, wer zahlt

KonstellationWer entscheidetGrundlage
Zinshaus im Alleineigentumder EigentümerMieter müssen die Arbeiten nach § 8 MRG dulden
WohnungseigentumEigentümerversammlungMehrheitsbeschluss, Finanzierung aus der Rücklage
Refinanzierung im Mietshausüber die Mietzinsreservereicht sie nicht: Verfahren nach § 18 MRG
Nützliche Verbesserungumlagefähig§ 4 MRG, verteilt auf 10 bis 15 Jahre
Barrierefreier Umbau für eine PersonAnspruch nach § 9 MRG möglichMieter darf auf eigene Kosten verändern lassen
Betriebskosten nach Einbauauf die Mieter umlegbarWartung, Strom, Prüfung als Betriebskosten

In der Praxis ist der Beschluss die höhere Hürde als die Technik. Deshalb liefern wir für Eigentümerversammlungen Unterlagen, mit denen sich entscheiden lässt: Varianten der Einbauorte, Kosten je Variante, Förderhöhe, Auswirkung auf die Betriebskosten und den Verkehrswert.

Förderung

  • Sockelsanierung über den wohnfonds_wien: Der Lifteinbau ist im Rahmen einer geförderten Gesamtsanierung anteilig förderfähig, bis zu 40 % der förderbaren Kosten. Als Einzelmaßnahme deutlich weniger.
  • Barrierefreiheit: Wird die Anlage nach ÖNORM B 1600 ausgeführt, verbessert das die Förderfähigkeit und ist bei manchen Schienen Voraussetzung.
  • Antrag vor Baubeginn. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig – bei 245.000 € Bausumme sind das schnell 85.000 €.
  • Kombination lohnt: Lift, Fassade, Dach und Steigleitungen gemeinsam einreichen. Gerüst, Verfahren und Baustelleneinrichtung fallen nur einmal an, und die Förderquote ist bei der Gesamtmaßnahme höher.

Ablauf eines Liftnachrüstung

1 · MachbarkeitsprüfungAufmaß des Stiegenauges, Prüfung von Nebenräumen und Hof, Schachtkopf- und Grubenhöhe, Statik im Grundsatz. Ergebnis sind zwei bis drei Varianten mit Kostenrahmen, 2.500 bis 7.000 €.
2 · Entscheidung und BeschlussIm Wohnungseigentum die Versammlung, im Zinshaus der Eigentümer. Dafür liefern wir beschlussfähige Unterlagen mit Varianten und Kostenfolgen.
3 · Planung und StatikSchacht, Fundament, Durchbrüche, Bewehrung, Brandschutz. Über konzessionierte Partnerbetriebe nach § 94 Z 5 GewO, 8.000 bis 25.000 €.
4 · Einreichung MA 374 bis 12 Monate Verfahrensdauer, in Schutzzonen zusätzlich MA 19. Parallel läuft der Förderantrag.
5 · BaustelleneinrichtungGerüst, Schutz des Stiegenhauses, Container, Parkspurbewilligung der MA 46, Anrainerinformation und Aushang im Haus.
6 · Fundament und SchachtgrubeAushub im Keller oder Erdgeschoss, bei Bedarf Unterfangung der angrenzenden Fundamente, Betonwanne mit Abdichtung.
7 · Schacht und DurchbrücheGeschoss für Geschoss nach oben, mit Sturzausbildung und Bewehrung nach Statik. Das Stiegenhaus bleibt dabei begehbar – abschnittsweise und mit Staubschutz.
8 · Montage der AnlageFührungsschienen, Antrieb, Kabine, Türen, Steuerung. Durch den Anlagenhersteller, koordiniert von unserer Bauleitung.
9 · Abnahme und InbetriebnahmePrüfung durch eine akkreditierte Stelle, Prüfbefund, Einweisung, Wartungsvertrag. Erst danach geht die Anlage in Betrieb.
10 · Stiegenhaus wiederherstellenGeländer, Putz, Terrazzo, Malerei, Beleuchtung. Der Teil, den die Bewohner täglich sehen – und an dem sich der Eindruck der ganzen Maßnahme entscheidet.

Die acht Fehler, die einen Liftnachrüstung scheitern lassen

  • Ohne Machbarkeitsprüfung planen. Schachtkopfhöhe, Grubentiefe und Stiegenaugenmaß entscheiden über alles Weitere.
  • Die Treppenlaufbreite übersehen. Ein Schacht im Stiegenauge verengt den Lauf – die zulässige Mindestbreite ist zu prüfen, bevor geplant wird.
  • Barrierefreiheit nicht mitgedacht. Eine Kabine unter 1,10 × 1,40 m erfüllt ÖNORM B 1600 nicht – und genau das ist oft die Fördervoraussetzung.
  • Halbstock-Haltestellen ignoriert. Wenn der Lift zwischen den Geschossen hält, bleiben Stufen und die Barrierefreiheit ist dahin.
  • Förderantrag zu spät. Nach Auftragsvergabe gibt es nichts mehr.
  • Beschluss nicht sauber gefasst. Im Wohnungseigentum kippt ein formal fehlerhafter Beschluss das ganze Projekt.
  • Nur die Anlage verglichen. Sie macht 25 bis 40 % der Kosten aus. Zwei Angebote unterscheiden sich meist im Schachtbau, nicht im Lift.
  • Wiederherstellung des Stiegenhauses vergessen. 15.000 bis 45.000 €, die sonst als Nachtrag kommen.

So prüfen Sie ein Aufzugsangebot

Sind Bauleistung und Anlage getrennt ausgewiesen?Schacht, Fundament, Durchbrüche einerseits, Aufzugsanlage andererseits. Nur so lassen sich zwei Angebote vergleichen.
Welche Kabinenmaße?1,10 × 1,40 m und 90 cm Türbreite für Barrierefreiheit nach ÖNORM B 1600.
Welcher Antrieb und welche Schachtkopfhöhe?Reduzierte Ausführungen kosten Aufpreis – das gehört benannt.
Sind Statik und Einreichung enthalten?8.000 bis 25.000 € plus 4.000 bis 12.000 €, die sonst dazukommen.
Ist die Wiederherstellung des Stiegenhauses drin?Mit Positionen für Geländer, Putz, Terrazzo, Malerei und Beleuchtung.
Wer trägt die Abnahme durch die akkreditierte Stelle?Und ist ein Wartungsvertrag angeboten, mit welchen Intervallen und Kosten?
Wie bleibt das Stiegenhaus begehbar?Mit welchem Schutz, in welchen Abschnitten, über welchen Zeitraum.
Gibt es eine Zeile „nicht enthalten"?Bei einem Projekt dieser Größe ist sie Pflicht.

Was ein Lift dem Haus bringt

Wohnwert

Obergeschosse ohne Lift sind in Wien schwerer vermietbar und niedriger bewertet. Mit Lift verschwindet dieser Abschlag – besonders im vierten und fünften Stock.

Verbleib im Haus

Ältere Bewohner können in ihrer Wohnung bleiben. Das ist für viele Eigentümergemeinschaften das eigentliche Argument, nicht der Verkehrswert.

Dachgeschossausbau

Ab fünf Geschossen verlangt die Bauordnung für neue Wohnungen im Dach in der Regel einen Aufzug. Wer ausbauen will, braucht ihn ohnehin – siehe Dachgeschossausbau Wien.

Barrierefreiheit

Mit Ausführung nach ÖNORM B 1600 wird das Haus tatsächlich barrierefrei – vorausgesetzt, auch der Zugang von der Straße und die Haltestellen stimmen.

Wann Sie uns nicht brauchen

Wenn Ihr Haus drei Geschosse hat und das Stiegenauge unter einem Meter misst, ist ein klassischer Aufzug meist nicht machbar – dann sind Treppenlifte oder Plattformlifte die realistische Option, und dafür gibt es spezialisierte Anbieter.

Wenn im Haus ohnehin in zwei Jahren eine Sockelsanierung ansteht, gehört der Lift dort hinein und nicht als Einzelmaßnahme vergeben: Die Förderquote ist höher und das Gerüst steht nur einmal. Und wenn der Beschluss in der Eigentümergemeinschaft aussichtslos ist, sparen Sie sich die Planungskosten, bis die Mehrheit steht.

Häufige Fragen zum Aufzugseinbau in Wien

Was kostet ein Aufzug im Altbau?
150.000 bis 400.000 €, je nach Einbauort. Stiegenauge 150.000–260.000 €, Nebenraum 200.000–320.000 €, Hofanbau 250.000–380.000 €. Die Anlage selbst macht nur 60.000 bis 120.000 € aus.
Warum ist die Anlage nur ein Teil der Kosten?
Weil der Schacht gebaut werden muss: Fundament mit Grube, tragende Konstruktion über alle Geschosse, Durchbrüche mit Stürzen, Brandschutz und die Wiederherstellung des Stiegenhauses. Das macht 60 bis 75 % der Summe aus.
Wie lange dauert der Einbau?
6 bis 14 Monate Bauzeit, je nach Variante. Dazu 4 bis 12 Monate für Planung, Statik und Einreichung. Von der ersten Begehung bis zur Inbetriebnahme sind ein bis zwei Jahre realistisch.
Welcher Einbauort ist der beste?
Das Stiegenauge, wenn es groß genug ist – es ist am günstigsten und greift nicht in Wohnungen ein. Voraussetzung sind mindestens etwa 1,20 × 1,20 m und eine danach noch zulässige Treppenlaufbreite.
Wie groß muss das Stiegenauge sein?
Für eine barrierefreie Kabine mit 1,10 × 1,40 m braucht es etwa 1,60 × 1,90 m Schachtmaß – das haben nur wenige Gründerzeithäuser. Kleinere Kabinen passen in kleinere Augen, erfüllen aber die Barrierefreiheit nicht. Die Machbarkeitsprüfung klärt das mit dem Aufmaß.
Was ist, wenn das Stiegenauge zu klein ist?
Dann kommen Nebenräume, ein Hofanbau oder in seltenen Fällen die Verlegung der Treppe infrage. Jede Variante hat eigene Kosten und Verfahren – deshalb liefert die Machbarkeitsprüfung immer zwei bis drei Optionen.
Wird die Treppe schmäler?
Beim Einbau ins Stiegenauge ja. Die verbleibende Laufbreite muss die Mindestanforderungen der Bauordnung erfüllen – das ist eine der ersten Prüfungen, weil daran ganze Projekte scheitern.
Welche Kabinengröße ist barrierefrei?
Mindestens 1,10 × 1,40 m mit 90 cm lichter Türbreite nach ÖNORM B 1600. Damit passt ein Rollstuhl hinein und kann wieder herausfahren. Kleinere Anlagen sind zulässig, gelten aber nicht als barrierefrei – und das ist oft die Fördervoraussetzung.
Was sind Halbstock-Haltestellen?
In vielen Wiener Gründerzeithäusern liegen die Podeste zwischen den Geschossen. Hält der Lift dort, bleiben pro Wohnung einige Stufen – die Barrierefreiheit ist dann nicht gegeben. Haltestellen auf Wohnungsniveau sind aufwendiger, aber der entscheidende Unterschied.
Welcher Antrieb ist der richtige?
Der maschinenraumlose Seilaufzug ist bei Nachrüstungen Standard: energieeffizient, leise, kein eigener Maschinenraum nötig, 70.000 bis 120.000 €. Ein Hydraulikaufzug braucht weniger Schachtkopfhöhe und ist sinnvoll, wenn oben der Platz fehlt – verbraucht dafür mehr Strom.
Was ist Schachtkopf und Schachtgrube?
Der Raum über der obersten und unter der untersten Haltestelle, den die Anlage technisch braucht: klassisch 3,50 m oben und 1,10 m unten. Reduzierte Ausführungen kommen mit weniger aus, kosten aber Aufpreis. Im Altbau entscheiden diese beiden Maße häufig über die Machbarkeit.
Muss im Keller gegraben werden?
Für die Schachtgrube ja, 18.000 bis 55.000 € inklusive Aushub und Betonwanne. Grenzen Fundamente an, kann eine Unterfangung nötig werden – siehe Fundamentverstärkung Wien.
Aufzug einbauen: Brauche ich eine Baubewilligung?
Ja, über die MA 37, weil in das Tragwerk eingegriffen wird. In Schutzzonen kommt bei außen sichtbaren Anbauten die MA 19 dazu. Verfahrensdauer 4 bis 12 Monate, bei Schutzzonenobjekten länger.
Geht ein Anbau an der Straßenseite?
In Schutzzonen praktisch nie, weil er das Erscheinungsbild verändert. Hofseitig ist deutlich mehr möglich. Das klärt die MA 19, und zwar bevor die Kostenschätzung steht.
Aufzug einbauen: Wer entscheidet im Wohnungseigentum?
Die Eigentümerversammlung mit Mehrheitsbeschluss, finanziert aus der Rücklage. Der Beschluss ist erfahrungsgemäß die höhere Hürde als die Technik – dafür liefern wir Unterlagen mit Varianten, Kosten, Förderhöhe und Auswirkung auf Betriebskosten und Verkehrswert.
Aufzug einbauen: Wer zahlt im Mietshaus?
Der Eigentümer, gedeckt aus der Mietzinsreserve. Ein Lift ist eine nützliche Verbesserung nach § 4 MRG und über ein Verfahren nach § 18 MRG refinanzierbar, verteilt auf zehn bis fünfzehn Jahre. Die laufenden Kosten für Wartung, Strom und Prüfung sind Betriebskosten.
Müssen die Mieter zustimmen?
Nein, aber sie müssen die Arbeiten nach § 8 MRG dulden und sind rechtzeitig schriftlich anzukündigen. Bei erheblicher Beeinträchtigung kann eine Mietzinsminderung entstehen – gute Ankündigung und kurze Abschnitte senken das deutlich.
Wird der Lift gefördert?
Im Rahmen einer geförderten Sockelsanierung über den wohnfonds_wien anteilig, bis zu 40 % der förderbaren Kosten. Als Einzelmaßnahme deutlich weniger. Barrierefreie Ausführung nach ÖNORM B 1600 verbessert die Förderfähigkeit.
Aufzug einbauen: Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Auftragsvergabe und Baubeginn, mit vorliegender Bewilligung. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig – bei 245.000 € Bausumme sind das schnell 85.000 €.
Bleibt das Stiegenhaus während der Bauzeit begehbar?
Ja, durchgehend. Gearbeitet wird abschnittsweise mit Staubschutz, Fluchtwege bleiben frei, Handläufe werden gesichert. Laut wird es bei den Durchbrüchen – diese Phasen kündigen wir im Haus an.
Können die Bewohner wohnen bleiben?
Ja. Der Einbau betrifft das Stiegenhaus und den Schacht, nicht die Wohnungen – außer bei der Variante mit Nebenräumen, wo Durchbrüche in den betroffenen Einheiten nötig sind.
Was kostet der Betrieb eines Aufzugs?
Wartung 1.800 bis 3.600 € im Jahr, Strom 200 bis 800 € je nach Antrieb und Nutzung, wiederkehrende Prüfung durch eine akkreditierte Stelle. Diese Kosten sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar.
Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?
Wiederkehrend durch eine akkreditierte Stelle, dazu die regelmäßige Wartung durch eine befugte Firma in vertraglich festgelegten Intervallen. Die Nachweise gehören zur Dokumentation der Liegenschaft – bei einem Verkauf werden sie verlangt.
Wie lange hält eine Anlage?
25 bis 35 Jahre bei regelmäßiger Wartung. Steuerung und Türen sind meist früher fällig als Antrieb und Schacht. Eine Anlagenerneuerung im bestehenden Schacht kostet 60.000 bis 140.000 € – ein Bruchteil des Neueinbaus.
Steigert ein Lift den Wert des Hauses?
Ja, besonders bei Obergeschossen. Wohnungen im vierten und fünften Stock ohne Lift sind in Wien schwerer vermietbar und werden mit Abschlag bewertet. Mit Lift entfällt dieser Abschlag – bei mehreren Einheiten summiert sich das erheblich.
Brauche ich einen Lift für den Dachgeschossausbau?
Ab bestimmten Geschosszahlen verlangt die Wiener Bauordnung für neu geschaffene Wohnungen im Dach in der Regel einen Aufzug. Wer ausbauen will, braucht ihn ohnehin – deshalb werden beide Projekte meist gemeinsam geplant und eingereicht.
Aufzug einbauen: Führt Skyline Bau die Arbeiten selbst aus?
Abbruch, Durchbrüche, Schachtbau, Estrich, Putz und die Wiederherstellung des Stiegenhauses machen unsere eigenen Leute. Statik, Einreichung, Elektro und die Aufzugsanlage selbst laufen über konzessionierte Partnerbetriebe und den Anlagenhersteller, die im Angebot namentlich stehen. Sie haben einen Vertrag und eine Bauleitung.
Was kostet die Machbarkeitsprüfung?
2.500 bis 7.000 € für Aufmaß, Prüfung von zwei bis drei Varianten, grundsätzliche statische Beurteilung und einen Kostenrahmen je Variante. Sie ist die Grundlage für jeden Beschluss und jeden Förderantrag – und verhindert, dass Planungskosten in eine nicht machbare Variante fließen.
Wie schnell bekomme ich eine erste Einschätzung?
Begehung binnen fünf Werktagen in ganz Wien. Ob ein Lift grundsätzlich machbar ist, lässt sich oft schon vor Ort sagen – Stiegenaugenmaß, Kopfhöhe und Kellersituation sind die drei entscheidenden Punkte.

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Aufzug drin? Stiegenhaus gehört gereinigt.

Der Einbau belastet das ganze Stiegenhaus mit Staub und Materialresten. Bling Premium Reinigung übernimmt die Stiegenhausreinigung und auf Wunsch die laufende Hausbetreuung. Mehr unter bling-bling.at.

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Rechtlicher Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH — eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO, GISA-Zahl im Impressum. Sie ist kein konzessionierter Baumeister.

Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” ausschließlich konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5), Elektrotechnik (§ 94 Z 16), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25), Fliesenlegen (§ 94 Z 38) — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt. Deren Befugnisnachweis erhalten Sie auf Wunsch vor Vertragsabschluss.

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Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister” konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.