Bauunternehmen Wiendas alles auseiner Hand baut.
Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.
Skyline Bau ist ein ausführendes Bauunternehmen in Wien — kein Vermittlungsportal. Freie Gewerke führen unsere eigenen Leute aus, reglementierte laufen über konzessionierte Partnerbetriebe, die im Angebot namentlich stehen. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, Festpreis nach ÖNORM B 2110.
Baufirma, ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet und Generalunternehmer in einem — Neubau, Rohbau, Sanierung, Zubau, Abbruch und Fassade aus einer Hand — Festpreis nach ÖNORM B 2110, eigenes Bau-Team, 3 Mio. € Bau-Haftpflicht, Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022, Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB.
„Bauunternehmen Wien, das alles aus einer Hand baut“ — das ist der zentrale Vorteil des Generalunternehmer-Modells. Statt zehn Einzelverträgen mit zehn Subunternehmern, die untereinander Schnittstellen-Konflikte austragen, haben Sie einen Vertrag, einen Festpreis, einen Ansprechpartner. Am Ende steht ein schlüsselfertiges Objekt ohne die typischen Reibungsverluste, ohne wochenlange Terminstreitigkeiten zwischen Elektriker und Maler, ohne nachträgliche Mehrkostenforderungen, weil die Schnittstelle nicht geplant war.
Was kostet ein Bauunternehmen in Wien?
Was die Leistung eines Bauunternehmens kostet, hängt vollständig vom Bauvorhaben ab — ein Neubau lässt sich nicht mit einer Badsanierung vergleichen. Die folgenden Richtwerte geben eine grobe Orientierung; den verbindlichen Preis nennt Skyline Bau nach Begehung und Aufmaß im Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110.
Stand 2026 · netto · grobe Richtwerte · jedes Bauvorhaben wird einzeln kalkuliert · verbindlicher Preis im Festpreisangebot.
Die Baukosten werden von vielen Faktoren bestimmt: der Art und Größe des Bauvorhabens, dem Ausstattungsstandard, dem Zustand der vorhandenen Substanz bei Sanierungen, der Bauweise und der Zugänglichkeit der Baustelle. Ein seriöses Bauunternehmen kalkuliert auf Basis eines konkreten Aufmaßes und eines Leistungsverzeichnisses — nicht auf einen pauschalen Quadratmeterpreis aus dem Internet.
Wichtig ist beim Angebotsvergleich der vollständige Leistungsumfang. Ein scheinbar günstiges Angebot, in dem Positionen fehlen, wird über Nachträge teuer. Skyline Bau kalkuliert von Anfang an vollständig und nennt einen verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110 — was im Angebot steht, gilt. Das schützt den Bauherrn vor bösen Überraschungen während der Bauphase.
Detaillierte Preise zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten — etwa zum Rohbau, zur Zinshaussanierung oder zur Fassadendämmung. Skyline Bau berät im kostenlosen Erstgespräch ehrlich, mit welchem Budget für Ihr konkretes Vorhaben zu rechnen ist. Ein realistisch kalkuliertes Angebot ist dabei kein Nachteil, sondern ein Schutz: Wer von Anfang an mit ehrlichen Zahlen plant, erlebt während der Bauphase keine bösen Überraschungen.
Bauunternehmen, Baufirma, Baumeister
Im Alltag werden die Begriffe Bauunternehmen, Baufirma und Baumeister fast gleichbedeutend verwendet. Es lohnt sich aber, die feinen Unterschiede zu kennen — sie sagen etwas über die Befugnisse und das Leistungsvermögen eines Betriebs aus.
Ein Bauunternehmen beziehungsweise eine Baufirma ist ganz allgemein ein Betrieb, der Bauleistungen erbringt. Der Begriff sagt für sich genommen noch nichts über den Umfang der gewerberechtlichen Befugnisse aus — er ist die breite Sammelbezeichnung.
Der Baumeister dagegen ist ein geschützter Begriff. Die Baumeisterkonzession ist die umfassendste Befugnis im Bauwesen: Sie berechtigt zum Planen, Berechnen, Leiten und Ausführen von Hochbauten. Ein konzessionierter Baumeisterbetrieb kann die statische und bautechnische Verantwortung selbst übernehmen, Einreichpläne erstellen und ein Bauvorhaben behördlich begleiten. Nicht jede Baufirma hat diese Konzession — ein Baumeisterbetrieb ist insofern ein Bauunternehmen mit der höchsten fachlichen Befugnis.
Skyline Bau vereint beide Rollen: Wir sind ein Bauunternehmen in Kooperation mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Das bedeutet für den Bauherrn, dass Planung, statische Verantwortung, Behördenabwicklung und Bauausführung in einer Hand liegen — ohne dass für die fachlich anspruchsvollen Teile externe Befugnisträger zugekauft werden müssen. Diese Bündelung ist die Grundlage dafür, ein Bauvorhaben wirklich aus einer Hand anbieten zu können.
Für den Bauherrn ist diese Bündelung mehr als eine organisatorische Frage. Sie bedeutet, dass es eine einzige Stelle gibt, die das Bauvorhaben fachlich, rechtlich und terminlich verantwortet — vom ersten Plan bis zur Übergabe. Wer dagegen Planung, Statik und Ausführung auf verschiedene Betriebe verteilt, muss diese Schnittstellen selbst managen und trägt das Risiko, wenn sie nicht zusammenpassen.
Das ausführende Bauunternehmen mit konzessionierten Baumeistern
Die Baumeisterkonzession ist das fachliche Fundament eines vollwertigen Bauunternehmens. Sie unterscheidet einen Baumeisterbetrieb von einem reinen ausführenden Handwerksbetrieb — und sie hat für den Bauherrn handfeste Vorteile.
Ein ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet darf Hochbauten planen und berechnen, die zugehörigen statischen und bauphysikalischen Nachweise erstellen, die Einreichung bei der Baubehörde übernehmen und die Bauausführung leiten. Er trägt damit die fachliche und rechtliche Gesamtverantwortung für ein Bauvorhaben — von der ersten Skizze bis zur Fertigstellung.
Für den Bauherrn bedeutet das vor allem weniger Schnittstellen. Wer mit einem Baumeisterbetrieb baut, braucht für die statische Verantwortung und die Einreichplanung keinen separaten Befugnisträger zu beauftragen — der Baumeister deckt das ab. Das vereinfacht den Bauablauf, verkürzt die Wege und macht klar, wer im Zweifel verantwortlich ist.
Skyline Bau ist als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitetbetrieb der zuverlässige Partner für anspruchsvolle Bauvorhaben — von der statisch heiklen Aufstockung über den Eingriff ins Tragwerk bei der Zinshaussanierung bis zum kompletten Neubau. Die Baumeisterkonzession (§ 94 Z 5 GewO) ist die Befugnis für Planung, Statik und Eingriffe in tragende Bauteile. Wir binden dafür konzessionierte Partnerbetriebe ein.
Generalunternehmer: alles aus einer Hand
Die Generalunternehmung ist das Modell, mit dem ein Bauunternehmen einem Bauherrn den größtmöglichen Aufwand abnimmt. Statt viele Einzelgewerke selbst zu koordinieren, übergibt der Bauherr das gesamte Projekt an einen Partner.
Ein Generalunternehmer (GU) trägt die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt. Er koordiniert alle Handwerksleistungen, überwacht die Bauausführung, hält den Zeitplan und das Budget und übergibt das Bauwerk schlüsselfertig. Der GU ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn — die Abstimmung zwischen den Gewerken läuft intern, nicht über den Bauherrn.
Der Unterschied zur Einzelvergabe ist erheblich. Wer Maurer, Elektriker, Installateur, Trockenbauer, Dachdecker und Maler einzeln beauftragt, wird ungewollt zum Vollzeit-Bauleiter — und trägt im Streitfall das Risiko, dass jedes Gewerk dem anderen die Schuld zuschiebt. Beim Generalunternehmer liegt die Schnittstellen-Verantwortung an einer Stelle: beim GU.
Skyline Bau übernimmt die Generalunternehmung mit einem eigenen Bau-Team für die wesentlichen Gewerke und einem eingespielten Netz spezialisierter Partner für den Rest. Der Bauherr bekommt einen verbindlichen Festpreis, einen fixen Zeitrahmen und einen persönlichen Ansprechpartner. So wird aus einem komplexen Bauvorhaben ein überschaubares Projekt mit klarer Verantwortung.
Gerade bei größeren Vorhaben — einem Neubau, einer umfassenden Zinshaussanierung, einem Abbruch mit anschließendem Neubau — zeigt sich der Wert dieses Modells. Je mehr Gewerke beteiligt sind, desto größer wird der Koordinationsaufwand, und desto wertvoller ist es, ihn an einen erfahrenen Generalunternehmer abzugeben. Skyline Bau übernimmt diese Rolle als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitetbetrieb mit der nötigen fachlichen Tiefe.
Festpreis nach ÖNORM B 2110
Die wichtigste Frage, die ein Bauherr an ein Bauunternehmen hat, lautet: Was kostet es — und gilt der Preis auch? Skyline Bau beantwortet sie mit einem verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110.
Die ÖNORM B 2110 ist die zentrale österreichische Norm für Bauverträge. Sie regelt die Werkvertragsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmen — von der Leistungsbeschreibung über die Abrechnung bis zum Umgang mit Änderungen und Nachträgen. Ein Angebot nach ÖNORM B 2110 ist damit für beide Seiten ein klarer, fairer Rahmen.
Der Festpreis bedeutet: Was im Angebot steht, gilt. Skyline Bau kalkuliert das Bauvorhaben vollständig und nennt einen verbindlichen Preis — nicht eine optimistische Schätzung, die sich während der Bauphase nach oben entwickelt. Voraussetzung dafür ist eine sorgfältige Vorarbeit: Begehung, Aufmaß, ein vollständiges Leistungsverzeichnis. Nur was vollständig erfasst ist, lässt sich seriös zum Festpreis anbieten.
Echte Nachträge entstehen nur dort, wo der Bauherr nachträglich Änderungen wünscht oder wo bei Sanierungen verdeckte Mängel zum Vorschein kommen, die vorab nicht erkennbar waren. Auch das regelt die ÖNORM B 2110 transparent. Skyline Bau geht mit solchen Fällen offen um — der Festpreis bleibt die verlässliche Grundlage, auf die sich der Bauherr stützen kann. Der Unterschied zu einem unseriösen Nachtrag ist klar: Echte Nachträge sind nachvollziehbar begründet und werden vorab besprochen, nicht stillschweigend in die Schlussrechnung geschoben.
Bauen in Wien: Behörden und Vorschriften
Bauen in Wien heißt auch, sich in einem dichten Geflecht aus Vorschriften und Behörden zu bewegen. Ein erfahrenes Bauunternehmen kennt diese Wege — und nimmt sie dem Bauherrn ab.
Den rechtlichen Rahmen setzt die Wiener Bauordnung. Sie regelt, welche Bauvorhaben anzeige- oder bewilligungspflichtig sind, welche Abstände und Bebauungsdichten gelten und welche Unterlagen einzureichen sind. Die zuständige Baubehörde ist die MA 37, bei der Bauansuchen, Anzeigen und Fertigstellungsmeldungen abgewickelt werden.
Eine Besonderheit ist die MA 19 — Architektur und Stadtgestaltung. Sie beurteilt Bauvorhaben in den zahlreichen Schutzzonen, in denen das historische Stadtbild bewahrt wird. Wer eine Gründerzeitfassade verändert oder ein altes Gebäude abbricht, hat es mit der MA 19 zu tun. Hinzu kommt die Pre-1945-Regelung, nach der Gebäude aus der Zeit vor 1945 nur mit besonderer Genehmigung abgebrochen werden dürfen.
Skyline Bau wickelt als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet diese Behördenwege ab — von der Einreichplanung über die MA-37-Bewilligung bis zur MA-19-Abstimmung. Der Bauherr muss sich nicht selbst durch die Vorschriften arbeiten; das Bauunternehmen kennt die Verfahren und führt das Projekt rechtssicher durch sie hindurch.
Diese Behördenkompetenz ist ein wesentlicher Teil dessen, was ein gutes Bauunternehmen ausmacht. Verzögerungen bei der Bewilligung gehören zu den häufigsten Gründen, warum sich Bauvorhaben hinziehen — ein Bauunternehmen, das die Verfahren kennt, beugt dem vor.
Konkret: Jedes Bauvorhaben in Wien wird bei der MA 37 (Baupolizei) eingereicht. Ein Bauführer in Kooperation mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben ist Pflicht. Bei Vorhaben in Schutzzonen oder unter Bausperren kommt eine Stellungnahme der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) hinzu. Für Gebäude vor 1945 ist der Abbruch zusätzlich bewilligungspflichtig, weil die MA 19 bestätigen muss, dass kein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht.
Bei umfassenden Sanierungen kommt die Förderung des wohnfonds_wien (Sockelsanierung) und der Sanierungsscheck des Bundes ins Spiel — kombiniert lassen sich die Kosten um bis zu 40 Prozent senken. Skyline Bau koordiniert diese Behördenwege. Wo eine Baumeister-Befugnis erforderlich ist — Einreichplanung, Statik, Bauführung im rechtlichen Sinn — erfolgt die Einreichung über einen konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO).
das Leistungsspektrum im Überblick
Ein vollwertiges Bauunternehmen deckt die gesamte Bandbreite des Bauens ab. Bei Skyline Bau lässt sich dieses Spektrum in vier Bereiche gliedern — und für jeden gibt es eine eigene, vertiefende Leistungsseite.
Der erste Bereich ist das Bauen von Grund auf: der Neubau als schlüsselfertige Errichtung, der Rohbau als tragendes Gerüst und das Fundament als Basis. Der zweite Bereich ist das Sanieren und Erweitern: Sanierung, Altbausanierung und Zinshaussanierung, dazu Zubau, Aufstockung und Dachgeschossausbau.
Der dritte Bereich umfasst die vorbereitenden Arbeiten: Abbruch, Entkernung, Aushub und Planieren — ohne sie kann kein Bauvorhaben beginnen. Der vierte Bereich ist die Gebäudehülle: Fassadendämmung, WDVS und Fassadensanierung machen ein Gebäude energieeffizient.
Der Vorteil, all diese Leistungen bei einem Bauunternehmen zu bündeln, liegt auf der Hand: Wer ein altes Haus abreißt und neu baut, wer ein Zinshaus saniert und dabei das Dach ausbaut, wer einen Zubau errichtet und die Fassade dämmt, braucht keine Kette einzelner Firmen zu koordinieren. Skyline Bau übernimmt als ausführendes Bauunternehmen das ganze Projekt — von der ersten vorbereitenden Erdbewegung bis zur fertig gedämmten Fassade, mit einem Vertrag und einer durchgängigen Verantwortung.
warum alles aus einer Hand zählt
Der größte Vorteil, den ein vollwertiges Bauunternehmen einem Bauherrn bietet, lässt sich in vier Worten zusammenfassen: alles aus einer Hand. Was abstrakt klingt, hat im Bauablauf ganz konkrete Folgen.
Der erste Vorteil ist die klare Verantwortung. Wenn ein einziges Unternehmen das gesamte Projekt verantwortet, gibt es im Mangelfall keine Diskussion darüber, welches Gewerk schuld ist. Der Bauherr hat einen Vertragspartner, der für das Ergebnis geradesteht — vom Aushub bis zum letzten Anstrich.
Der zweite Vorteil sind die nahtlosen Schnittstellen. Bei einem Bauvorhaben greifen Dutzende Arbeitsschritte ineinander — der Rohbau muss zum Fundament passen, die Haustechnik zum Rohbau, der Innenausbau zur Haustechnik. Wenn all das in einer Hand liegt, entfallen die Reibungsverluste, die entstehen, wenn einzeln beauftragte Firmen aufeinander warten oder sich nicht abstimmen.
Der dritte Vorteil ist die Zeit- und Kostensicherheit. Ein Bauunternehmen, das das ganze Projekt überblickt, kann einen realistischen Gesamtzeitplan und einen verbindlichen Festpreis nennen. Der Bauherr muss nicht selbst zum Bauleiter werden, sondern kann sich auf einen Partner verlassen. Genau dafür steht Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen in Wien.
was Skyline Bau auszeichnet
- Baumeisterkonzession — die höchste gewerberechtliche Befugnis am Bau, Planung und Statik aus einer Hand.
- Generalunternehmer — alle Gewerke koordiniert, ein Vertrag, ein Ansprechpartner.
- Eigenes Bau-Team — die wesentlichen Gewerke mit eigenem Personal statt langer Subunternehmer-Ketten.
- Festpreis nach ÖNORM B 2110 — verbindlich und schriftlich, ohne versteckte Nachträge.
- Volles Leistungsspektrum — Neubau, Rohbau, Sanierung, Zubau, Abbruch, Erdbau und Fassade.
- Behördenkompetenz — Einreichplanung, MA-37-Bewilligung und MA-19-Abstimmung inklusive.
- Wien-Erfahrung — vom Gründerzeithaus bis zum Neubau am Stadtrand, in allen Bezirken.
- 3 Mio. € Bau-Haftpflicht.
- Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022 — 2022 Sanierungsarbeiten am Parlament.
- Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB — auf alle Bauleistungen, 10 Jahre auf die Dachabdichtung.
in allen Wiener Bezirken aktiv
woran man ein gutes Bauunternehmen erkennt
Ein Bauunternehmen in Wien zu finden, das nicht nur einen guten Eindruck macht, sondern auch verlässlich liefert, ist nicht einfach. Es gibt aber klare Merkmale, an denen sich Qualität festmachen lässt.
Das erste Merkmal ist das schriftliche, vollständige Angebot. Ein seriöses Bauunternehmen legt ein detailliertes Leistungsverzeichnis vor und nennt einen verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110. Vorsicht ist geboten bei auffällig günstigen Pauschalangeboten ohne genaue Leistungsbeschreibung — was im Angebot fehlt, wird später über Nachträge teuer.
Das zweite Merkmal sind die eigenen Leute. Ein Bauunternehmen mit eigenem Bau-Team hat die Qualität und die Termine selbst in der Hand. Wird dagegen jede Leistung an wechselnde Subunternehmer weitergereicht, leidet erfahrungsgemäß die Verlässlichkeit. Das dritte Merkmal ist die fachliche Befugnis: Eine Baumeisterkonzession (§ 94 Z 5 GewO) berechtigt den Inhaber, Verantwortung für Planung und Statik zu tragen. Skyline Bau hat sie nicht und arbeitet dafür mit konzessionierten Partnerbetrieben.
Das vierte Merkmal ist die ehrliche Beratung. Ein gutes Bauunternehmen sagt dem Bauherrn auch, was nicht sinnvoll ist — ob eine Sanierung der Substanz wegen einem Abbruch weichen sollte, ob ein Zubau baurechtlich überhaupt zulässig ist. Skyline Bau steht für: schriftlicher Festpreis, eigenes Bau-Team, konzessionierte Partnerbetriebe für reglementierte Gewerke und eine Beratung, die das Interesse des Bauherrn über den schnellen Auftrag stellt.
Wer ein Bauunternehmen in Wien sucht, sollte sich von diesen Merkmalen leiten lassen — nicht vom niedrigsten Quadratmeterpreis. Der günstigste Anbieter ist am Bau selten der wirtschaftlichste, weil unvollständige Kalkulationen, mangelhafte Ausführung und Verzögerungen am Ende teurer kommen als ein von Anfang an realistisch kalkuliertes, fachgerecht ausgeführtes Bauvorhaben.
Bauunternehmen Wien für private und gewerbliche Bauherren
Private Bauherren
Vom Neubau des Eigenheims über den Zubau bis zur Sanierung — ein Partner für jedes private Bauvorhaben.
Zinshaus & Hausverwaltung
Sanierung, Aufstockung und Dachausbau verwalteter Liegenschaften mit Behörden- und Förderabwicklung.
Bauträger & Investoren
Neubau, Abbruch mit Neubau und schlüsselfertige Wohnprojekte als ausführendes Bauunternehmen.
Gewerbe & Unternehmen
Errichtung und Umbau von Gewerbe- und Bürogebäuden — termingerecht und im Festpreis.
Leistungen des Bauunternehmens Skyline Bau im Überblick
- Neubau — schlüsselfertige Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten
- Rohbau — Fundament, tragende Wände, Decken und Dachstuhl
- Sanierung, Altbausanierung und Zinshaussanierung
- Zubau und Aufstockung — Hauserweiterung zur Seite und nach oben
- Dachgeschossausbau zu vollwertigem Wohnraum
- Abbruch, Entkernung und Rückbau
- Aushub, Erdarbeiten und Planieren
- Fundament und Baugrubensicherung
- Fassadendämmung, WDVS und Fassadensanierung
- Einreichplanung und Behördenabwicklung MA 37 / MA 19
- Generalunternehmung — Koordination aller Gewerke
- Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110
so läuft ein Bauprojekt ab
Warum Skyline Bau als Ihr Bauunternehmen in Wien
- ausführendes Bauunternehmen mit konzessionierten Partnerbetrieben — das volle Leistungsvermögen aus einer Hand.
- Ausführendes Bauunternehmen — Planung, Statik und Behördenwege selbst verantwortet.
- Eigenes Bau-Team — verlässliche Termine und gleichbleibende Qualität ohne lange Subunternehmer-Ketten.
- Festpreis nach ÖNORM B 2110 — verbindlich und schriftlich, was im Angebot steht, gilt.
- Volles Leistungsspektrum — vom Abbruch über den Neubau bis zur Fassadendämmung.
- Behördenkompetenz — sichere Wege durch Wiener Bauordnung, MA 37 und MA 19.
- Ehrliche Beratung — wir sagen auch, was nicht sinnvoll ist, statt jedes Vorhaben zu verkaufen.
- 3 Mio. € Bau-Haftpflicht.
- Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022 — 2022 Sanierungsarbeiten am Parlament 1010 Wien.
- Sitz in Wien — mit kurzen Wegen in der ganzen Stadt, Anschrift im Impressum.
Was unterscheidet ein Bauunternehmen, eine Baufirma und einen Generalunternehmer?
Eine begriffliche Differenzierung, die in der Praxis regelmäßig für Verwirrung sorgt:
- Baufirma / Baumeisterbetrieb = Inhaber der Baumeisterkonzession nach § 94 Z 5 GewO, errichtet Hochbauten mit eigener bautechnischer Verantwortung. Plant, rechnet, reicht ein, baut aus.
- Bauunternehmen = Sammelbegriff für jede gewerbliche Einheit, die Bauleistungen erbringt — kann Baumeisterbetrieb sein oder eben Generalunternehmer/Bauträger ohne eigene Baumeisterkonzession.
- Generalunternehmer (GU) = ein Vertragspartner für das gesamte Bauwerk; bündelt alle Gewerke in einen Festpreisvertrag. Der GU muss nicht selbst Baumeister sein — er beauftragt die konzessionierten Fachbetriebe.
- Bauträger = entwickelt, baut und verkauft Immobilien auf eigene Rechnung; geregelt nach ÖNORM B 2118 und B 2120.
Skyline Bau tritt als ausführendes Bauunternehmen auf — wir koordinieren konzessionierte Baumeister-Partner und alle weiteren befugten Gewerke für Sie in einem Festpreis nach ÖNORM B 2110:2023.
Warum Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen wählen?
Erstens — Ein Vertrag statt zehn. Wer mit einem klassischen Baumeisterbetrieb baut, hat danach noch Verträge mit Elektriker, Installateur, Fliesenleger, Bodenleger, Maler. Bei Skyline Bau ist alles in einem Festpreisvertrag nach ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023).
Zweitens — Schlüsselfertig im engeren Sinn. Bei Skyline Bau heißt schlüsselfertig: einziehbar mit fertig montierten Sanitärobjekten, Boden verlegt, gestrichen, Steckdosen montiert, Türen eingehängt. Nicht „Rohbau plus ein paar Gewerke“.
Drittens — UWG-konformes Rollenmodell. Skyline Bau koordiniert reglementierte Gewerke ausschließlich über entsprechend befugte Partnerbetriebe — saubere Trennung, juristisch sicher, transparent.
Die Skyline Bau tritt als ausführendes Bauunternehmen auf. Reglementierte Gewerke — insbesondere Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5 GewO), Planungs- und Statikleistungen, Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25 GewO) sowie Fliesenleger-Arbeiten (§ 94 Z 38 GewO) — werden ausschließlich durch entsprechend befugte Subunternehmer und Partnerbetriebe ausgeführt. Ausführende Bauleistungen erfolgen durch im Unternehmensverbund stehende Gewerbetreibende mit aufrechter Berechtigung.
Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.
Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen
Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.
1. Die GISA-Zahl
Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.
2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe
Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.
3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110
Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.
Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.
Was wir nicht versprechen.
Vier Dinge, die Sie woanders hören — und bei uns nicht
Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass jemand alles verspricht. Es entsteht dadurch, dass jemand sagt, wo die Grenze ist.
- „Wir sind die Günstigsten.“ — Sind wir nicht. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist billiger. Bis zur Schlussrechnung.
- „Das geht in zwei Wochen.“ — Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, keine Verhandlungssache. Wer es trotzdem verspricht, arbeitet gegen die Belegreife — und Sie haben in zwei Jahren hohl klingende Fliesen.
- „Ich sag Ihnen gleich am Telefon, was das kostet.“ — Nein. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge.
- „Wir machen alles selbst.“ — Dürfen wir nicht. Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) sind reglementiert. Wer behauptet, das alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.
Wann Sie uns nicht brauchen
Nicht jedes Projekt braucht ein Bauunternehmen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung ehrlich, wenn Sie bei uns falsch sind — auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.
Ein einzelnes Gewerk
Wenn nur der Maler kommen soll, brauchen Sie keinen Koordinator. Beauftragen Sie ihn direkt — das ist günstiger.
Überwiegend Statik und Planung
Besteht Ihr Projekt hauptsächlich aus Einreichplanung und statischer Berechnung, gehen Sie direkt zum konzessionierten Baumeister. Ein Bauunternehmen dazwischen ist eine Ebene zu viel.
Technisch intakt, nur alt
Leitungen aus Kupfer, Abdichtung hält, keine Feuchteschäden? Dann reicht eine Renovierung. Sparen Sie sich das Geld.
Warum wir das sagen: Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.
Referenz: Parlamentsgebäude Wien
- Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38 GewO) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe, koordiniert von Skyline Bau. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Das Referenzschreiben vom 17.10.2022 bescheinigt die Ausführung als qualitativ hochwertig, termingerecht und wirtschaftlich. Referenzschreiben als PDF ansehen
- Was das belegt — Im Parlamentsgebäude wird nicht nach Prospekt gearbeitet. Es gibt Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster und eine Abnahme, die keine Nachlässigkeit durchgehen lässt. Wer dort besteht, kann auch eine Zinshaussanierung mit 30 Parteien.
- Und was es nicht belegt — Wir sind dadurch kein konzessionierter Baumeister geworden. Die reglementierten Gewerke liefen auch dort über befugte Partnerbetriebe. Das ist keine Schwäche, sondern die gesetzliche Ordnung — und wir halten uns daran.
Alles aus einer Hand: sieben Punkte, die überprüfbar sind
Der Satz steht auf jeder zweiten Bauwebsite. Bei uns bedeutet er sieben konkrete Dinge, die Sie vor der Unterschrift abfragen können.
| Punkt | Was Sie davon haben |
|---|---|
| Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110 | eine Rechtsgrundlage statt zwölf verschiedener AGB |
| Ein Festpreis nach Begehung | die Summe steht, solange Sie nichts ändern |
| Ein Terminplan | ein Fertigstellungstermin statt zwölf Zusagen |
| Ein Ansprechpartner | eine Nummer, auch wenn es klemmt |
| Eine Rechnung | Zahlung nach Baufortschritt, mit Haftrücklass |
| Eine Gewährleistung | kein Streit darüber, welches Gewerk schuld ist |
| Eine Bau-Haftpflicht | 3 Mio. Euro Deckung für das gesamte Vorhaben |
Was wir selbst ausführen
| Bereich | Ausführung |
|---|---|
| Maurer- und Betonarbeiten, Durchbrüche, Estrich | eigene Mannschaft |
| Abbruch, Entkernung, Entsorgung | eigene Mannschaft |
| Trockenbau, Fliesen, Malerei, Böden | eigene Mannschaft |
| Fassade, Dämmung, Gerüst | eigene Mannschaft mit Gerüstpartner |
| Elektro, Gas, Wasser, Heizung | konzessionierte Partnerbetriebe, von uns koordiniert und verantwortet |
| Statik, Vermessung, Energieausweis | Ziviltechniker, von uns beauftragt |
Häufige Fragen zum Bauunternehmen Wien
Arbeiten Sie in allen 23 Wiener Bezirken?
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Wer ist mein Vertragspartner?
Wo prüfe ich die Gewerbeberechtigung?
Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht?
Was macht ein Bauunternehmen?
Was ist der Unterschied zwischen Bauunternehmen, Baufirma und Baumeister?
Was kostet ein Bauunternehmen in Wien?
Was ist ein Generalunternehmer?
Welche Leistungen bietet Skyline Bau?
Was ist ein Festpreis nach ÖNORM B 2110?
Übernimmt Skyline Bau die Behördenwege?
Baut Skyline Bau auch außerhalb Wiens?
Hat Skyline Bau ein eigenes Bau-Team?
Wie läuft ein Bauprojekt ab?
Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?
Welche Gewährleistung gibt Skyline Bau?
Ist Skyline Bau versichert?
Übernimmt Skyline Bau auch kleine Aufträge?
Kann Skyline Bau Abbruch und Neubau zusammen übernehmen?
Hat Skyline Bau Referenzen?
Berät Skyline Bau auch zur Förderung?
Plant Skyline Bau auch?
Wie bekomme ich ein Angebot?
Was kostet ein Bauunternehmen pro Quadratmeter?
Was kostet die Bauleitung?
Was ist der Unterschied zwischen Stunden- und Pauschalpreis?
Wie hoch sind übliche Stundensätze?
Warum sind manche Angebote deutlich günstiger?
Was gehört in ein prüffähiges Angebot?
Wann wird welcher Teil fällig?
Kann ich einen Teil der Summe einbehalten?
Was passiert bei Verzug?
Wie läuft die Abnahme ab?
Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?
Wer haftet für Schäden am Nachbargebäude?
Was ist eine Bau-Haftpflicht und wie hoch sollte sie sein?
Was passiert, wenn das Bauunternehmen insolvent wird?
Wie prüfe ich, ob ein Betrieb befugt ist?
Was ist bei Bauarbeiten in Wien behördlich zu beachten?
Wie wird mit Nachbarn und Bewohnern umgegangen?
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Bauträger?
Übernehmen Sie auch Subaufträge?
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalplaner?
Brauche ich einen Architekten?
Was kostet eine Begehung?
Arbeiten Sie mit festen Leuten oder mit Leihpersonal?
Leistungen von Skyline Bau
Bauunternehmen Wien anfragen
Sie suchen ein zuverlässiges Bauunternehmen in Wien? Fordern Sie ein kostenloses Angebot an — nach der Besichtigung, mit Festpreis nach ÖNORM. Skyline Bau antwortet in 2 Werktagen.
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Bau fertig? Die Reinigung kommt aus derselben Hand.
Am Ende jedes Bauvorhabens steht die Bauendreinigung. Unsere Partnerfirma Bling Premium Reinigung übernimmt sie abgestimmt auf den Bauzeitplan, sodass die Übergabe nicht daran hängt. Mehr unter bling-bling.at.
Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.