Jetzt anrufenWhatsAppE-Mail

Bauunternehmen Wiendas alles auseiner Hand baut.

Vom ausführenden Bauunternehmen — nicht vom Vermittler.

Skyline Bau ist ein ausführendes Bauunternehmen in Wien — kein Vermittlungsportal. Freie Gewerke führen unsere eigenen Leute aus, reglementierte laufen über konzessionierte Partnerbetriebe, die im Angebot namentlich stehen. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, Festpreis nach ÖNORM B 2110.

Ein Bauunternehmen in Wien kostet je nach Leistung 250 bis 3.600 € pro Quadratmeter. Renovierung 250–500 €/m², Wohnungssanierung 900–1.800 €/m², Generalsanierung 1.200–2.200 €/m², Rohbau 950–1.500 €/m², Neubau schlüsselfertig 2.400–3.600 €/m². Skyline Bau ist ausführendes Bauunternehmen nach § 99 GewO und kein Vermittlungsportal: Abbruch, Trockenbau, Estrich, Fliesen, Malerei und Dämmung machen eigene Leute, Baumeisterleistungen, Statik, Gas, Sanitär und Elektro konzessionierte Partnerbetriebe. Sie haben einen Vertrag und eine Gewährleistung.
◆ausführendes Bauunternehmen ◆Sanierung & Neubau ◆Festpreis nach ÖNORM B 2110 ◆3 Mio. € versichert ◆Sitz unserem Standort 1210

Skyline Bau · Bauunternehmen Wien

Baufirma, ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet und Generalunternehmer in einem — Neubau, Rohbau, Sanierung, Zubau, Abbruch und Fassade aus einer Hand — Festpreis nach ÖNORM B 2110, eigenes Bau-Team, 3 Mio. € Bau-Haftpflicht, Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022, Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB.

„Bauunternehmen Wien, das alles aus einer Hand baut“ — das ist der zentrale Vorteil des Generalunternehmer-Modells. Statt zehn Einzelverträgen mit zehn Subunternehmern, die untereinander Schnittstellen-Konflikte austragen, haben Sie einen Vertrag, einen Festpreis, einen Ansprechpartner. Am Ende steht ein schlüsselfertiges Objekt ohne die typischen Reibungsverluste, ohne wochenlange Terminstreitigkeiten zwischen Elektriker und Maler, ohne nachträgliche Mehrkostenforderungen, weil die Schnittstelle nicht geplant war.


Was kostet ein Bauunternehmen in Wien?

Was die Leistung eines Bauunternehmens kostet, hängt vollständig vom Bauvorhaben ab — ein Neubau lässt sich nicht mit einer Badsanierung vergleichen. Die folgenden Richtwerte geben eine grobe Orientierung; den verbindlichen Preis nennt Skyline Bau nach Begehung und Aufmaß im Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110.

Richtpreise Bauleistungen Wien (netto)
Neubau schlüsselfertig2.500–4.000 €/m²
Rohbau je m² BGF1.250–2.850 €/m²
Umfassende Sanierung800–2.000 €/m²
Festpreisnach Aufmaß

Stand 2026 · netto · grobe Richtwerte · jedes Bauvorhaben wird einzeln kalkuliert · verbindlicher Preis im Festpreisangebot.

Die Baukosten werden von vielen Faktoren bestimmt: der Art und Größe des Bauvorhabens, dem Ausstattungsstandard, dem Zustand der vorhandenen Substanz bei Sanierungen, der Bauweise und der Zugänglichkeit der Baustelle. Ein seriöses Bauunternehmen kalkuliert auf Basis eines konkreten Aufmaßes und eines Leistungsverzeichnisses — nicht auf einen pauschalen Quadratmeterpreis aus dem Internet.

Wichtig ist beim Angebotsvergleich der vollständige Leistungsumfang. Ein scheinbar günstiges Angebot, in dem Positionen fehlen, wird über Nachträge teuer. Skyline Bau kalkuliert von Anfang an vollständig und nennt einen verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110 — was im Angebot steht, gilt. Das schützt den Bauherrn vor bösen Überraschungen während der Bauphase.

Detaillierte Preise zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten — etwa zum Rohbau, zur Zinshaussanierung oder zur Fassadendämmung. Skyline Bau berät im kostenlosen Erstgespräch ehrlich, mit welchem Budget für Ihr konkretes Vorhaben zu rechnen ist. Ein realistisch kalkuliertes Angebot ist dabei kein Nachteil, sondern ein Schutz: Wer von Anfang an mit ehrlichen Zahlen plant, erlebt während der Bauphase keine bösen Überraschungen.

Bauunternehmen, Baufirma, Baumeister

Im Alltag werden die Begriffe Bauunternehmen, Baufirma und Baumeister fast gleichbedeutend verwendet. Es lohnt sich aber, die feinen Unterschiede zu kennen — sie sagen etwas über die Befugnisse und das Leistungsvermögen eines Betriebs aus.

Ein Bauunternehmen beziehungsweise eine Baufirma ist ganz allgemein ein Betrieb, der Bauleistungen erbringt. Der Begriff sagt für sich genommen noch nichts über den Umfang der gewerberechtlichen Befugnisse aus — er ist die breite Sammelbezeichnung.

Der Baumeister dagegen ist ein geschützter Begriff. Die Baumeisterkonzession ist die umfassendste Befugnis im Bauwesen: Sie berechtigt zum Planen, Berechnen, Leiten und Ausführen von Hochbauten. Ein konzessionierter Baumeisterbetrieb kann die statische und bautechnische Verantwortung selbst übernehmen, Einreichpläne erstellen und ein Bauvorhaben behördlich begleiten. Nicht jede Baufirma hat diese Konzession — ein Baumeisterbetrieb ist insofern ein Bauunternehmen mit der höchsten fachlichen Befugnis.

Skyline Bau vereint beide Rollen: Wir sind ein Bauunternehmen in Kooperation mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben. Das bedeutet für den Bauherrn, dass Planung, statische Verantwortung, Behördenabwicklung und Bauausführung in einer Hand liegen — ohne dass für die fachlich anspruchsvollen Teile externe Befugnisträger zugekauft werden müssen. Diese Bündelung ist die Grundlage dafür, ein Bauvorhaben wirklich aus einer Hand anbieten zu können.

Für den Bauherrn ist diese Bündelung mehr als eine organisatorische Frage. Sie bedeutet, dass es eine einzige Stelle gibt, die das Bauvorhaben fachlich, rechtlich und terminlich verantwortet — vom ersten Plan bis zur Übergabe. Wer dagegen Planung, Statik und Ausführung auf verschiedene Betriebe verteilt, muss diese Schnittstellen selbst managen und trägt das Risiko, wenn sie nicht zusammenpassen.

Das ausführende Bauunternehmen mit konzessionierten Baumeistern

Die Baumeisterkonzession ist das fachliche Fundament eines vollwertigen Bauunternehmens. Sie unterscheidet einen Baumeisterbetrieb von einem reinen ausführenden Handwerksbetrieb — und sie hat für den Bauherrn handfeste Vorteile.

Ein ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet darf Hochbauten planen und berechnen, die zugehörigen statischen und bauphysikalischen Nachweise erstellen, die Einreichung bei der Baubehörde übernehmen und die Bauausführung leiten. Er trägt damit die fachliche und rechtliche Gesamtverantwortung für ein Bauvorhaben — von der ersten Skizze bis zur Fertigstellung.

Für den Bauherrn bedeutet das vor allem weniger Schnittstellen. Wer mit einem Baumeisterbetrieb baut, braucht für die statische Verantwortung und die Einreichplanung keinen separaten Befugnisträger zu beauftragen — der Baumeister deckt das ab. Das vereinfacht den Bauablauf, verkürzt die Wege und macht klar, wer im Zweifel verantwortlich ist.

Skyline Bau ist als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitetbetrieb der zuverlässige Partner für anspruchsvolle Bauvorhaben — von der statisch heiklen Aufstockung über den Eingriff ins Tragwerk bei der Zinshaussanierung bis zum kompletten Neubau. Die Baumeisterkonzession (§ 94 Z 5 GewO) ist die Befugnis für Planung, Statik und Eingriffe in tragende Bauteile. Wir binden dafür konzessionierte Partnerbetriebe ein.

Generalunternehmer: alles aus einer Hand

Die Generalunternehmung ist das Modell, mit dem ein Bauunternehmen einem Bauherrn den größtmöglichen Aufwand abnimmt. Statt viele Einzelgewerke selbst zu koordinieren, übergibt der Bauherr das gesamte Projekt an einen Partner.

Ein Generalunternehmer (GU) trägt die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt. Er koordiniert alle Handwerksleistungen, überwacht die Bauausführung, hält den Zeitplan und das Budget und übergibt das Bauwerk schlüsselfertig. Der GU ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn — die Abstimmung zwischen den Gewerken läuft intern, nicht über den Bauherrn.

Der Unterschied zur Einzelvergabe ist erheblich. Wer Maurer, Elektriker, Installateur, Trockenbauer, Dachdecker und Maler einzeln beauftragt, wird ungewollt zum Vollzeit-Bauleiter — und trägt im Streitfall das Risiko, dass jedes Gewerk dem anderen die Schuld zuschiebt. Beim Generalunternehmer liegt die Schnittstellen-Verantwortung an einer Stelle: beim GU.

Skyline Bau übernimmt die Generalunternehmung mit einem eigenen Bau-Team für die wesentlichen Gewerke und einem eingespielten Netz spezialisierter Partner für den Rest. Der Bauherr bekommt einen verbindlichen Festpreis, einen fixen Zeitrahmen und einen persönlichen Ansprechpartner. So wird aus einem komplexen Bauvorhaben ein überschaubares Projekt mit klarer Verantwortung.

Gerade bei größeren Vorhaben — einem Neubau, einer umfassenden Zinshaussanierung, einem Abbruch mit anschließendem Neubau — zeigt sich der Wert dieses Modells. Je mehr Gewerke beteiligt sind, desto größer wird der Koordinationsaufwand, und desto wertvoller ist es, ihn an einen erfahrenen Generalunternehmer abzugeben. Skyline Bau übernimmt diese Rolle als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitetbetrieb mit der nötigen fachlichen Tiefe.

Festpreis nach ÖNORM B 2110

Die wichtigste Frage, die ein Bauherr an ein Bauunternehmen hat, lautet: Was kostet es — und gilt der Preis auch? Skyline Bau beantwortet sie mit einem verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110.

Die ÖNORM B 2110 ist die zentrale österreichische Norm für Bauverträge. Sie regelt die Werkvertragsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmen — von der Leistungsbeschreibung über die Abrechnung bis zum Umgang mit Änderungen und Nachträgen. Ein Angebot nach ÖNORM B 2110 ist damit für beide Seiten ein klarer, fairer Rahmen.

Der Festpreis bedeutet: Was im Angebot steht, gilt. Skyline Bau kalkuliert das Bauvorhaben vollständig und nennt einen verbindlichen Preis — nicht eine optimistische Schätzung, die sich während der Bauphase nach oben entwickelt. Voraussetzung dafür ist eine sorgfältige Vorarbeit: Begehung, Aufmaß, ein vollständiges Leistungsverzeichnis. Nur was vollständig erfasst ist, lässt sich seriös zum Festpreis anbieten.

Echte Nachträge entstehen nur dort, wo der Bauherr nachträglich Änderungen wünscht oder wo bei Sanierungen verdeckte Mängel zum Vorschein kommen, die vorab nicht erkennbar waren. Auch das regelt die ÖNORM B 2110 transparent. Skyline Bau geht mit solchen Fällen offen um — der Festpreis bleibt die verlässliche Grundlage, auf die sich der Bauherr stützen kann. Der Unterschied zu einem unseriösen Nachtrag ist klar: Echte Nachträge sind nachvollziehbar begründet und werden vorab besprochen, nicht stillschweigend in die Schlussrechnung geschoben.

Bauen in Wien: Behörden und Vorschriften

Bauen in Wien heißt auch, sich in einem dichten Geflecht aus Vorschriften und Behörden zu bewegen. Ein erfahrenes Bauunternehmen kennt diese Wege — und nimmt sie dem Bauherrn ab.

Den rechtlichen Rahmen setzt die Wiener Bauordnung. Sie regelt, welche Bauvorhaben anzeige- oder bewilligungspflichtig sind, welche Abstände und Bebauungsdichten gelten und welche Unterlagen einzureichen sind. Die zuständige Baubehörde ist die MA 37, bei der Bauansuchen, Anzeigen und Fertigstellungsmeldungen abgewickelt werden.

Eine Besonderheit ist die MA 19 — Architektur und Stadtgestaltung. Sie beurteilt Bauvorhaben in den zahlreichen Schutzzonen, in denen das historische Stadtbild bewahrt wird. Wer eine Gründerzeitfassade verändert oder ein altes Gebäude abbricht, hat es mit der MA 19 zu tun. Hinzu kommt die Pre-1945-Regelung, nach der Gebäude aus der Zeit vor 1945 nur mit besonderer Genehmigung abgebrochen werden dürfen.

Skyline Bau wickelt als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet diese Behördenwege ab — von der Einreichplanung über die MA-37-Bewilligung bis zur MA-19-Abstimmung. Der Bauherr muss sich nicht selbst durch die Vorschriften arbeiten; das Bauunternehmen kennt die Verfahren und führt das Projekt rechtssicher durch sie hindurch.

Diese Behördenkompetenz ist ein wesentlicher Teil dessen, was ein gutes Bauunternehmen ausmacht. Verzögerungen bei der Bewilligung gehören zu den häufigsten Gründen, warum sich Bauvorhaben hinziehen — ein Bauunternehmen, das die Verfahren kennt, beugt dem vor.

Konkret: Jedes Bauvorhaben in Wien wird bei der MA 37 (Baupolizei) eingereicht. Ein Bauführer in Kooperation mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben ist Pflicht. Bei Vorhaben in Schutzzonen oder unter Bausperren kommt eine Stellungnahme der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) hinzu. Für Gebäude vor 1945 ist der Abbruch zusätzlich bewilligungspflichtig, weil die MA 19 bestätigen muss, dass kein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht.

Bei umfassenden Sanierungen kommt die Förderung des wohnfonds_wien (Sockelsanierung) und der Sanierungsscheck des Bundes ins Spiel — kombiniert lassen sich die Kosten um bis zu 40 Prozent senken. Skyline Bau koordiniert diese Behördenwege. Wo eine Baumeister-Befugnis erforderlich ist — Einreichplanung, Statik, Bauführung im rechtlichen Sinn — erfolgt die Einreichung über einen konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO).

das Leistungsspektrum im Überblick

Ein vollwertiges Bauunternehmen deckt die gesamte Bandbreite des Bauens ab. Bei Skyline Bau lässt sich dieses Spektrum in vier Bereiche gliedern — und für jeden gibt es eine eigene, vertiefende Leistungsseite.

Der erste Bereich ist das Bauen von Grund auf: der Neubau als schlüsselfertige Errichtung, der Rohbau als tragendes Gerüst und das Fundament als Basis. Der zweite Bereich ist das Sanieren und Erweitern: Sanierung, Altbausanierung und Zinshaussanierung, dazu Zubau, Aufstockung und Dachgeschossausbau.

Der dritte Bereich umfasst die vorbereitenden Arbeiten: Abbruch, Entkernung, Aushub und Planieren — ohne sie kann kein Bauvorhaben beginnen. Der vierte Bereich ist die Gebäudehülle: Fassadendämmung, WDVS und Fassadensanierung machen ein Gebäude energieeffizient.

Der Vorteil, all diese Leistungen bei einem Bauunternehmen zu bündeln, liegt auf der Hand: Wer ein altes Haus abreißt und neu baut, wer ein Zinshaus saniert und dabei das Dach ausbaut, wer einen Zubau errichtet und die Fassade dämmt, braucht keine Kette einzelner Firmen zu koordinieren. Skyline Bau übernimmt als ausführendes Bauunternehmen das ganze Projekt — von der ersten vorbereitenden Erdbewegung bis zur fertig gedämmten Fassade, mit einem Vertrag und einer durchgängigen Verantwortung.

warum alles aus einer Hand zählt

Der größte Vorteil, den ein vollwertiges Bauunternehmen einem Bauherrn bietet, lässt sich in vier Worten zusammenfassen: alles aus einer Hand. Was abstrakt klingt, hat im Bauablauf ganz konkrete Folgen.

Der erste Vorteil ist die klare Verantwortung. Wenn ein einziges Unternehmen das gesamte Projekt verantwortet, gibt es im Mangelfall keine Diskussion darüber, welches Gewerk schuld ist. Der Bauherr hat einen Vertragspartner, der für das Ergebnis geradesteht — vom Aushub bis zum letzten Anstrich.

Der zweite Vorteil sind die nahtlosen Schnittstellen. Bei einem Bauvorhaben greifen Dutzende Arbeitsschritte ineinander — der Rohbau muss zum Fundament passen, die Haustechnik zum Rohbau, der Innenausbau zur Haustechnik. Wenn all das in einer Hand liegt, entfallen die Reibungsverluste, die entstehen, wenn einzeln beauftragte Firmen aufeinander warten oder sich nicht abstimmen.

Der dritte Vorteil ist die Zeit- und Kostensicherheit. Ein Bauunternehmen, das das ganze Projekt überblickt, kann einen realistischen Gesamtzeitplan und einen verbindlichen Festpreis nennen. Der Bauherr muss nicht selbst zum Bauleiter werden, sondern kann sich auf einen Partner verlassen. Genau dafür steht Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen in Wien.

was Skyline Bau auszeichnet

  • Baumeisterkonzession — die höchste gewerberechtliche Befugnis am Bau, Planung und Statik aus einer Hand.
  • Generalunternehmer — alle Gewerke koordiniert, ein Vertrag, ein Ansprechpartner.
  • Eigenes Bau-Team — die wesentlichen Gewerke mit eigenem Personal statt langer Subunternehmer-Ketten.
  • Festpreis nach ÖNORM B 2110 — verbindlich und schriftlich, ohne versteckte Nachträge.
  • Volles Leistungsspektrum — Neubau, Rohbau, Sanierung, Zubau, Abbruch, Erdbau und Fassade.
  • Behördenkompetenz — Einreichplanung, MA-37-Bewilligung und MA-19-Abstimmung inklusive.
  • Wien-Erfahrung — vom Gründerzeithaus bis zum Neubau am Stadtrand, in allen Bezirken.
  • 3 Mio. € Bau-Haftpflicht.
  • Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022 — 2022 Sanierungsarbeiten am Parlament.
  • Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB — auf alle Bauleistungen, 10 Jahre auf die Dachabdichtung.

in allen Wiener Bezirken aktiv

1.Innere Stadt2.Leopoldstadt3.Landstraße7.Neubau8.Josefstadt9.Alsergrund10.Favoriten13.Hietzing16.Ottakring18.Währing19.Döbling21.Floridsdorf22.Donaustadt23.Liesing+Wien-Umgebung

woran man ein gutes Bauunternehmen erkennt

Ein Bauunternehmen in Wien zu finden, das nicht nur einen guten Eindruck macht, sondern auch verlässlich liefert, ist nicht einfach. Es gibt aber klare Merkmale, an denen sich Qualität festmachen lässt.

Das erste Merkmal ist das schriftliche, vollständige Angebot. Ein seriöses Bauunternehmen legt ein detailliertes Leistungsverzeichnis vor und nennt einen verbindlichen Festpreis nach ÖNORM B 2110. Vorsicht ist geboten bei auffällig günstigen Pauschalangeboten ohne genaue Leistungsbeschreibung — was im Angebot fehlt, wird später über Nachträge teuer.

Das zweite Merkmal sind die eigenen Leute. Ein Bauunternehmen mit eigenem Bau-Team hat die Qualität und die Termine selbst in der Hand. Wird dagegen jede Leistung an wechselnde Subunternehmer weitergereicht, leidet erfahrungsgemäß die Verlässlichkeit. Das dritte Merkmal ist die fachliche Befugnis: Eine Baumeisterkonzession (§ 94 Z 5 GewO) berechtigt den Inhaber, Verantwortung für Planung und Statik zu tragen. Skyline Bau hat sie nicht und arbeitet dafür mit konzessionierten Partnerbetrieben.

Das vierte Merkmal ist die ehrliche Beratung. Ein gutes Bauunternehmen sagt dem Bauherrn auch, was nicht sinnvoll ist — ob eine Sanierung der Substanz wegen einem Abbruch weichen sollte, ob ein Zubau baurechtlich überhaupt zulässig ist. Skyline Bau steht für: schriftlicher Festpreis, eigenes Bau-Team, konzessionierte Partnerbetriebe für reglementierte Gewerke und eine Beratung, die das Interesse des Bauherrn über den schnellen Auftrag stellt.

Wer ein Bauunternehmen in Wien sucht, sollte sich von diesen Merkmalen leiten lassen — nicht vom niedrigsten Quadratmeterpreis. Der günstigste Anbieter ist am Bau selten der wirtschaftlichste, weil unvollständige Kalkulationen, mangelhafte Ausführung und Verzögerungen am Ende teurer kommen als ein von Anfang an realistisch kalkuliertes, fachgerecht ausgeführtes Bauvorhaben.

Bauunternehmen Wien für private und gewerbliche Bauherren

Private Bauherren

Vom Neubau des Eigenheims über den Zubau bis zur Sanierung — ein Partner für jedes private Bauvorhaben.

Zinshaus & Hausverwaltung

Sanierung, Aufstockung und Dachausbau verwalteter Liegenschaften mit Behörden- und Förderabwicklung.

Bauträger & Investoren

Neubau, Abbruch mit Neubau und schlüsselfertige Wohnprojekte als ausführendes Bauunternehmen.

Gewerbe & Unternehmen

Errichtung und Umbau von Gewerbe- und Bürogebäuden — termingerecht und im Festpreis.

Leistungen des Bauunternehmens Skyline Bau im Überblick

  • Neubau — schlüsselfertige Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten
  • Rohbau — Fundament, tragende Wände, Decken und Dachstuhl
  • Sanierung, Altbausanierung und Zinshaussanierung
  • Zubau und Aufstockung — Hauserweiterung zur Seite und nach oben
  • Dachgeschossausbau zu vollwertigem Wohnraum
  • Abbruch, Entkernung und Rückbau
  • Aushub, Erdarbeiten und Planieren
  • Fundament und Baugrubensicherung
  • Fassadendämmung, WDVS und Fassadensanierung
  • Einreichplanung und Behördenabwicklung MA 37 / MA 19
  • Generalunternehmung — Koordination aller Gewerke
  • Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110

so läuft ein Bauprojekt ab

Erstgespräch & BegehungKostenlose Begehung in Wien, Klärung von Bauvorhaben, Zielen und Rahmenbedingungen.
Planung & AngebotPlanung, Aufmaß, Leistungsverzeichnis und verbindliches Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110.
Einreichung & BewilligungEinreichplanung und Abwicklung der Bewilligung bei MA 37, bei Bedarf Abstimmung mit der MA 19.
BauausführungKoordinierte Ausführung aller Gewerke durch das eigene Bau-Team unter Bauleitung.
QualitätskontrolleLaufende Überwachung von Qualität, Termin und Kosten durch den verantwortlichen Baumeister.
Abnahme & ÜbergabeEndabnahme, schlüsselfertige Übergabe mit Dokumentation, Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB.

Warum Skyline Bau als Ihr Bauunternehmen in Wien

  • ausführendes Bauunternehmen mit konzessionierten Partnerbetrieben — das volle Leistungsvermögen aus einer Hand.
  • Ausführendes Bauunternehmen — Planung, Statik und Behördenwege selbst verantwortet.
  • Eigenes Bau-Team — verlässliche Termine und gleichbleibende Qualität ohne lange Subunternehmer-Ketten.
  • Festpreis nach ÖNORM B 2110 — verbindlich und schriftlich, was im Angebot steht, gilt.
  • Volles Leistungsspektrum — vom Abbruch über den Neubau bis zur Fassadendämmung.
  • Behördenkompetenz — sichere Wege durch Wiener Bauordnung, MA 37 und MA 19.
  • Ehrliche Beratung — wir sagen auch, was nicht sinnvoll ist, statt jedes Vorhaben zu verkaufen.
  • 3 Mio. € Bau-Haftpflicht.
  • Subunternehmer bei der Parlamentssanierung 2022 — 2022 Sanierungsarbeiten am Parlament 1010 Wien.
  • Sitz in Wien — mit kurzen Wegen in der ganzen Stadt, Anschrift im Impressum.

Was unterscheidet ein Bauunternehmen, eine Baufirma und einen Generalunternehmer?

Eine begriffliche Differenzierung, die in der Praxis regelmäßig für Verwirrung sorgt:

  • Baufirma / Baumeisterbetrieb = Inhaber der Baumeisterkonzession nach § 94 Z 5 GewO, errichtet Hochbauten mit eigener bautechnischer Verantwortung. Plant, rechnet, reicht ein, baut aus.
  • Bauunternehmen = Sammelbegriff für jede gewerbliche Einheit, die Bauleistungen erbringt — kann Baumeisterbetrieb sein oder eben Generalunternehmer/Bauträger ohne eigene Baumeisterkonzession.
  • Generalunternehmer (GU) = ein Vertragspartner für das gesamte Bauwerk; bündelt alle Gewerke in einen Festpreisvertrag. Der GU muss nicht selbst Baumeister sein — er beauftragt die konzessionierten Fachbetriebe.
  • Bauträger = entwickelt, baut und verkauft Immobilien auf eigene Rechnung; geregelt nach ÖNORM B 2118 und B 2120.

Skyline Bau tritt als ausführendes Bauunternehmen auf — wir koordinieren konzessionierte Baumeister-Partner und alle weiteren befugten Gewerke für Sie in einem Festpreis nach ÖNORM B 2110:2023.

Warum Skyline Bau als ausführendes Bauunternehmen wählen?

Erstens — Ein Vertrag statt zehn. Wer mit einem klassischen Baumeisterbetrieb baut, hat danach noch Verträge mit Elektriker, Installateur, Fliesenleger, Bodenleger, Maler. Bei Skyline Bau ist alles in einem Festpreisvertrag nach ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023).

Zweitens — Schlüsselfertig im engeren Sinn. Bei Skyline Bau heißt schlüsselfertig: einziehbar mit fertig montierten Sanitärobjekten, Boden verlegt, gestrichen, Steckdosen montiert, Türen eingehängt. Nicht „Rohbau plus ein paar Gewerke“.

Drittens — UWG-konformes Rollenmodell. Skyline Bau koordiniert reglementierte Gewerke ausschließlich über entsprechend befugte Partnerbetriebe — saubere Trennung, juristisch sicher, transparent.

Rechtlicher Hinweis zur Leistungserbringung:
Die Skyline Bau tritt als ausführendes Bauunternehmen auf. Reglementierte Gewerke — insbesondere Baumeister-Leistungen (§ 94 Z 5 GewO), Planungs- und Statikleistungen, Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO), Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25 GewO) sowie Fliesenleger-Arbeiten (§ 94 Z 38 GewO) — werden ausschließlich durch entsprechend befugte Subunternehmer und Partnerbetriebe ausgeführt. Ausführende Bauleistungen erfolgen durch im Unternehmensverbund stehende Gewerbetreibende mit aufrechter Berechtigung.
Prüfen Sie uns

Drei Dinge, die Sie bei jedem Anbieter verlangen sollten.

Was Sie vor Vertragsabschluss von uns bekommen

Am Bau wird viel behauptet und wenig belegt. Diese drei Nachweise sind der Unterschied zwischen einem Versprechen und einer Zusage — und Sie sollten sie von jedem Anbieter verlangen, nicht nur von uns.

1. Die GISA-Zahl

Unsere: 37945732 (Bling Bling GmbH, Baugewerbetreibender nach § 99 GewO). Im GISA öffentlich abfragbar — in dreißig Sekunden geprüft. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, hat einen Grund dafür.

2. Den Befugnisnachweis der Partnerbetriebe

Für Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) setzen wir konzessionierte Betriebe ein. Deren Nachweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss — nicht auf Nachfrage, nicht später.

3. Den Festpreis nach ÖNORM B 2110

Mit Leistungsverzeichnis. Darin steht auch, was nicht enthalten ist. Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — mit Fotodokumentation, bevor weitergebaut wird.

Und was wir dokumentieren, sehen Sie sonst nie: Fotos der Rohinstallation vor dem Verschließen der Wände. Die Abdichtung, bevor verfliest wird. Beides verschwindet hinter Putz und Fliese — und beides entscheidet, ob das Objekt in zwanzig Jahren noch dicht ist. Sie bekommen die Bilder bei der Abnahme. Nicht auf Nachfrage.

Ehrlich gesagt

Was wir nicht versprechen.

Vier Dinge, die Sie woanders hören — und bei uns nicht

Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass jemand alles verspricht. Es entsteht dadurch, dass jemand sagt, wo die Grenze ist.

  • „Wir sind die Günstigsten.“ — Sind wir nicht. Wer Trocknungszeiten wegrechnet, die Abdichtung weglässt und die Entsorgung nicht einpreist, ist billiger. Bis zur Schlussrechnung.
  • „Das geht in zwei Wochen.“ — Zementestrich braucht rund 28 Tage bis zur Belegreife. Das ist Physik, keine Verhandlungssache. Wer es trotzdem verspricht, arbeitet gegen die Belegreife — und Sie haben in zwei Jahren hohl klingende Fliesen.
  • „Ich sag Ihnen gleich am Telefon, was das kostet.“ — Nein. Was eine Sanierung kostet, entscheidet der Zustand hinter der Wand. Den sieht man erst nach dem Öffnen. Ein Telefonpreis ist entweder zu hoch — dann verlieren wir den Auftrag — oder zu niedrig, dann kommen die Nachträge.
  • „Wir machen alles selbst.“ — Dürfen wir nicht. Statik (§ 94 Z 5), Elektro (§ 94 Z 16), Gas/Sanitär (§ 94 Z 25) und Fliesen (§ 94 Z 38) sind reglementiert. Wer behauptet, das alles selbst zu machen, hat entweder vier Konzessionen — oder ein Problem.

Wann Sie uns nicht brauchen

Nicht jedes Projekt braucht ein Bauunternehmen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung ehrlich, wenn Sie bei uns falsch sind — auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Ein einzelnes Gewerk

Wenn nur der Maler kommen soll, brauchen Sie keinen Koordinator. Beauftragen Sie ihn direkt — das ist günstiger.

Überwiegend Statik und Planung

Besteht Ihr Projekt hauptsächlich aus Einreichplanung und statischer Berechnung, gehen Sie direkt zum konzessionierten Baumeister. Ein Bauunternehmen dazwischen ist eine Ebene zu viel.

Technisch intakt, nur alt

Leitungen aus Kupfer, Abdichtung hält, keine Feuchteschäden? Dann reicht eine Renovierung. Sparen Sie sich das Geld.

Warum wir das sagen: Ein Kunde, dem wir eine unnötige Sanierung verkauft haben, kommt nicht wieder und empfiehlt uns nicht weiter. Ein Kunde, dem wir ehrlich gesagt haben, dass sein Bad noch zehn Jahre hält, ruft in zehn Jahren an — und in der Zwischenzeit, wenn im Haus die Strangsanierung ansteht.

Referenz: Parlamentsgebäude Wien

  • Parlamentsgebäude Wien 1010 — Sanierung 2022 — Im 2. Untergeschoss des österreichischen Parlamentsgebäudes (Dr.-Karl-Renner-Ring 3) wurden Trockenbau-, Maler- und Spachtelarbeiten sowie Bodenertüchtigungen von Skyline Bau ausgeführt. Reglementierte Gewerke — Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO) und Fliesenlegen (§ 94 Z 38 GewO) — erfolgten durch konzessionierte Partnerbetriebe, koordiniert von Skyline Bau. Auftraggeber: W+R Schirmungstechnik GmbH. Das Referenzschreiben vom 17.10.2022 bescheinigt die Ausführung als qualitativ hochwertig, termingerecht und wirtschaftlich. Referenzschreiben als PDF ansehen
  • Was das belegt — Im Parlamentsgebäude wird nicht nach Prospekt gearbeitet. Es gibt Sicherheitsauflagen, Zutrittskontrollen, enge Zeitfenster und eine Abnahme, die keine Nachlässigkeit durchgehen lässt. Wer dort besteht, kann auch eine Zinshaussanierung mit 30 Parteien.
  • Und was es nicht belegt — Wir sind dadurch kein konzessionierter Baumeister geworden. Die reglementierten Gewerke liefen auch dort über befugte Partnerbetriebe. Das ist keine Schwäche, sondern die gesetzliche Ordnung — und wir halten uns daran.

Alles aus einer Hand: sieben Punkte, die überprüfbar sind

Der Satz steht auf jeder zweiten Bauwebsite. Bei uns bedeutet er sieben konkrete Dinge, die Sie vor der Unterschrift abfragen können.

PunktWas Sie davon haben
Ein Vertrag nach ÖNORM B 2110eine Rechtsgrundlage statt zwölf verschiedener AGB
Ein Festpreis nach Begehungdie Summe steht, solange Sie nichts ändern
Ein Terminplanein Fertigstellungstermin statt zwölf Zusagen
Ein Ansprechpartnereine Nummer, auch wenn es klemmt
Eine RechnungZahlung nach Baufortschritt, mit Haftrücklass
Eine Gewährleistungkein Streit darüber, welches Gewerk schuld ist
Eine Bau-Haftpflicht3 Mio. Euro Deckung für das gesamte Vorhaben
Der Unterschied zwischen einem Bauunternehmen und einem Vermittlungsportal zeigt sich beim Mangel. Ein Portal leitet Ihre Beschwerde weiter und hofft, dass der ausführende Betrieb reagiert. Ein Bauunternehmen schickt jemanden. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung: Wer kommt, wenn in zwei Jahren eine Fuge reißt – und steht dieser Name im Vertrag? Bei uns steht er dort.

Was wir selbst ausführen

BereichAusführung
Maurer- und Betonarbeiten, Durchbrüche, Estricheigene Mannschaft
Abbruch, Entkernung, Entsorgungeigene Mannschaft
Trockenbau, Fliesen, Malerei, Bödeneigene Mannschaft
Fassade, Dämmung, Gerüsteigene Mannschaft mit Gerüstpartner
Elektro, Gas, Wasser, Heizungkonzessionierte Partnerbetriebe, von uns koordiniert und verantwortet
Statik, Vermessung, EnergieausweisZiviltechniker, von uns beauftragt
Warum das wichtig ist: Ein Betrieb ohne eigene Leute kann bei einem Mangel nur weitertelefonieren. Wer selbst Maurer, Trockenbauer und Fliesenleger beschäftigt, schickt sie – auch für eine halbe Stunde. Das ist der Grund, warum wir die Kernarbeiten nicht auslagern, obwohl es rechnerisch bequemer wäre.

Häufige Fragen zum Bauunternehmen Wien

Arbeiten Sie in allen 23 Wiener Bezirken?
Ja. Der Bezirk sagt wenig über den Preis, aber viel über die Bausubstanz: Gründerzeit-Altbau mit Dippelboden ist aufwändiger als ein Neubau mit Betondecke. Das fließt in die Kalkulation ein — nicht die Postleitzahl.
Ist Skyline Bau ein Baumeister?
Nein. Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH, eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO . Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas, Sanitär, Elektro — führen ausschließlich konzessionierte Partnerbetriebe aus, die wir koordinieren.
Wer ist mein Vertragspartner?
Die Bling Bling GmbH . Skyline Bau ist deren Marke und keine eigenständige Rechtsperson. Alle Angebote, Verträge, Rechnungen und die Gewährleistung laufen über die Bling Bling GmbH.
Wo prüfe ich die Gewerbeberechtigung?
Im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) — öffentlich und kostenlos. Unsere: GISA-Zahl im Impressum. Ein Betrieb, der die Zahl nicht nennen will, ist ein Warnsignal.
Was passiert, wenn beim Öffnen ein Schaden auftaucht?
Wir stoppen, dokumentieren mit Fotos und melden uns, bevor weitergearbeitet wird. Sie bekommen ein Nachtragsangebot mit Fotodokumentation und entscheiden. Wir bauen nicht weiter und stellen es hinterher in Rechnung.
Was macht ein Bauunternehmen?
Ein Bauunternehmen plant und führt Bauvorhaben aus — von der Sanierung bis zum Neubau. Es koordiniert die Gewerke und übergibt das Bauwerk fertiggestellt. Reglementierte Gewerke werden dabei durch konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.
Was ist der Unterschied zwischen Bauunternehmen, Baufirma und Baumeister?
Bauunternehmen und Baufirma sind allgemeine Begriffe für einen Baubetrieb. Baumeister ist eine geschützte Befugnis — die Baumeisterkonzession berechtigt zusätzlich zu Planung, Statik und Bauleitung.
Was kostet ein Bauunternehmen in Wien?
Das hängt vom Vorhaben ab. Richtwerte: Neubau schlüsselfertig 2.500–4.000 €/m², Rohbau 1.250–2.850 €/m² BGF, umfassende Sanierung 800–2.000 €/m². Der verbindliche Preis steht im Festpreisangebot.
Was ist ein Generalunternehmer?
Ein Generalunternehmer trägt die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt, koordiniert alle Gewerke und übergibt schlüsselfertig. Der Bauherr hat einen einzigen Vertragspartner.
Welche Leistungen bietet Skyline Bau?
Neubau, Rohbau, Sanierung, Alt- und Zinshaussanierung, Zubau, Aufstockung, Dachgeschossausbau, Abbruch, Entkernung, Aushub, Planieren, Fassadendämmung und WDVS.
Was ist ein Festpreis nach ÖNORM B 2110?
Die ÖNORM B 2110 ist die österreichische Norm für Bauverträge. Ein Festpreis nach dieser Norm ist verbindlich — was im Angebot steht, gilt, ohne versteckte Nachträge.
Übernimmt Skyline Bau die Behördenwege?
Ja. Ein konzessionierter Baumeister-Partnerbetrieb (§ 94 Z 5 GewO) erstellt Einreichplanung; Skyline Bau koordiniert und wickelt die Bewilligung bei der MA 37 ab, bei Bedarf inklusive Abstimmung mit der MA 19.
Baut Skyline Bau auch außerhalb Wiens?
Ja. Skyline Bau ist in ganz Wien und der Umgebung tätig. Den genauen Einsatzbereich klären wir im Erstgespräch.
Hat Skyline Bau ein eigenes Bau-Team?
Ja. Die wesentlichen Gewerke führt Skyline Bau mit eigenem Personal aus, ergänzt durch ein eingespieltes Netz spezialisierter Partner — keine lange Subunternehmer-Kette.
Wie läuft ein Bauprojekt ab?
Erstgespräch und Begehung, Planung und Festpreisangebot, Einreichung und Bewilligung, koordinierte Bauausführung, Qualitätskontrolle, Abnahme und schlüsselfertige Übergabe.
Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?
Ja. Die Begehung und das Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich. Erst danach erstellt Skyline Bau das Festpreisangebot.
Welche Gewährleistung gibt Skyline Bau?
Gewährleistung 3 Jahre nach § 933 ABGB auf alle Bauleistungen, 10 Jahre auf die Dachabdichtung. Der Festpreis ist schriftlich nach ÖNORM B 2110 fixiert.
Ist Skyline Bau versichert?
Ja. Skyline Bau verfügt über eine Bau-Haftpflichtversicherung mit 3 Mio. € Deckungssumme der Branche.
Übernimmt Skyline Bau auch kleine Aufträge?
Ja. Skyline Bau führt sowohl große Bauprojekte als auch einzelne, kleinere Bauleistungen aus. Den Umfang klären wir im Erstgespräch.
Kann Skyline Bau Abbruch und Neubau zusammen übernehmen?
Ja. Als Bauunternehmen mit vollem Leistungsspektrum übernimmt Skyline Bau den gesamten Weg vom Abbruch über die Baureifmachung bis zum fertigen Neubau.
Hat Skyline Bau Referenzen?
Ja. Skyline Bau wurde 2022 von der Republik Österreich mit Sanierungsarbeiten am Parlament beauftragt — eine Referenz für anspruchsvolle Bauausführung.
Berät Skyline Bau auch zur Förderung?
Ja. Bei Sanierungs- und Dämmvorhaben klärt Skyline Bau die verfügbaren Förderungen und übernimmt auf Wunsch die Förderabwicklung.
Plant Skyline Bau auch?
Ja. Als ausführendes Bauunternehmen, das mit konzessionierten Baumeister-Partnerbetrieben arbeitet übernimmt Skyline Bau die Planung und Einreichplanung — Planung und Ausführung liegen in einer Hand.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Schreiben Sie uns über das Formular, per E-Mail oder WhatsApp. Nach einer kostenlosen Begehung erstellt Skyline Bau ein verbindliches Festpreisangebot nach ÖNORM B 2110.
Was kostet ein Bauunternehmen pro Quadratmeter?
Je nach Leistung 250 bis 3.600 € pro m². Renovierung 250–500 €/m², Wohnungssanierung 900–1.800 €/m², Generalsanierung 1.200–2.200 €/m², Rohbau 950–1.500 €/m², Neubau schlüsselfertig 2.400–3.600 €/m². Netto, Richtwerte 2026, verbindlich nach Begehung.
Was kostet die Bauleitung?
Bei Sanierungen im Festpreis enthalten. Bei größeren Projekten mit Einreichung 8 bis 14 % der Bausumme für Planung, Statik, Einreichung und örtliche Bauaufsicht – dann über konzessionierte Partnerbetriebe nach § 94 Z 5 GewO.
Was ist der Unterschied zwischen Stunden- und Pauschalpreis?
Nach Regie wird die tatsächliche Zeit verrechnet – sinnvoll bei Arbeiten, deren Umfang nicht abschätzbar ist, etwa bei Schadensuche. Der Festpreis nach ÖNORM B 2110 gilt für definierte Leistungen und schützt vor Überraschungen. Bei Sanierungen ist der Festpreis die Regel, Regie die Ausnahme mit ausgewiesenem Stundensatz.
Wie hoch sind übliche Stundensätze?
Facharbeiter 58 bis 78 € netto, Helfer 44 bis 58 €, Polier oder Bauleiter 75 bis 105 €. Diese Sätze gelten für Regiearbeiten und stehen im Angebot, damit Mehrleistungen nachvollziehbar abgerechnet werden können.
Warum sind manche Angebote deutlich günstiger?
Meist fehlt etwas: Baustelleneinrichtung, Entsorgung, Abdichtung, Statik oder die Zeile „nicht enthalten". Oder die Mengen sind niedriger angesetzt. Vergleichen Sie nicht die Endsumme, sondern die Positionen – bei gleicher Leistung liegen seriöse Angebote selten mehr als 15 % auseinander.
Was gehört in ein prüffähiges Angebot?
Positionen mit Mengen und Einheitspreisen, Systemangaben bei technischen Bauteilen, ausdrückliche Ausschlüsse, Bauzeitplan, Zahlungsplan nach Baufortschritt, Nachweis der Haftpflicht und die Benennung der konzessionierten Partnerbetriebe. Fehlt die Zeile „nicht enthalten", ist es kein Festpreis.
Wann wird welcher Teil fällig?
Nach Baufortschritt: Anzahlung bei Auftrag, Zwischenzahlung nach der Rohinstallation, Schlusszahlung nach mängelfreier Abnahme, 14 Tage Zahlungsziel. Jede Rate hängt an einem Fortschritt, nicht an einem Datum.
Kann ich einen Teil der Summe einbehalten?
Ja, üblich sind 3 bis 5 % bis zur mängelfreien Abnahme, danach ein Haftrücklass für die Gewährleistung. Beides regelt die ÖNORM B 2110.
Was passiert bei Verzug?
Der Bauzeitplan ist Vertragsbestandteil. Verzögerungen, die das Bauunternehmen zu vertreten hat, gehen zu dessen Lasten; Pönalen können vereinbart werden. Verzögerungen durch Behördenverfahren, bauseitige Entscheidungen oder höhere Gewalt verschieben den Termin – schriftlich festgehalten.
Wie läuft die Abnahme ab?
Gemeinsame Begehung, Mängelliste, Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110 mit Fristen zur Behebung. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Gefahr geht über – deshalb sollten Sie nie „unter Vorbehalt aller Rechte" pauschal abnehmen, sondern Mängel konkret benennen.
Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?
Schriftlich rügen, mit Fotos und angemessener Frist zur Behebung. Innerhalb der dreijährigen Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB haben Sie Anspruch auf Verbesserung. Erst wenn diese scheitert, kommen Preisminderung oder Wandlung in Betracht.
Wer haftet für Schäden am Nachbargebäude?
Das ausführende Unternehmen über seine Bau-Haftpflicht. Voraussetzung ist eine Beweissicherung vor Baubeginn mit Fotos und Rissprotokoll – ohne sie lässt sich später nicht klären, welcher Riss neu ist. Bei Abbruch- und Erdarbeiten neben Bestandsbebauung ist sie Pflichtprogramm.
Was ist eine Bau-Haftpflicht und wie hoch sollte sie sein?
Sie deckt Schäden, die während der Bauausführung entstehen. Bei Arbeiten in bewohnten Häusern sollte die Deckungssumme mindestens 3 Mio. € betragen. Lassen Sie sich die Polizze vor Auftragsbeginn zeigen – eine Zusage im Angebot ersetzt den Nachweis nicht.
Was passiert, wenn das Bauunternehmen insolvent wird?
Deshalb zahlt man nach Baufortschritt und nicht im Voraus: Was nicht gebaut ist, ist auch nicht bezahlt. Fragen Sie, seit wann der Betrieb besteht, und prüfen Sie die Gewerbeberechtigung im GISA – das kostet dreißig Sekunden.
Wie prüfe ich, ob ein Betrieb befugt ist?
Im öffentlichen Gewerbeinformationssystem GISA nach Firmenname suchen. Dort steht, welche Gewerbe aufrecht angemeldet sind. Für Baumeisterleistungen braucht es die Konzession nach § 94 Z 5 GewO, für Elektro Z 16, für Gas und Sanitär Z 25. Das gilt für jeden Anbieter, nicht nur für uns.
Was ist bei Bauarbeiten in Wien behördlich zu beachten?
Bewilligungspflichtige Eingriffe laufen über die MA 37, Parkspuren und Gehsteignutzung über die MA 46, Schutzzonen über die MA 19. Arbeitszeiten für lärmintensive Arbeiten: werktags 7 bis 20 Uhr. Container und Gerüst auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung.
Wie wird mit Nachbarn und Bewohnern umgegangen?
Aushang im Stiegenhaus zwei Wochen vor Baubeginn mit Umfang, Dauer und Ansprechperson, Beweissicherung bei angrenzender Bebauung, tägliche Grobreinigung, freie Fluchtwege. Das kostet wenig und verhindert die meisten Konflikte.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und Bauträger?
Ja, das ist ein Schwerpunkt: prüffähige Leistungsverzeichnisse für die Beschlussfassung, getrennte Ausweisung von Erhaltung und Verbesserung, wöchentliche Fotoberichte, Aufmaß nach Norm und Dokumentation in der Form, die für Abrechnung und Förderabruf gebraucht wird.
Übernehmen Sie auch Subaufträge?
Ja, etwa Trockenbau, Abbruch, Estrich oder Innenausbau für Generalunternehmer und Bauträger – terminfest, mit eigener Bauleitung und Aufmaß nach ÖNORM. Ein aktuelles Beispiel ist der Trockenbau in einem Pflegeheim im 10. Bezirk.
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalplaner?
Der Generalunternehmer führt aus und koordiniert die Gewerke, der Generalplaner plant und überwacht, baut aber nicht. Bei Sanierungen im Bestand ist der Generalunternehmer der gängige Weg, weil Planung und Ausführung eng verzahnt sind.
Brauche ich einen Architekten?
Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben ja – die Einreichung erfolgt über einen Ziviltechniker oder konzessionierten Baumeister. Bei Sanierungen ohne Eingriff ins Tragwerk und ohne Änderung der Nutzung genügt die Bauleitung des ausführenden Unternehmens.
Was kostet eine Begehung?
Nichts, in ganz Wien. Sie dauert 45 bis 90 Minuten, Ergebnis ist ein Fotobefund mit erster Kostenspanne. Erst wenn Sie ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Aufmaß wollen, entsteht Aufwand, der besprochen wird.
Arbeiten Sie mit festen Leuten oder mit Leihpersonal?
Mit einem festen Stammteam für die eigenen Gewerke und mit denselben konzessionierten Partnerbetrieben über Jahre. Das ist der Grund, warum Schnittstellen funktionieren – die Leute kennen einander und wissen, wie der jeweils andere arbeitet.

Leistungen von Skyline Bau

Bauunternehmen Wien anfragen

Sie suchen ein zuverlässiges Bauunternehmen in Wien? Fordern Sie ein kostenloses Angebot an — nach der Besichtigung, mit Festpreis nach ÖNORM. Skyline Bau antwortet in 2 Werktagen.

Anfrage zu: Bauunternehmen Wien
Bau-Notfall? Wasserschaden, Schimmel, akute Schäden — bitte direkt via WhatsApp 24/7 — wir kommen zeitnah.

Sie und Skyline Bau erhalten je eine Bestätigung per E-Mail.

Verwandte Leistungen

◆ Partnerfirma · Bling Premium Reinigung

Bau fertig? Die Reinigung kommt aus derselben Hand.

Am Ende jedes Bauvorhabens steht die Bauendreinigung. Unsere Partnerfirma Bling Premium Reinigung übernimmt sie abgestimmt auf den Bauzeitplan, sodass die Übergabe nicht daran hängt. Mehr unter bling-bling.at.

Bling Bling GmbH · Marke Skyline Bau · Firmendaten im Impressum

Hinweis: Skyline Bau ist die Markenbezeichnung des Bau- und Sanierungsbereichs der Bling Bling GmbH und keine eigenständige Rechtsperson. Vertragspartner ist ausschließlich die Bling Bling GmbH. Die Bling Bling GmbH ist eingeschränkter Baugewerbetreibender nach § 99 GewO und kein konzessionierter Baumeister. Nach § 99 Abs. 5 GewO ist die Bezeichnung „Baumeister“ konzessionierten Betrieben nach § 94 Z 5 GewO vorbehalten. Reglementierte Gewerke — Baumeister-Leistungen, Statik, Gas- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik — werden ausschließlich durch befugte, konzessionierte Partnerbetriebe ausgeführt.