Tippgeber-Provision: 2 % der Auftragssumme für Ihren Bau-Tipp
Sie kennen das Projekt. Wir bauen es. Sie verdienen mit.
Ein Zinshaus, das saniert werden soll, ein Dachboden, der ausgebaut wird, ein Bad, das seit Jahren auf die Erneuerung wartet: Wer im Umfeld von Bauprojekten arbeitet oder wohnt, hört davon oft als Erster. Geben Sie den Tipp an Skyline Bau weiter. Kommt ein Bauauftrag zustande, erhalten Sie 2 % der Netto-Auftragssumme – ohne Vertrag vorab, ohne Mindestbetrag, ohne Obergrenze.
Das Tippgeber-Programm in Zahlen
Was ist ein Tippgeber?
Ein Tippgeber vermittelt keinen Vertrag und verhandelt nicht – er stellt nur den Kontakt her. Genau das macht das Modell einfach: Sie nennen uns einen Bauherrn mit einem konkreten Vorhaben, wir übernehmen Besichtigung, Kostenschätzung, Angebot und Ausführung. Ihre Aufgabe endet mit dem Absenden des Formulars.
Warum zahlen wir dafür? Weil die meisten guten Bauaufträge über Empfehlungen entstehen. Ein Bauherr, der uns über eine Vertrauensperson kennenlernt, fragt gezielter, entscheidet schneller und bleibt länger zufrieden. Diesen Vorteil teilen wir mit der Person, die den Weg geebnet hat – mit 2 % der Netto-Auftragssumme.
Typische Tippgeber sind Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Architektinnen und Planer, Handwerksbetriebe aus anderen Gewerken, Steuerberater, Eigentümer in Wohnungseigentumsgemeinschaften – und Menschen, die einfach mitbekommen, dass im Haus nebenan eine Sanierung ansteht.
So funktioniert es in drei Schritten
1. Tipp abgeben
Sie füllen das Formular aus: Ihre Daten, den Bauherrn und was Sie über das Projekt wissen. Sie erhalten sofort eine Bestätigung mit Tippnummer per E-Mail.
2. Wir übernehmen
Wir melden uns beim Bauherrn, besichtigen das Objekt, erstellen eine nachvollziehbare Kostenschätzung und ein schriftliches Angebot. Ihr Name wird nur genannt, wenn Sie das möchten.
3. Provision erhalten
Wird der Auftrag erteilt und bezahlt, überweisen wir 2 % der Netto-Auftragssumme. Bei Projekten mit Teilrechnungen zahlen wir anteilig nach jeder bezahlten Teilrechnung.
Rechenbeispiele: 2 % netto
Grundlage ist die Netto-Auftragssumme laut Rechnung von Skyline Bau – ohne Umsatzsteuer, ohne Leistungen, die der Bauherr selbst beauftragt oder beistellt. Die Beispiele zeigen typische Größenordnungen in Wien.
| Projekt | Netto-Auftragssumme | Ihre Provision (2 %) |
|---|---|---|
| Badsanierung Wohnung | 28.000 € | 560 € |
| Strangsanierung Zinshaus (8 Wohnungen) | 190.000 € | 3.800 € |
| Dachgeschoßausbau 120 m² | 310.000 € | 6.200 € |
| Fassadensanierung mit Wärmedämmung | 145.000 € | 2.900 € |
| Zinshaussanierung komplett | 600.000 € | 12.000 € |
Warum gerade 2 %? Bauprojekte haben hohe Auftragssummen bei engen Margen: Material, Entsorgung, Gerüst und Fachpersonal machen den Großteil der Kosten aus. 2 % sind ein Betrag, der bei großen Projekten spürbar ist und den Bauherrn trotzdem keinen Cent mehr kostet – die Provision zahlt Skyline Bau aus der eigenen Kalkulation.
Bedingungen klar geregelt
Neuer Bauherr
Der Bauherr hat in den letzten 12 Monaten keine eigene Anfrage bei Skyline Bau gestellt und ist kein laufender Kunde.
Auftrag und Zahlung
Die Provision entsteht erst mit Auftrag, Ausführung und Zahlung. Ein Angebot oder eine Besichtigung allein begründet keinen Anspruch.
Erster Tipp zählt
Wird dasselbe Projekt mehrfach gemeldet, gilt der zuerst eingegangene Tipp. Die Tippnummer in Ihrer Bestätigung ist der Nachweis.
Einverständnis
Bitte melden Sie nur Bauherren, die mit einer Kontaktaufnahme einverstanden sind. Eigene Projekte als Tipp sind ausgeschlossen.
Auszahlung
Per Überweisung, in der Regel binnen 14 Tagen nach Zahlungseingang. Unternehmen legen eine Rechnung, Privatpersonen geben die IBAN an.
Keine Vertretung
Als Tippgeber handeln Sie nicht im Namen von Skyline Bau und sagen dem Bauherrn keine Preise oder Termine zu – das übernehmen wir.
Jetzt Tipp abgeben
Pflichtfelder sind mit * markiert. Geben Sie mindestens E-Mail oder Telefon des Bauherrn an.
Häufige Fragen zum Tippgeber-Programm
Wer kann Tippgeber werden?
Jede volljährige Person und jedes Unternehmen: Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Architektinnen, Eigentümer, Handwerksbetriebe oder Nachbarn. Eine Anmeldung oder ein Vertrag vorab ist nicht nötig.
Wie viel bekomme ich?
2 % der Netto-Auftragssumme des Bauauftrags, der aus Ihrem Tipp entsteht. Bei einer Badsanierung um 28.000 € netto sind das 560 €, bei einer Zinshaussanierung um 600.000 € netto 12.000 €.
Was ist die Netto-Auftragssumme?
Der Betrag, den der Bauherr laut Schlussrechnung für die von Skyline Bau ausgeführten Leistungen bezahlt, ohne Umsatzsteuer. Förderungen, Fremdleistungen des Bauherrn und Materialbeistellungen zählen nicht dazu.
Wann wird ausbezahlt?
Nach Bezahlung der Schlussrechnung durch den Bauherrn, in der Regel binnen 14 Tagen. Bei großen Projekten mit Teilrechnungen zahlen wir anteilig nach jeder bezahlten Teilrechnung.
Welche Projekte zählen?
Alle Bauleistungen von Skyline Bau: Altbau- und Zinshaussanierung, Dachgeschoßausbau, Bad- und Strangsanierung, Fassade, Umbau, Zubau, Abbruch und Pflasterung – in Wien und Umgebung.
Muss ich beim Gespräch dabei sein?
Nein. Sie geben uns den Kontakt und eine kurze Beschreibung, den Rest erledigen wir. Wenn Sie möchten, nennen wir Ihren Namen als Empfehlung.
Was, wenn der Kontakt schon bei uns ist?
Dann gilt der Tipp nicht. Maßgeblich ist, dass der Bauherr in den letzten 12 Monaten keine eigene Anfrage bei Skyline Bau gestellt hat. Bei mehrfach gemeldeten Projekten zählt der erste Tipp.
Muss ich die Provision versteuern?
Für Unternehmen ist die Provision eine Betriebseinnahme, sie stellen uns eine Rechnung. Privatpersonen versteuern sie als sonstige Einkünfte; bis 220 € im Jahr sind solche Einkünfte in Österreich steuerfrei.