Dienstag, 6:40 Uhr, eine Altbauwohnung in Ottakring. Sie stehen im Bad, der Boden unter den Socken ist kalt und nass, an der Wand zum Vorzimmer wächst ein dunkler Rand. Aus dem Stiegenhaus ruft die Nachbarin: „Bei mir tropft es von der Decke!“ Und Sie fragen sich, wen Sie zuerst anrufen sollen.

Kurz beantwortet: Bei einem Wasserschaden kommt zuerst die Ursache, dann die Messung, dann die Trocknung – nie umgekehrt. Der Leitfaden des Umweltministeriums zur Bauteiltrocknung verlangt, dass die Schadensursache vor Trocknungsbeginn bekannt ist und ein messbares Trocknungsziel vereinbart wird. Wer das ins Angebot schreiben lässt, zahlt nicht für Geräte, die wochenlang gegen ein offenes Leck anlaufen.

In diesem Artikel: die ersten Schritte nach dem Schaden · woher das Wasser kommt · welche Messung was aussagt · wie lange Trocknung dauert · was eine Trocknung kosten kann (Rechenbeispiel) · wer zahlt · woran Sie ein gutes Angebot erkennen · Checkliste und FAQ.

Die ersten Stunden: Wasser stoppen, dokumentieren, melden

Das Wichtigste zuerst: Drehen Sie das Wasser ab. In vielen Wiener Wohnungen sitzt der Absperrhahn im Bad, in der Küche oder beim Wasserzähler. Gibt es keinen eigenen Hahn, muss die Hausverwaltung den Strang sperren. Schalten Sie Strom in nassen Bereichen ab, bevor Sie dort hantieren.

Dann fotografieren Sie. Jede Wand, jeden Fleck, jede Pfütze, mit Datum. Notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben. Diese Fotos brauchen später die Versicherung, die Hausverwaltung und jede Firma, die ein Angebot legt.

Als Mieter müssen Sie Schäden, deren Behebung dem Vermieter obliegt, ohne Verzug melden. Das steht in § 1097 ABGB – wer das unterlässt, riskiert, für Folgeschäden zu haften. Melden Sie schriftlich, auch wenn Sie schon telefoniert haben.

Und dann? Dann beginnt die eigentliche Arbeit: herausfinden, woher das Wasser kommt.

Woher kommt das Wasser? Vier typische Ursachen

Nicht jeder nasse Fleck ist ein Rohrbruch. Die Ursache entscheidet, wer zuständig ist und welche Maßnahme hilft.

UrsacheTypisches BildWer meist zuerst gefragt ist
Leitungsschaden in der Wohnung (Zuleitung, Anschluss, Silikonfuge)Fleck wächst unabhängig vom Wetter, oft rund um Bad oder KücheInstallateur, bei Mietwohnung Vermieter
Steig- oder Fallstrang im HausFeuchte zieht über mehrere Geschoße, oft in SchachtnäheHausverwaltung
Wasser aus der Wohnung darüberFlecken an der Decke, Tropfen nach Duschen oder Waschen obenNachbarwohnung und Hausverwaltung
Wasser von außen (Dach, Rinne, Fassade)Feuchte nach Regen, an Außenwänden und unter dem DachHausverwaltung, Dachdecker

Daneben gibt es Feuchte, die gar kein „Schaden“ im engeren Sinn ist: aufsteigende Feuchte im Erdgeschoß oder Kondensat an kalten Wänden. Diese Fälle behandeln wir ausführlich im Beitrag Feuchte Wände im Altbau: Ursachen finden und richtig sanieren.

Wenn Sie wissen, woher das Wasser kam: Wie nass ist die Wand wirklich?

Messen statt schätzen: Welche Methode was aussagt

Der Leitfaden zur technischen Bauteiltrocknung des Umweltministeriums (Stand 01/2019) beschreibt die gängigen Messverfahren und ihre Grenzen. Die Kurzfassung:

  • Darrmethode: Eine Materialprobe wird entnommen, gewogen, getrocknet und erneut gewogen. Das ist direkt und quantitativ und stützt sich auf die ÖNORM B 3355. Nachteil: Das Ergebnis dauert, bis die Probe gewichtskonstant ist.
  • CM-Methode (Calciumcarbid): Wird vor allem für die Belegreife von Estrich verwendet (ÖNORM B 3732). Sie ist laut Leitfaden nur halbquantitativ.
  • Elektrische Messgeräte: Schnell und zerstörungsfrei, gut für Vergleiche zwischen Stellen. Sie lassen sich aber nicht verlässlich in Gewichtsprozent umrechnen, und Salze oder leitfähige Materialien können zu hohe Werte vortäuschen.

Was heißt das für Sie? Ein Handgerät, das „nass“ piepst, ist ein Hinweis. Für die Entscheidung, ob ein Estrich heraus muss oder getrocknet werden kann, reicht es nicht.

Der Leitfaden empfiehlt außerdem ein Messprotokoll: Messgerät, Messbereich, Bauteil, Material, Höhe und Tiefe der Messpunkte, Raumluftfeuchte und -temperatur. Die Messpunkte sollen etwa 1 bis 3 Meter auseinanderliegen.

Und wenn die Messung da ist – trocknen oder herausreißen?

Trocknen oder rückbauen? Die ehrliche Antwort

Trocknen ist nicht immer die günstigere Lösung. Der Leitfaden nennt klare Fälle, in denen Rückbau sinnvoll ist:

  • Nasse Gipskartonplatten und Vorsatzschalen sollen entfernt werden, dahinter ist auf versteckten Schimmel zu prüfen.
  • Fliesen und dichte Innenputze behindern die Trocknung und müssen oft herunter.
  • Ältere Dämmschichten unter schwimmendem Estrich, etwa Zellulose oder gealterte Mineralfaser, können aus technischen oder hygienischen Gründen einen Rückbau rechtfertigen.
  • Gelingt die Trocknung voraussichtlich nicht innerhalb von etwa einem Monat nach Schadenseintritt, oder zieht sie sich über drei Monate, spricht das laut Leitfaden für Rückbau.

Der Schimmelleitfaden des Ministeriums (Stand 01/2019) ergänzt: Ein langfristiger Erfolg ist nur möglich, wenn die Ursache der Feuchte gefunden und beseitigt wird. Sichtbarer Schimmel ist vor Trocknungsbeginn vollständig zu entfernen.

Der Nachteil des Rückbaus liegt auf der Hand: mehr Staub, mehr Lärm, mehr Wiederaufbau. Der Nachteil einer zu optimistischen Trocknung zeigt sich oft erst Monate später – als Geruch oder Schimmel unter dem neuen Boden.

Wie lange müssen Sie mit Geräten in der Wohnung rechnen?

Wie lange dauert eine Trocknung?

Der Leitfaden nennt als Praxiswert eine durchschnittliche Trocknungsdauer von 2 bis 3 Wochen. Für einen üblichen Leitungswasserschaden in gängigen Konstruktionen geht er von etwa 3 Wochen im Dauerbetrieb aus. Nach Hochwasser oder Überflutung dauert es länger.

Wichtig: Ziel ist nicht „knochentrocken“. Ist nichts anderes vereinbart, gilt laut Leitfaden die Ausgleichsfeuchte – also jene Feuchte, die das Material unter normalen Bedingungen hat. Übertrocknung kommt bei Leitungswasserschäden häufig vor und bleibt ohne Kontrollmessung oft unbemerkt. Für die Raumluft empfiehlt der Leitfaden, unter 55 % relative Feuchte zu bleiben, um Oberflächenschimmel zu vermeiden.

Betrifft der Schaden eine Holzbalkendecke im Altbau, wird es heikler: Holz trocknet langsamer, und durchfeuchtete Tramköpfe sind ein statisches Thema. Mehr dazu im Beitrag Holztramdecke im Wiener Altbau prüfen lassen.

Bleibt die Frage, die alle am meisten beschäftigt: Was kostet das?

Rechenbeispiel: Was eine technische Trocknung kosten kann

Pauschale Preise für „einen Wasserschaden“ sind wenig wert. Deshalb hier eine Beispielrechnung mit den Netto-Richtwerten, die Skyline Bau auf der Seite Bautrocknung Wien veröffentlicht hat (Stand 11/2026).

Annahmen: ein Bad mit angrenzendem Vorzimmer, schwimmender Estrich mit nasser Dämmschicht, Trocknung über 21 Tage (entspricht dem Praxiswert des Leitfadens), 2 Kondenstrockner, 1 Seitenkanalverdichter für die Dämmschicht, 1 Wasserabscheider mit Filter, 6 Trocknungsbohrungen.

PositionRechnungNetto vonNetto bis
Feuchtemessung und Befundpauschal280 €650 €
Kondenstrockner2 × 21 Tage × 18–32 €756 €1.344 €
Seitenkanalverdichter21 Tage × 26–42 €546 €882 €
Wasserabscheider, Filter21 Tage × 12–22 €252 €462 €
Trocknungsbohrungen6 × 45–90 €270 €540 €
Aufstellung, Einweisung, Abbaupauschal280 €550 €
Summe Trocknung2.384 €4.428 €

Nicht enthalten: Leckortung und Installateur, Stromverbrauch der Geräte, Rückbau, neuer Estrich, Fliesen, Malerarbeiten und Umsatzsteuer. Dauert die Trocknung länger, steigen die Gerätekosten pro Tag weiter. Genau deshalb ist das Trocknungsziel im Angebot so wichtig: Es bestimmt, wann die Geräte abgebaut werden.

Aber wer bezahlt am Ende diese Rechnung?

Wer zahlt? Mieter, Eigentümer, Hausverwaltung

Die Antwort hängt davon ab, wo der Schaden entstanden ist und welches Recht gilt.

  • Mietwohnung im Vollanwendungsbereich des MRG: Nach § 3 MRG muss der Vermieter die allgemeinen Teile des Hauses erhalten. Arbeiten im Mietgegenstand selbst schuldet er dann, wenn es um ernste Schäden des Hauses oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung geht. Ein Strangschaden betrifft in der Regel allgemeine Teile.
  • Eigentumswohnung: Allgemeine Teile wie Stränge und Dach sind Sache der Eigentümergemeinschaft, abgewickelt über die Hausverwaltung. Leitungen innerhalb der eigenen Wohnung betreffen oft Sie selbst. Klären Sie die Zuständigkeit schriftlich mit der Hausverwaltung.
  • Versicherung: Ob Haushalts- oder Gebäudeversicherung zahlt, steht in Ihrer Polizze. Melden Sie den Schaden rasch, und stimmen Sie größere Rückbauarbeiten vorher ab, damit die Kosten nicht strittig werden.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Zuständigkeit helfen Mietervereinigungen, die Arbeiterkammer oder ein Anwalt.

Wenn die Zuständigkeit klar ist, kommen die Angebote. Und hier trennt sich sauberes Handwerk von teurem Raten.

Angebote vergleichen: Woran Sie ein gutes Angebot erkennen

Ein gutes Angebot für eine Wasserschadensanierung beantwortet fünf Fragen:

  1. Ist die Ursache benannt? Wenn im Angebot nur „Trocknung“ steht, aber niemand weiß, ob das Leck behoben ist, trocknen Sie womöglich gegen nachströmendes Wasser.
  2. Gibt es eine Messung mit Protokoll? Mit Messpunkten, Methode und Ausgangswerten.
  3. Ist ein Trocknungsziel vereinbart? Etwa die Ausgleichsfeuchte, nachgewiesen durch Kontrollmessung.
  4. Sind Gerätetage und Tagessätze getrennt ausgewiesen? Nur so können Sie zwei Angebote vergleichen.
  5. Sind Rückbau und Wiederaufbau klar getrennt? Mit Mengen und Einheiten, nicht nur als Pauschale.

Allgemeine Punkte, die bei jedem Bauangebot zählen, finden Sie in Angebote von Baufirmen vergleichen: 12 Punkte vor der Unterschrift. Und wenn die Arbeiten fertig sind, lohnt ein Blick auf Bauabnahme nach der Sanierung: Mängel erkennen und Gewährleistung sichern.

Damit nichts untergeht, hier alles auf einen Blick.

Checkliste: Wasserschaden in der Wohnung

  • ☐ Wasser abgedreht, nasse Stromkreise abgeschaltet
  • ☐ Schaden fotografiert, Datum und Uhrzeit notiert
  • ☐ Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich informiert
  • ☐ Versicherung verständigt, Polizze geprüft
  • ☐ Ursache gefunden und behoben (Installateur, Leckortung)
  • ☐ Feuchtemessung mit Protokoll beauftragt
  • ☐ Trocknungsziel und Kontrollmessung im Angebot festgehalten
  • ☐ Entscheidung „trocknen oder rückbauen“ mit Begründung dokumentiert
  • ☐ Gipskarton, Fliesen, Dämmschicht auf Rückbaubedarf geprüft
  • ☐ Mindestens zwei Angebote mit getrennten Positionen verglichen
  • ☐ Abschlussmessung vor Wiederaufbau durchgeführt

Häufen sich Wasserschäden aus alten Steigleitungen, ist oft eine Strangsanierung die dauerhafte Lösung: Strangsanierung im bewohnten Haus – Ablauf und Kosten.

FAQ zum Wasserschaden in der Wohnung

Wie schnell muss nach einem Wasserschaden getrocknet werden?
So rasch wie möglich. Der Leitfaden zur Bauteiltrocknung nennt das schnelle Absenken der Materialfeuchte als entscheidend, um Schimmel zu verhindern. Vorher muss aber die Ursache bekannt und behoben sein.

Reicht ein Feuchtemessgerät aus dem Baumarkt?
Für einen ersten Hinweis ja, für eine Entscheidung nein. Elektrische Geräte lassen sich laut Leitfaden nicht verlässlich in Gewichtsprozent umrechnen. Salze und leitfähige Materialien verfälschen die Anzeige.

Wie lange stehen die Trocknungsgeräte in der Wohnung?
Der Leitfaden nennt als Praxiswert 2 bis 3 Wochen, bei üblichen Leitungswasserschäden etwa 3 Wochen im Dauerbetrieb. Nach Überflutungen dauert es länger.

Muss der Estrich immer heraus?
Nein. Oft lässt er sich über Bohrungen in der Dämmschicht trocknen. Rückbau ist sinnvoll, wenn die Dämmschicht ungeeignet ist, Schimmel vorliegt oder die Trocknung nicht in absehbarer Zeit gelingt.

Wer zahlt den Wasserschaden in der Mietwohnung?
Bei allgemeinen Teilen wie Steigsträngen in der Regel der Vermieter beziehungsweise die Hauseigentümer, im Vollanwendungsbereich des MRG nach § 3 MRG. Im Einzelfall entscheiden Ursache, Mietvertrag und Versicherung.

Was muss ich als Mieter sofort tun?
Schaden begrenzen, dokumentieren und dem Vermieter ohne Verzug melden. Diese Anzeigepflicht steht in § 1097 ABGB.

Ihr nächster Schritt

Ein Wasserschaden ist ärgerlich genug. Teuer wird er meist erst durch Hektik: Geräte ohne Messung, Rückbau ohne Grund, Wiederaufbau auf nassem Untergrund. Skyline Bau übernimmt Messung, Trocknung, Rückbau und Wiederaufbau aus einer Hand. Den Leistungsumfang finden Sie unter Wasserschadensanierung Wien – dort können Sie Ihre Fotos direkt mit der Anfrage hochladen. Ist bereits Schimmel entstanden, lesen Sie weiter bei Schimmelsanierung Wien.

Quellen

  • Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus: Leitfaden zur technischen Bauteiltrocknung, Wien, Jänner 2019 – https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:30b20f2e-5711-408c-b7e2-1a0fa2419182/Leitfaden_Bauteiltrocknung_2019.pdf (Stand 11/2026)
  • Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden), Wien, Jänner 2019 – https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:734ddec8-182d-4908-a6e8-8402d687c4f6/Schimmelleitfaden_2019.pdf (Stand 11/2026)
  • Arbeitskreis Innenraumluft, Übersicht der Positionspapiere und Leitfäden – https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/luft-und-laerm/innenraum/arbeitskreis.html (Stand 11/2026)
  • Mietrechtsgesetz, § 3 Erhaltung – https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531&Paragraf=3 (Stand 11/2026)
  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 1097 – https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1097 (Stand 11/2026)
  • Skyline Bau, Bautrocknung Wien, veröffentlichte Netto-Richtwerte – https://www.skylinebau.com/bautrocknung-wien/ (Stand 11/2026)

Stand 11/2026.