Ratgeber · Baulärm & Nachbarn
Baulärm in Wien: Wann gebohrt werden darf – und wie Ihr Umbau ohne Streit mit den Nachbarn gelingt
Kurz gesagt: In Wien regelt das Wiener Baulärmgesetz, wann gebaut werden darf: Lärmende Bauarbeiten sind in den Nachtstunden von 20:00 bis 6:00 Uhr verboten – außer mit Bewilligung oder bei Gefahr im Verzug. Laut Informationsblatt der MA 36 gilt der Zeitraum 6 bis 20 Uhr grundsätzlich an allen Tagen. Ob am Samstagnachmittag oder Sonntag tatsächlich gearbeitet wird, entscheidet aber meist etwas anderes: das Arbeitsruhegesetz (Wochenendruhe für Beschäftigte ab spätestens Samstag 13 Uhr) und die Hausordnung. Verstöße gegen das Baulärmgesetz kosten bis zu 21.000 €. Der wirksamste Lärmschutz ist trotzdem ein Zettel im Stiegenhaus.
Dienstag, 7:02 Uhr, Gründerzeithaus im 7. Bezirk. Im dritten Stock setzt der Bohrhammer an, die Fliesen im Bad müssen runter. Zwei Stockwerke tiefer hat eine Krankenschwester gerade ihren Nachtdienst beendet. Im Erdgeschoß arbeitet ein Grafiker im Homeoffice, der um neun ein Kundengespräch hat. Um 7:15 läutet es an der Baustellentür. Ob dieser Umbau zehn ruhige Wochen wird oder zehn Wochen Krieg im Stiegenhaus, entscheidet sich genau jetzt.
In diesem Ratgeber: welche Zeiten in Wien gelten, was für Samstag und Sonntag zu beachten ist, wann Nachtarbeit erlaubt ist, wie Sie Nachbarn richtig informieren – mit Übersichtstabelle, Musteraushang und Checkliste.
Die Zeiten im Überblick
| Zeitraum | Lärmende Bauarbeiten | Grundlage |
|---|---|---|
| Mo–Fr 6:00–20:00 | zulässig (unnötiger Lärm ist zu vermeiden) | Wiener Baulärmgesetz |
| Täglich 20:00–6:00 | verboten, außer mit Bewilligung oder bei Gefahr | § 4 Wiener Baulärmgesetz |
| Samstag ab 13:00 | nach Baulärmgesetz nicht verboten – aber Wochenendruhe für Arbeitnehmer:innen beginnt grundsätzlich spätestens jetzt | § 3 Arbeitsruhegesetz |
| Sonn- und Feiertage | nach Baulärmgesetz 6–20 Uhr nicht ausdrücklich verboten (MA 36), für Beschäftigte gilt aber die Wochenend- bzw. Feiertagsruhe | MA-36-Infoblatt, Arbeitsruhegesetz |
| Ruhezeiten im Haus | können strenger sein | Hausordnung, Mietvertrag, Wohnungseigentumsvertrag |
Für Straßenbahn- und U-Bahn-Bau sowie Bereiche, die der Bund regelt, gilt das Wiener Baulärmgesetz laut MA 36 nicht. Für Ihren Wohnungsumbau ist es aber der zentrale Rahmen.
Klingt eindeutig. Die Überraschung kommt am Wochenende.
Samstag und Sonntag: warum Profis dann meistens nicht bohren
Viele glauben, am Sonntag sei Bauen in Wien generell verboten. Das Wiener Baulärmgesetz selbst kennt laut MA 36 für 6 bis 20 Uhr keine eigene Sonntagsregel. Trotzdem stehen Baustellen am Wochenende meistens still – aus zwei Gründen:
- Arbeitsruhegesetz: Arbeitnehmer:innen haben jede Woche Anspruch auf 36 Stunden ununterbrochene Ruhe, in die der Sonntag fallen muss. Diese Wochenendruhe beginnt grundsätzlich spätestens am Samstag um 13 Uhr (§ 3 ARG). Für bestimmte Abschluss- und Instandsetzungsarbeiten gibt es Ausnahmen – für einen gewöhnlichen Badumbau in der Regel nicht.
- Hausordnung: Viele Wiener Wohnhäuser legen in der Hausordnung Ruhezeiten fest, etwa mittags, abends oder am Wochenende. Für Sie als Bewohner:in oder Eigentümer:in sind diese Regeln über Miet- oder Wohnungseigentumsvertrag verbindlich.
Unsere Empfehlung: Planen Sie lärmintensive Arbeiten – Stemmen, Bohren, Fliesen abschlagen, Estrich schneiden – von Montag bis Freitag zwischen etwa 8 und 18 Uhr. Das liegt deutlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens und ist der Unterschied zwischen „hält man aus“ und „ich ruf die Polizei“.
Nachtarbeit: nur mit Bewilligung
Muss doch einmal nachts gearbeitet werden – etwa bei einem Strangtausch, der tagsüber die Wasserversorgung des ganzen Hauses lahmlegen würde –, braucht es eine Bewilligung der MA 36. Laut Gesetz kann sie aus technischen Gründen, im öffentlichen Interesse oder bei einer gesetzlichen Verpflichtung erteilt werden, mit Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft. Über Anträge soll in der Regel innerhalb von vier Wochen entschieden werden; bis dahin darf nachts nicht begonnen werden. Ohne Bewilligung erlaubt sind nur Arbeiten zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr und notwendige Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen.
Was ein Verstoß kosten kann: Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Verstöße gegen das Wiener Baulärmgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 21.000 € ahnden (§ 6). Dazu kommt, was keine Strafe abbildet: eine Hausgemeinschaft, die Ihnen beim nächsten Antrag auf Zustimmung keinen Millimeter mehr entgegenkommt.
Der beste Lärmschutz: Nachbarn vorher informieren
Lärm ist leichter zu ertragen, wenn man weiß, wann er kommt und wann er aufhört. Das ist keine Theorie, das ist Baustellenalltag. Ein Aushang im Stiegenhaus und ein Zettel in den Postkästen der direkten Nachbarn – eine Woche vor Baubeginn – verhindert die meisten Konflikte.
Musteraushang
„Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, in Top 12 wird ab Montag, 9. November, das Bad erneuert. Lärmintensive Arbeiten (Stemmen, Bohren) finden voraussichtlich vom 9. bis 13. November jeweils Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr statt, danach wird es deutlich leiser. Fertigstellung voraussichtlich 4. Dezember. Wir schützen Lift und Stiegenhaus und räumen täglich auf. Bei Fragen erreichen Sie die Bauleitung unter der Nummer an der Wohnungstür. Danke für Ihr Verständnis!“
Tipp: Fragen Sie die direkten Nachbarn, ob es Zeiten gibt, die für sie besonders wichtig sind – Schichtdienst, Säugling, Prüfungsphase. Zwei Stunden Rücksicht kosten wenig und sparen viel.
Lärm, Staub, Schäden: was sonst noch dazugehört
- Beweissicherung: Bei Stemmarbeiten an Wänden und Decken lohnt es sich, den Zustand der Nachbarwohnungen vorher dokumentieren zu lassen – dann ist klar, ob ein Riss neu ist oder schon da war. Mehr dazu: Beweissicherung in Wien.
- Allgemeine Teile: Lift, Stiegenhaus und Gänge gehören allen. Schutzfolien, Kantenschutz und tägliches Reinigen sind Pflicht, nicht Kür.
- Zustimmung der Miteigentümer: Wird in tragende Wände, Leitungsstränge oder die Fassade eingegriffen, geht es nicht nur um Lärm, sondern um Zustimmung – wie das im Wohnungseigentum funktioniert: Umbau in der Eigentumswohnung.
- Behörde: Ob Ihr Umbau eine Bauanzeige oder Bewilligung braucht, ist eine eigene Frage: Bauanzeige oder Baubewilligung.
Checkliste: leiser Umbau, ruhige Nachbarn
- Hausordnung gelesen: eigene Ruhezeiten im Haus?
- Lärmintensive Phasen mit der Baufirma festgelegt (Tage und Uhrzeiten)
- Arbeiten Mo–Fr eingeplant, keine Stemmarbeiten nach 20 Uhr
- Aushang im Stiegenhaus und Zettel an direkte Nachbarn eine Woche vorher
- Kontakt der Bauleitung sichtbar angebracht
- Hausverwaltung informiert, Lift- und Stiegenschutz abgesprochen
- Beweissicherung der Nachbarwohnungen bei Eingriffen in Wände oder Decken
- Nachtarbeit nötig? Antrag bei der MA 36 mindestens vier Wochen vorher
- Bauschutt täglich abtransportiert, Stiegenhaus sauber
Häufige Fragen
Ab wann darf in Wien gebohrt werden?
Lärmende Bauarbeiten sind nach dem Wiener Baulärmgesetz zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt. Zwischen 20 und 6 Uhr sind sie verboten, außer mit Bewilligung oder zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr. Die Hausordnung kann strengere Ruhezeiten vorsehen.
Darf am Sonntag in Wien gebaut werden?
Das Wiener Baulärmgesetz verbietet laut MA 36 zwischen 6 und 20 Uhr nicht ausdrücklich Arbeiten am Sonntag. Arbeitnehmer:innen dürfen am Sonntag aber grundsätzlich nicht beschäftigt werden (Arbeitsruhegesetz), und viele Hausordnungen sehen Sonntagsruhe vor. Baufirmen arbeiten daher sonntags in der Regel nicht.
Darf am Samstag gebaut werden?
Vormittags in aller Regel ja. Die Wochenendruhe für Beschäftigte beginnt grundsätzlich spätestens am Samstag um 13 Uhr. Prüfen Sie zusätzlich die Hausordnung.
Wie bekomme ich eine Bewilligung für Nachtarbeit?
Mit einem Antrag bei der MA 36: Beschreibung der Arbeiten mit Zeitangaben, Begründung, Lageplan mit den nächstgelegenen Wohnungen und Angaben zur Schallemission. Über den Antrag soll in der Regel binnen vier Wochen entschieden werden.
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar nachts bohrt?
Zuerst das Gespräch suchen, dann die Hausverwaltung informieren. Bei Bauarbeiten ohne Bewilligung in den Nachtstunden ist die Behörde zuständig; Verstöße können bis zu 21.000 € kosten.
Wie laut ist eine Badsanierung – und wie lange?
Am lautesten ist der Abbruch: Fliesen abschlagen, Schlitze stemmen, Durchbrüche. Das dauert bei einem Bad meist nur wenige Tage. Danach wird es deutlich leiser. Wie der Ablauf bei uns aussieht: Badsanierung Wien.
Umbau mit Rücksicht. Wir planen laute Phasen mit Ihnen, informieren die Nachbarn, schützen das Stiegenhaus – und halten uns an die Zeiten, die wir zusagen.
Quellen: Wiener Baulärmgesetz (§ 4 Nachtstunden, § 6 Strafen) · MA 36 – Informationsblatt Baulärm · § 3 Arbeitsruhegesetz (Wochenendruhe), abgerufen 10/2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die geltenden Gesetze, Ihre Hausordnung und Ihre Verträge.
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